Betreff
Antrag der Eckertschen Kindergartenstiftung zur Förderung der Integrativkinder mit dem Faktor 4,5+X
Vorlage
HA/069/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt grundsätzlich bei Vorliegen aller Voraussetzungen den Faktor für Integrativkinder auf 4,5+X zu erhöhen und die Betriebskostenförderung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die zusätzliche Betriebskostenförderung ist im Nachtragshaushalt zu veranschlagen.

 

Mit Schreiben vom 24.02.2009 beantragte die Eckertsche Kindergartenstiftung für Ihren Kindergarten Alter Schulhof die Förderung der Integrativkinder mit dem Faktor 4,5+X.

Gemäß Art. 21 Abs. 5 des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes wird für jedes Kind mit einer Behinderung vom Freistaat und der Kommune jeweils die kindbezogene Förderung mit dem Gewichtungsfaktor 4,5 gewährt. Der Faktor 4,5 reicht aus, um den Personaleinsatz pro Kind zu erhöhen.

Bei integrativen Kindertageseinrichtungen kann im Einvernehmen von Bewilligungsbehörde und Gemeinde der Gewichtungsfaktor über 4,5 hinaus erhöht werden (4,5+X). Mit dieser Förderung kann der Personaleinsatz pro Kind nochmals gesteigert werden.

Der Gewichtungsfaktor 4,5+X kann nur bei integrativen Kindertagesstätten, d.h. es besuchen mindestens drei und maximal ein Drittel der Plätze Kinder, gewährt werden. Auf Antrag des Trägers der Kindertagesstätte entscheiden die finanzierende Kommune und die Bewilligungsbehörde also das Jugendamt einvernehmlich, ob der 4,5-fache Personaleinsatz für die Kinder mit Behinderung ausreichend ist, oder ob noch zusätzliches Personal benötigt wird, welches Qualifikationsniveau das zusätzliche Personal haben muss, um den Kindern gerecht zu werden und welche wöchentliche Arbeitszeit des zusätzlichen Personals erforderlich ist.

Die Einrichtung der Eckertsche Kindergartenstiftung besuchen derzeit insgesamt 62 Kinder, darunter 4 Integrativkinder. Seit Januar ist eine Erzieherin als Zusatzkraft mit derzeit 13 Wochenstunden zur speziellen Förderung der Integrativkinder eingesetzt. Nach der Berechnung ergäbe sich eine Erhöhung des Faktors auf 4,5 + 0,72. Dies ergibt eine Erhöhung der Betriebskostenförderung um 5.377,75 € pro Jahr.

Aufgrund des erhöhten Betreuungsbedarfs von Integrativkindern und dem Vorliegen aller Voraussetzungen zur Gewährung des Faktors 4,5+X empfiehlt die Verwaltung dem Antrag stattzugeben.