Betreff
Festlegung eines Raumprogrammes für die Generalsanierung und den Erweiterungsbau an der Grund- und Mittelschule Kunigundenschule
Vorlage
FB 1/049/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die vorgeschlagene Variante Nr. ….

Die Verwaltung wird beauftragt das Raumkonzept entsprechend der beschlossenen Variante weiter zu konkretisieren und eine entsprechende Kostenschätzung in einer der nächsten Sitzungen des Bauausschusses vorzustellen. Gleichzeitig hat die Verwaltung bei der Regierung von Mittelfranken das beschlossene Raumkonzept vorzulegen und die schulaufsichtliche Genehmigung einzuholen.

 

Die Verwaltung soll weiterhin die Schulleitung bei der Einführung des gebundenen Ganztageszuges zum nächstmöglichen Zeitpunkt unterstützen.

 

Die kinderfreundliche Stadt Lauf an der Pegnitz möchte mit der Generalsanierung und der Errichtung eines Erweiterungsbaus den Schülern und auch den Lehrkräften der Grund- und Mittelschule einen optimalen Rahmen für ein umfassendes Bildungs- und Erziehungsangebot schaffen. Die Installierung gebundener Ganztagesangebote in beiden Schulen bedingen neue räumliche Voraussetzungen.

Die Kommune verfolgt in enger Kooperation mit den Schulleitungen dabei das Ziel, den Schülern möglichst günstige Bildungs-, Berufs- und Zukunftschancen zu eröffnen.

 

Nach langen und auch zeitweise zähen Verhandlungen mit der Regierung von Mittelfranken, die letztlich die Genehmigung für das Raumprogramm in Form der schulaufsichtlichen Genehmigung erteilt, konnte die Verwaltung die Förderzusage für vorerst nicht durch die Regierung von Mittelfranken anerkannte Räumlichkeiten erhalten.

 

Die Anerkennung des Bedarfes von 6. Klassen im Grundschulbereich bedurfte einer intensiven Überzeugungsarbeit. Insbesondere die Tatsache, dass die Stadt Lauf in den letzten Jahren stark vom Zuzug profitierte musste dargestellt werden.

 

Es konnte auch erreicht werden, dass die benötigten Räumlichkeiten für die Wirtschaftsschule nicht außer Betracht gelassen wurden, sondern zumindest neutral gestellt wurden. Mittels einer Unbedenklichkeitsbescheinigung werden die Räumlichkeiten dann nachträglich gefördert, wenn der Schulversuch als fest etabliert gilt. Davon ist zum heutigen Stand der Dinge auszugehen, denn die Schülerzahlen sind konstant steigend und erreichen bei weitem die Mindestanmeldezahlen.

 

Weitere kleine Erfolge wurden erzielt mit der zusätzlichen Anerkennung von kleineren Räumen wie bspw. der Musiknebenraum der Mittelschule oder auch der Werk- und der Informatikraum für die Grundschule. Lange verwies die Regierung bei diesen Räumen der Grundschule auf den vorhandenen Bestand in Rudolfshof.

 

Hintergrund für diese zeitlich intensiven Anstrengungen war die Tatsache, dass die geplanten Flächen im Bestand zuzüglich des Neubaus die zuwendungsfähigen Flächen zum heutigen Stand noch immer um 997,2 qm überschreiten.   

 

Dies ist unter anderem den baulichen Voraussetzungen des Ist-Bestandes geschuldet, aber auch dem Wunsch der Schulleitungen nach optimalen Bedingungen. Hier ist auch festzuhalten, dass die im staatlichen Förderkatalog vorgesehen Raumvorgaben nach Ansicht der Schulleitungen in der Praxis nicht ausreichen, um ein hohes Maß an Qualität im Schulbetrieb zu gewährleisten.

 

Des Weiteren ist auch die Doppelhäusigkeit der Grundschule 1 ein wahres Hindernis in den Planungen. Einigen Räumlichkeiten wurde seitens der Regierung die Zuwendungsfähigkeit verwehrt, da der Bestand am Standort Rudolfshof bereits Räumlichkeiten wie bspw. ein Schulleiterzimmer für die Konrektorin oder eine Bibliothek ausweist. In der Praxis ist der Verweis auf das Vorhandensein dieser Räumlichkeiten anderenorts nicht realisierbar. Weitere Ausführungen und Beispiele werden seitens der eingeladenen Schulleitungen, Frau Schindler und Herr Dr. Petek, dargelegt.

 

Herr Dr. Petek hat die Installierung des Ganztageszuges an der Grundschule 1 am Standort Kunigundenschule unter Bedingungen gestellt und die Stadt Lauf an der Pegnitz aufgefordert, vertragliche Zusicherungen schriftlich zu fixieren. Neben der zusätzlichen Finanzierung von Personal, zusätzlich zu den Fördersummen von Staat und Kommune, ist auch ein Bedarf von zusätzlich 8 Räumen mit jeweils 40 qm eingefordert.

 

Der Errichtung eines gebunden Ganztageszuges, beginnend mit der Jahrgangsstufe 1, zum kommenden Schuljahr 2013/2014 ist nicht realisierbar. Von der Regierung von Mittelfranken haben wir jedoch die Zusage, dass der Beginn der gebundenen Ganztagsbeschulung auch zum kommenden Schuljahr 2014/2015 oder später erfolgen kann. Der Bewilligungsbescheid bzw. Vorbescheid des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus behält in jedem Fall weiterhin seine Gültigkeit, um die weiteren Planungen und damit auch den Start der Generalsanierung und die Errichtung des Erweiterungsgebäudes nicht zu gefährden.  

 

Die Regierung sieht den Bedarf einer gebundenen Ganztagesschule an der Grundschule 1 als weiterhin gegeben, unabhängig vom realisierbaren Starttermin.

 

 

Kosten

 

Die Gesamtkosten der Generalsanierung wurden in der Stadtratssitzung vom 31.03.2011 auf 10,128 Mio. Euro geschätzt. Die Förderung der Regierung von Mittelfranken wurde mit 3,38 Mio. Euro kalkuliert.

Für die Kosten des Erweiterungsbaus wurde ein Betrag in Höhe von 1,155 Mio. Euro veranschlagt. Der Zuschuss der Regierung wurde mit 330.000 Euro kalkuliert.

 

Die seinerzeit berechneten Kosten sind jedoch nicht mehr aktuell und müssen neu kalkuliert werden. Sie können lediglich als grobe Orientierungshilfe dienen. Die Verwaltung wird eine erneute Kostenschätzung vornehmen, wenn der Stadtratsbeschluss zu einer der folgenden Varianten gefasst wurde. 

 

 

Die Verwaltung stellt drei mögliche Varianten zur Beschlussfassung vor:

 

 

Variante 1:

 

Ausschließlich die von der Regierung von Mittelfranken für zuwendungsfähig ausgewiesenen Flächen werden saniert (Spalte 4 des fiktiven Raumprogrammes). Weiterhin wird der  Erweiterungsbau mit 190 qm realisiert, der dann lediglich die Mensa beherbergt.

 

 

Variante 2:

 

Das Schulhaus wird in seinem jetzigen Bestand komplett saniert und die Stadt Lauf trägt die nicht zuwendungsfähigen Kosten der 997,2 qm selbst. Die Planungen für den Erweiterungsbau bleiben weiterhin in der alten Konzeption bestehen. Die Mensa erfährt sogar eine Vergrößerung auf 190 qm, da dieser Wert als zuwendungsfähig von der Regierung von Mittelfranken akzeptiert wird. Ein weiterer geplanter Raum zu Gunsten der Ganztagesbeschulung würde ebenso keine Zuwendungsfähigkeit erhalten und würde zu Lasten der Stadt Lauf errichtet.

 

Variante 3:

 

Das Schulhaus wird wie in Variante 2 beschrieben saniert. Der Erweiterungsbau würde ebenfalls wie in Variante 2 beschrieben errichtet und würde zusätzlich den Ausbau des Untergeschosses beinhalten. Der Ausbau des Untergeschosses würde komplett zu Lasten der Stadt Lauf erfolgen. Eine Kostenschätzung und ein Vorentwurf durch den beauftragten Architekten sind bereits erfolgt. Die zusätzlichen Kosten werden mit 550.000,- € angesetzt. Weitere Differenzierungsräume für die Ganztagsbeschulung im Grundschulbereich würden damit, wie von der Schulleitung der Grundschule 1 eingefordert, zur Verfügung gestellt.

 

Gemäß § 76 BayPVG genießt der Personalrat ein Anhörungsrecht zu den geplanten Maßnahmen. Entsprechende Veranlassungen wird die Verwaltung nach Beschlussfassung des Stadtrates in die Wege leiten.