Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die vorgeschlagene Variante Nr. ….
Die Verwaltung wird beauftragt das Raumkonzept entsprechend der beschlossenen Variante weiter zu konkretisieren und eine entsprechende Kostenschätzung in einer der nächsten Sitzungen des Bauausschusses vorzustellen. Gleichzeitig hat die Verwaltung bei der Regierung von Mittelfranken das beschlossene Raumkonzept vorzulegen und die schulaufsichtliche Genehmigung einzuholen.
Die Verwaltung soll weiterhin die Schulleitung bei der Einführung des gebundenen Ganztageszuges zum nächstmöglichen Zeitpunkt unterstützen.
Die kinderfreundliche Stadt Lauf an der
Pegnitz möchte mit der Generalsanierung und der Errichtung eines
Erweiterungsbaus den Schülern und auch den Lehrkräften der Grund- und
Mittelschule einen optimalen Rahmen für ein umfassendes Bildungs- und
Erziehungsangebot schaffen. Die Installierung gebundener Ganztagesangebote in
beiden Schulen bedingen neue räumliche Voraussetzungen.
Die Kommune verfolgt in enger Kooperation mit
den Schulleitungen dabei das Ziel, den Schülern möglichst günstige Bildungs-,
Berufs- und Zukunftschancen zu eröffnen.
Nach langen und auch zeitweise zähen
Verhandlungen mit der Regierung von Mittelfranken, die letztlich die
Genehmigung für das Raumprogramm in Form der schulaufsichtlichen Genehmigung
erteilt, konnte die Verwaltung die Förderzusage für vorerst nicht durch die
Regierung von Mittelfranken anerkannte Räumlichkeiten erhalten.
Die Anerkennung des Bedarfes von 6. Klassen
im Grundschulbereich bedurfte einer intensiven Überzeugungsarbeit. Insbesondere
die Tatsache, dass die Stadt Lauf in den letzten Jahren stark vom Zuzug
profitierte musste dargestellt werden.
Es konnte auch erreicht werden, dass die benötigten
Räumlichkeiten für die Wirtschaftsschule nicht außer Betracht gelassen wurden,
sondern zumindest neutral gestellt wurden. Mittels einer
Unbedenklichkeitsbescheinigung werden die Räumlichkeiten dann nachträglich
gefördert, wenn der Schulversuch als fest etabliert gilt. Davon ist zum
heutigen Stand der Dinge auszugehen, denn die Schülerzahlen sind konstant
steigend und erreichen bei weitem die Mindestanmeldezahlen.
Weitere kleine Erfolge wurden erzielt mit der
zusätzlichen Anerkennung von kleineren Räumen wie bspw. der Musiknebenraum der
Mittelschule oder auch der Werk- und der Informatikraum für die Grundschule.
Lange verwies die Regierung bei diesen Räumen der Grundschule auf den
vorhandenen Bestand in Rudolfshof.
Hintergrund für diese zeitlich intensiven
Anstrengungen war die Tatsache, dass die geplanten Flächen im Bestand zuzüglich
des Neubaus die zuwendungsfähigen Flächen zum heutigen Stand noch immer um
997,2 qm überschreiten.
Dies ist unter anderem den baulichen
Voraussetzungen des Ist-Bestandes geschuldet, aber auch dem Wunsch der
Schulleitungen nach optimalen Bedingungen. Hier ist auch festzuhalten, dass die
im staatlichen Förderkatalog vorgesehen Raumvorgaben nach Ansicht der
Schulleitungen in der Praxis nicht ausreichen, um ein hohes Maß an Qualität im
Schulbetrieb zu gewährleisten.
Des Weiteren ist auch die Doppelhäusigkeit
der Grundschule 1 ein wahres Hindernis in den Planungen. Einigen Räumlichkeiten
wurde seitens der Regierung die Zuwendungsfähigkeit verwehrt, da der Bestand am
Standort Rudolfshof bereits Räumlichkeiten wie bspw. ein Schulleiterzimmer für
die Konrektorin oder eine Bibliothek ausweist. In der Praxis ist der Verweis
auf das Vorhandensein dieser Räumlichkeiten anderenorts nicht realisierbar.
Weitere Ausführungen und Beispiele werden seitens der eingeladenen
Schulleitungen, Frau Schindler und Herr Dr. Petek, dargelegt.
Herr Dr. Petek hat die Installierung des
Ganztageszuges an der Grundschule 1 am Standort Kunigundenschule unter
Bedingungen gestellt und die Stadt Lauf an der Pegnitz aufgefordert,
vertragliche Zusicherungen schriftlich zu fixieren. Neben der zusätzlichen
Finanzierung von Personal, zusätzlich zu den Fördersummen von Staat und
Kommune, ist auch ein Bedarf von zusätzlich 8 Räumen mit jeweils 40 qm eingefordert.
Der Errichtung eines gebunden Ganztageszuges,
beginnend mit der Jahrgangsstufe 1, zum kommenden Schuljahr 2013/2014 ist nicht
realisierbar. Von der Regierung von Mittelfranken haben wir jedoch die Zusage,
dass der Beginn der gebundenen Ganztagsbeschulung auch zum kommenden Schuljahr
2014/2015 oder später erfolgen kann. Der Bewilligungsbescheid bzw. Vorbescheid
des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus behält in jedem
Fall weiterhin seine Gültigkeit, um die weiteren Planungen und damit auch den
Start der Generalsanierung und die Errichtung des Erweiterungsgebäudes nicht zu
gefährden.
Die Regierung sieht den Bedarf einer
gebundenen Ganztagesschule an der Grundschule 1 als weiterhin gegeben,
unabhängig vom realisierbaren Starttermin.
Kosten
Die Gesamtkosten der Generalsanierung wurden
in der Stadtratssitzung vom 31.03.2011 auf 10,128 Mio. Euro geschätzt. Die
Förderung der Regierung von Mittelfranken wurde mit 3,38 Mio. Euro kalkuliert.
Für die Kosten des Erweiterungsbaus wurde ein
Betrag in Höhe von 1,155 Mio. Euro veranschlagt. Der Zuschuss der Regierung
wurde mit 330.000 Euro kalkuliert.
Die seinerzeit berechneten Kosten sind jedoch
nicht mehr aktuell und müssen neu kalkuliert werden. Sie können lediglich als
grobe Orientierungshilfe dienen. Die Verwaltung wird eine erneute
Kostenschätzung vornehmen, wenn der Stadtratsbeschluss zu einer der folgenden
Varianten gefasst wurde.
Die Verwaltung stellt drei mögliche Varianten
zur Beschlussfassung vor:
Variante 1:
Ausschließlich die von der Regierung von
Mittelfranken für zuwendungsfähig ausgewiesenen Flächen werden saniert (Spalte
4 des fiktiven Raumprogrammes). Weiterhin wird der Erweiterungsbau mit 190 qm realisiert, der dann
lediglich die Mensa beherbergt.
Variante 2:
Das Schulhaus wird in seinem jetzigen Bestand
komplett saniert und die Stadt Lauf trägt die nicht zuwendungsfähigen Kosten
der 997,2 qm selbst. Die Planungen für den Erweiterungsbau bleiben weiterhin in
der alten Konzeption bestehen. Die Mensa erfährt sogar eine Vergrößerung auf
190 qm, da dieser Wert als zuwendungsfähig von der Regierung von Mittelfranken
akzeptiert wird. Ein weiterer geplanter Raum zu Gunsten der Ganztagesbeschulung
würde ebenso keine Zuwendungsfähigkeit erhalten und würde zu Lasten der Stadt
Lauf errichtet.
Variante 3:
Das Schulhaus wird wie in Variante 2
beschrieben saniert. Der Erweiterungsbau würde ebenfalls wie in Variante 2
beschrieben errichtet und würde zusätzlich den Ausbau des Untergeschosses beinhalten.
Der Ausbau des Untergeschosses würde komplett zu Lasten der Stadt Lauf
erfolgen. Eine Kostenschätzung und ein Vorentwurf durch den beauftragten
Architekten sind bereits erfolgt. Die zusätzlichen Kosten werden mit 550.000,-
€ angesetzt. Weitere Differenzierungsräume für die Ganztagsbeschulung im
Grundschulbereich würden damit, wie von der Schulleitung der Grundschule 1
eingefordert, zur Verfügung gestellt.
Gemäß § 76 BayPVG genießt der Personalrat ein
Anhörungsrecht zu den geplanten Maßnahmen. Entsprechende Veranlassungen wird
die Verwaltung nach Beschlussfassung des Stadtrates in die Wege leiten.