Betreff
Fortführung der Gewährung eines Qualitätszuschusses an die freien Träger von Kindertageseinrichtungen in Lauf im Kindergartenjahr 2013/2014
Vorlage
FB 1/047/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den freien Trägern der Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Lauf weiterhin einen Qualitätszuschlag zu zahlen.

Dabei erhält jede Kindertageseinrichtung pro Kindergartengruppe eine Sonderzahlung, wenn der durchschnittliche Anstellungsschlüssel in der Zeit vom 01.08.2013 bis 31.08.2014 besser als 1 zu 11,0 vorgehalten wird. Der Höchstbetrag von 7.800,-€ pro Kindergartengruppe wird ausbezahlt, wenn ein Anstellungsschlüssel von 1 zu 10 vorgehalten wird. Liegt der durchschnittliche Anstellungsschlüssel zwischen den Werten von 1 zu 11,0 und 1 zu 10,0 ist der Qualitätszuschlag anteilig gerechnet auszuzahlen.

Der Qualitätszuschlag wird vorerst bis zum Ende des Kindergartenjahres 2013/2014 ausbezahlt, so dass sich der Kinder- und Jugendausschuss im Frühjahr 2014 erneut mit dem Thema befassen wird.

 

Die Mittel werden im Haushalt 2014 eingestellt.

 

 

Mit Beschluss vom 20.12.2012 hatte der Stadtrat der Zahlung eines Qualitätszuschusses an die freien Träger der Laufer Kindertageseinrichtungen zugestimmt. Dieser Beschluss beinhaltete den Zeitraum vom 01.01.2012 bis zum 31.08.2013 sprich dem Ende des Kindergartenjahres 2012/2013.

 

Als weitere Auflage wurde beschlossen, dass sich der Kinder- und Jugendausschuss zu gegebener Zeit erneut mit dem Thema befasst, um über eine mögliche weitere Gewährung des Zuschusses einen Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat zu fassen.

 

Zwischenzeitlich kam es zu einer ersten Auszahlung des Qualitätszuschusses an die freien Träger, die einen Anstellungsschlüssel besser als 1 zu 11,5 (Zeitraum vom 01.01.2012 bis 31.08.2012) vorgehalten haben. Für die Zeit vom 01.09.2012 bis zum Ende des Kindergartenjahres 2012/2013 musste und muss der Anstellungsschlüssel besser als die neue gesetzliche und förderfähige Norm von 1 zu 11 (Novellierung des BayKiBiG) sein. In der Summe wurden für den Zeitraum vom 01.01.2012 bis 31.12.2012 insgesamt 124.030,- € an die freien Träger ausbezahlt.

 

Mit der Errichtung einer weiteren Regelgruppe im zukünftigen Kinderhaus des Arbeiter-Samariter-Bundes  am Südring würden die Kosten für die Stadt zukünftig noch ausgeweitet. Allerdings ist die Zuschusshöhe ab dem 01.09.2012 geringer bemessen, da die Kostenspanne von 1 zu 11 gemäß dem förderfähigen Anstellungsschlüssel des Freistaates Bayern bis zum selbstauferlegten und qualitätsverbessernden ‚Laufer Anstellungsschlüssel’ von 1 zu 10 kürzer ist. Die Verwaltung prognostiziert Kosten in Höhe von 100.000,- € für das Kindergartenjahr 2013/2014.

 

Weiterhin ist festzustellen, dass bei den Einrichtungen der Evangelischen Kirchengemeinde Lauf an der Pegnitz noch Potenzial besteht die Anstellungsschlüssel zu verbessern. Alle anderen Einrichtungen erreichten im genannten Zeitraum den Anstellungsschlüssel von 1 zu 10 oder verfehlten diesen nur knapp.

 

Der Grundgedanke zur Auszahlung eines Zuschusses war die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen und gleicher Qualitätsstandards für alle Laufer Kindertagesstätten im Bereich der Regelgruppen (3 Jahre bis zum Schuleintritt).

 

Eine aktuelle Fördertabelle liegt dieser Vorlage bei.

 

Die Verwaltung empfiehlt weiterhin, den vom Freistaat Bayern ausbezahlten ‚Basiswert Plus’ den Trägern weiterhin als Mehreinnahme vom Qualitätszuschlag der Stadt Lauf an der Pegnitz in Abzug zu bringen.

 

Der freiwillige Qualitätszuschlag sollte weiterhin mit einer einjährigen Befristung versehen werden, um die weiteren Möglichkeiten bzw. Entwicklungen der Stadtfinanzen in Betracht zu ziehen. Die Bewilligung sollte demnach vorerst für das Kindergartenjahr 2013/2014 befristet werden. Zu gegebener Zeit sollte eine erneute Beratung stattfinden.

 

Auch die zuletzt thematisierte Frage der Konnexität bzw. Kostenübernahme durch den Freistaat Bayern hat bis zum heutigen Tage leider keine Früchte getragen.