Betreff
Schaffung einer integrativen Kinderkrippe am Schönberger Weg
Vorlage
HA/068/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss beauftragt die Verwaltung den derzeitigen Bedarf an integrativen Krippenplätzen zu ermitteln. Bei bestehendem Bedarf wird die Verwaltung beauftragt, eine integrative Ausrichtung der neu zu schaffenden Kinderkrippe zu überprüfen.

 

 

Mit Schreiben vom 24.04.2009 beantragte die Behindertenbeauftragte Frau Gabriele Karsten die Errichtung einer integrativen Kinderkrippe am Schönberger Weg.

 

Grundsätzlich versteht sich eine integrative Kinderkrippe als wertvolle Ergänzung zur Familie und ist ein geeignetes Lebensfeld um ein Gemeinschaftsgefühl zu entwickeln. Durch den Besuch der Krippe haben Kinder Gelegenheit soziale Kontakte zu knüpfen und sie lernen sich in die Gruppe zu integrieren.

 

Besonders für Kinder mit Behinderung ist es wichtig diese frühe Möglichkeit der Integration, die dann in Kindergarten und Schule fortgesetzt werden sollte, zu bekommen. Sie sind eine Bereicherung für die ganze Gruppe, insbesondere das behinderte Kind profitiert sehr stark. Natürlich ist es auch für die Eltern eine enorme Entlastung.

 

Inwieweit derzeit ein Bedarf an integrativen Krippenplätzen besteht, ist nicht bekannt. Grundsätzlich ist es denkbar, integrative Krippenplätze am Schönberger Weg zu schaffen, da die Kinder nach Vollendung des dritten Lebensjahres auch weiterhin in der Einrichtung bleiben können.