Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Das „Leitbild Integration“ wird seitens
des Stadtrats gebilligt. Das Leitbild ist als Anlage 1 beigefügt und
Bestandteil dieses Beschlusses.
- Die Verwaltung wird beauftragt,
praktische Maßnahmen zur Realisierung der Ziele des Leitbildes umzusetzen.
Falls erforderlich sind sie den zuständigen Gremien zur Beratung und
Beschlussfassung vorzulegen. Umsetzungsstrategien mit Ideensammlung sind
als Anlage 2 beigefügt.
- Der Stadtrat ist regelmäßig über die
Umsetzung Integrationsleitbild zu informieren.
Am
Mit Beschluss des Stadtrats vom
Zusammen mit dem Arbeitskreis Integration und Herrn Thomas Viewegh wurde
dieses nun in mehreren Treffen erarbeitet. Das entworfene Leitbild ist der
Arbeitsunterlage als Anlage 1 beigefügt.
Das Leitbild – als theoretischer Überbau für einen praktischen Integrationsprozess
- soll das Selbstverständnis der Stadt Lauf a.d.Pegnitz in Bezug auf sämtliche
Integrationsbemühungen dokumentieren. Weiterhin soll es Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern und auch den Bürgerinnen und Bürgern einen Überblick über
Standards, Richtlinien und Prinzipien geben, nach denen sich kommunales und
bürgerschaftliches Handeln orientieren kann und soll. Dies wurde anhand von
„Handlungsfeldern“ dargestellt, die Anlage des Leitbilds sind.
Neben dem „Status quo“, den das Leitbild beschreiben soll, enthält es
auch realistische Visionen für die Zukunft, deren motivierte Umsetzung gelingen
soll. Seitens der Verwaltung und des Arbeitskreises wurden bereits erste
Umsetzungsstrategien erarbeitet, welche der Beschlussvorlage als Anlage 2
beigefügt sind. Diese Strategien können teilweise verwaltungsintern umgesetzt
werden. Für größere Projekte (z.B. Koordinierungsstelle, Integrationspreis)
sind weitere Beartungen und ggf. Beschlüsse der zuständigen Gremien
erforderlich.
In der heutigen Sitzung soll nun neben der Beratung und ggf.
Beschlussfassung über die Einführung des vorgelegten Entwurfs des Leitbilds
auch die Vorgehensweise der Verwaltung bezüglich der möglichen
Umsetzungsstrategien durch den Stadtrat vorgegeben werden.