Beschlussvorschlag:
Der Kultur- und
Sportausschuss empfiehlt,
Der Stadtrat beschließt,
die „Richtlinien zur Förderung von Vereinen
in der Stadt Lauf a.d. Pegnitz“ unter
Punkt „4. Zuschüsse für den Unterhalt von Vereinsanlagen“ wie folgt zu ändern:
Der Ansatz unter Punkt „4. a. Zuschüsse für
vereinseigene Sportanlagen oder Vereinsheime“ wird hinsichtlich der Förderung
von Turnhallen abhängig von der Größe der Hallen dahingehend geändert, dass
vorbehaltlich der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Lauf a.d. Pegnitz
die Halle des RKV Bullach mit 5.000,00 €, die Hallen des TSV Lauf e.V. mit
20.000,00 € und die Hallen des TV 1877 Lauf e.V. mit 35.000,00 € jährlich
gefördert werden.
Die erforderlichen Mittel
sind ab 2013 laufend unter der Haushaltsstelle 0.5500.7093 zur Verfügung zu
stellen.
Die Erhöhung der
Bezuschussung dient dem Werterhalt und der Unterhaltung der vereinseigenen
Sporthallen. Die Anpassung der Förderung ist eingebettet und dient der
Unterstützung von Vereinen, die mit eigenen Sportstätten das Sportangebot
erweitern helfen. Die Erhöhung der Bezuschussung ist jedoch auch im
Zusammenhang mit zukünftigen Investitionswünschen und möglichen
Investitionszuschüssen durch die Stadt Lauf a.d. Pegnitz zu sehen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Der Stadtrat der
Stadt Lauf a.d. Pegnitz hat mit Beschluss vom
Die Auszahlung der Förderungen für 2012 wurde entsprechend der neuen Richtlinien vorgenommen.
Gleichzeitig mit
dem Beschluss vom
Dies sollte nach dem Wunsch des Stadtrates auch dazu dienen, evtl. Nachbesserungsnotwendigkeiten erkennen zu können und mögliche Änderungshärten ggf. abmindern zu können oder eine weitere Justierung bei der Förderung vornehmen zu können.
Für die Vereine soll damit eine einfache, übersichtliche und trotzdem wirtschaftlich gesicherte Planungsgrundlage geschaffen werden, die gleichzeitig auf das Ehrenamt baut.
Im Vergleich der Zahlen ist zu ersehen, dass die Zuschusshöhe sich kaum verändert hat. Die Veränderungen in der Verschiebung der einzelnen Punkte zu Gunsten der Jugendförderung waren mit der Neufassung so beabsichtigt.
Im Gespräch mit den größeren Vereinen ist vor allem eine Position der Bezuschussung Gesprächsgrundlage gewesen: die Hallennutzung mit städtischen bzw. den Turnhallen der Vereine. Hier wird eine Ungleichbehandlung bei der Förderung gesehen, da Vereinen ohne eigene Hallen die Nutzung der städtischen Turnhallen vollkommen kostenfrei ermöglicht wird (incl. Wartung, Unterhalt und Reinigung) und die Vereine, die eigene Turnhallen haben, bei diesen Kosten weitestgehend allein gelassen werden. Die im Rahmen der neuen Richtlinien leicht erhöhten Zuschüsse decken die Unkosten bei weitem nicht.
Um eine detaillierte Überprüfung tatsächlicher Hallennutzungsstunden und Gegenrechnung möglicher vereinnahmter Vermietungserträge zu vermeiden schlägt die Verwaltung vor, eine vereinfachte Pauschalförderung, wie sie auch mit den beschlossenen Förderrichtlinien umgesetzt wurden, beizubehalten.
Die Verwaltung schlägt vor, die „Richtlinien zur Förderung von Vereinen in der Stadt Lauf a.d. Pegnitz“ unter Punkt „4. Zuschüsse für den Unterhalt von Vereinsanlagen“ wie folgt zu ändern:
Der Ansatz unter Punkt „4. a. Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen oder Vereinsheime“ wird hinsichtlich der Förderung von Turnhallen abhängig von der Größe der Hallen dahingehend geändert, dass vorbehaltlich der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Lauf a.d. Pegnitz die Halle des RKV Bullach mit 5.000,00 €, die Hallen des TSV Lauf e.V. mit 20.000,00 € und die Hallen des TV 1877 Lauf e.V. mit 35.000,00 € jährlich gefördert werden.
Zur Umsetzung sind als erforderlichen Mittel im Haushalt unter der HHSt 0.5500.7093 ab 2013 jährlich zusätzlich 57.300,00 € einzustellen, soweit dies die finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Lauf a.d. Pegnitz zulässt.