Betreff
Altstadtfest Lauf: Anträge, Informationen und Weiterentwicklung
Vorlage
FB 1/038/2013
Aktenzeichen
3202 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss empfiehlt,

 

Der Stadtrat beschließt,

 

die Ausrichtung des Altstadtfestes neu zu regeln. Dazu wird im Einzelnen beschlossen:

-       die Stadt übernimmt die Bereitstellung der Infrastruktur

-       die Stadt beteiligt sich zu 50 % an den Kosten, die zur Sicherung des Altstadtfestes notwendig sind (insbesondere Rettungswachen und Sicherheitsdienste)

-       der Ausrichter übernimmt neben der Organisation und Durchführung alle individuellen Kosten der Veranstaltung (insbesondere Musik und Müllbeseitigung)

-       Bewerbungen können von jedem Laufer Verein eingereicht werden

-       Bewerbung sind jährlich bis zum 31.03. (also z.B. bis zum 31.03.2014 für das Kalenderjahr 2019) schriftlich bei der Stadt Lauf a.d. Pegnitz, FB 1, Urlasstraße 22 in Lauf a.d. Pegnitz einzureichen, bei Gemeinschaften von Vereinen mit Benennung eines federführenden Vereins

-       es ist ein verantwortlicher Ansprechpartner zu benennen

-       bei nur einer Bewerbung für das nächste freie Fest erfolgt die Vergabe an den Bewerber, bei mehreren Bewerbern erfolgte die Vergabe an den Bewerber, der noch nie Ausrichter war oder dessen Ausrichtung am längsten zurückliegt, soweit dieser geeignet ist

-       die Vergabe ist nicht an ein Vereinsjubiläum gebunden.

 

Die erforderlichen Mittel werden laufend unter HHSt 0. 3432.6317 zur Verfügung gestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Das Altstadtfest in Lauf ist fest im Veranstaltungskalender der Region integriert und ein Magnet weit über die Stadtgrenzen hinaus. Es stellt in der jetzigen Form einen wichtigen Beitrag in der Außendarstellung der Stadt Lauf dar und wirbt in nicht unerheblichem Maße für die Stadt Lauf. Diese Werbung kann zwar nicht in EURO und Cent beziffert werden, steht aber außer Frage.

 

Dies wirkt umso mehr, als die Durchführung des Altstadtfestes jährlich wechselnd durch die Laufer Vereine durchgeführt wurde, die ihren Beitrag mit kaum ermittelbarer ehrenamtlicher Leistung erbringen.

 

Als Ausrichter der nächsten Jahre wurde das Altstadtfest bisher bereits vergeben an:

-       2013) Segelflug Club Lauf e.V.

-       2014) Sport-Klub Heuchling e.V. 1920

-       2015) Gemeinschaft Neunhofer Vereine

-       2016) Sportklub Lauf e.V. 1904

-       2017) Gemeinschaft Bullacher Vereine

-       2018) Gemeinschaft Simonshofer Vereine.

Anfragen für die künftige Ausrichtung über 2018 hinaus liegen vor, wurden bisher aber nicht angenommen.

 

Mit Schreiben vom 13. Mai 2013 wurde nun die Stadt von der Gemeinschaft der Neunhofer Vereine informiert (siehe Anlage 1), dass sie nach intensiven Beratungen und Abwägen zum Ergebnis gekommen sind, dass sie das Fest nicht in der gewohnten Weise verantwortungsbewusst organisieren können. Sie bitten deshalb, von der Organisationsaufgabe entbunden zu werden und die Durchführung anderen Laufer Vereinen anzubieten.

 

Nachdem auf Grund der Erfahrungen der letzten Jahre bereits mehrfach über die Rahmenbedingungen zur Ausgestaltung des Altstadtfestes gesprochen wurde und auch Vorschläge zur Weiterentwicklung eingebracht wurden, hält die Verwaltung eine klare Regelung bezüglich der Rahmenbedingungen für geboten.

Nach der Festlegung der Rahmenbedingungen kann sich jeder Verein überlegen, ob die Durchführung personell und wirtschaftlich für ihn möglich ist und wann und wie er sich um die Ausrichtung bewerben kann.

 

Aufgrund der bisherigen Unsicherheit hat auch die Gemeinschaft der Bullacher Vereine schon zu verstehen gegeben, dass sie ggf. die Durchführung des Altstadtfestes zurückgeben möchte.

 

 

 

 

 

Die Verwaltung gibt zu bedenken, das die Übernahme von Ausrichteraufgaben, die bisher im Ehrenamt erfolgt sind, zu entsprechender Mehrtätigkeit in der Verwaltung führen würden und einen entsprechenden Personalmehrbedarf bedeuten. Gleichzeitig sollen aber die Vereine eine Kalkulationssicherheit erhalten, die die wirtschaftlichen Risiken zu minimieren hilft. Die notwendige Personalunterstützung einer Veranstaltung dieser Größenordnung bedarf einer Vielzahl ehrenamtlicher Helfer oder bezahlter Hilfskräfte.

 

Um für die Vereine eine einfache, übersichtliche und trotzdem wirtschaftlich gesicherte Planungsgrundlage zu schaffen die gleichzeitig auf das Ehrenamt baut schlägt die Verwaltung vor, eine modifizierte, aber weitestgehend auf der bisherigen Praxis basierende Verpflichtungsvereinbarung mit den ausrichtenden Vereinen einzugehen. Die hierzu nachstehend dargestellten Rahmenbedingungen fußen auf den fraktionsübergreifenden Gesprächen des Arbeitskreises und beinhalten im Kern auch Lösungsvorschläge, die die CSU-Fraktion als Antrag zur Stadtratssitzung eingebracht hat.

 

Dabei verpflichtet sich die Stadt Lauf a.d. Pegnitz im Kern dem jeweiligen Ausrichter die bisherige Infrastruktur des Altstadtfestes (insbesondere die Leistungen unseres Bauhofes und weiterer Anbieter) kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug übernimmt der Ausrichter wie bisher die Organisation und Durchführung des Altstadtfestes.

 

Dazu ist seitens des Stadtrates detailliert zu beschließen, welche Leistungen explizit in der Kostenübernahme eingeschlossen werden sollen (z.B. Sicherheitsdienst, Rettungswachen, usw.). Damit ist jedem Ausrichter eine klare und nachvollziehbare Planungssicherheit an die Hand gegeben.

Außerdem ist noch festzulegen, wer sich wann und wie um die Ausrichtung eines Altstadtfestes bewerben darf.

 

Die Verwaltung schlägt vor, für die Ausrichtung des Altstadtfestes folgende Rahmenbedingungen zu beschließen.

Die Stadt übernimmt die Bereitstellung der Infrastruktur.

Die Stadt beteiligt sich zu 50 % an den Kosten, die zur Sicherung des Altstadtfestes notwendig sind (insbesondere Rettungswachen und Sicherheitsdienste).

Der Ausrichter übernimmt neben der Organisation und Durchführung alle individuellen Kosten der Veranstaltung (insbesondere Musik und Müllbeseitigung).

Damit eine Planungssicherheit für beide Seiten ermöglicht wird sollen jeweils für die nächsten fünf Altstadtfeste die Ausrichter benannt sein.

Bewerbungen können von jedem Laufer Verein eingereicht werden.

Bei nur einer Bewerbung für das nächste freie Fest (jährlich bis zum 31.03. also z.B. bis zum 31.03.2014 für 2019) erfolgt die Vergabe an den Bewerber, bei mehreren Bewerbern erfolgt die Vergabe an den Bewerber, der noch nie Ausrichter war oder dessen Ausrichtung am längsten zurückliegt, soweit dieser Bewerber geeignet ist.

Die Bewerbung durch eine Gemeinschaft von Vereinen ist zulässig, wobei der federführende / größte Verein zu benennen ist (es gelten die vorgenannten Einschränkungen).

Die Vergabe ist nicht an ein Vereinsjubiläum gebunden.

 

Für die erforderlichen Mittel zur Ausrichtung des Altstadtfestes ist im Haushalt eine entsprechende HHSt dauerhaft einzurichten und finanziell entsprechend auszustatten (0.3432.6317).