Betreff
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich zwischen der "Weigenhofener Hauptstraße" und der Straße "Im See" im Ortsteil Weigenhofen
Vorlage
BA/059/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, als Voraussetzung für die Aufstellung eines Bebauungsplans im Rahmen eines Einheimischenmodells Grunderwerbsverhandlungen mit den Eigentümern aufzunehmen.

 

 

Im seit dem 04.06.2008 rechtswirksamen Flächennutzungsplan sind die Grundstücke zwischen der „Weigenhofener Hauptstraße“ und der Straße „Im See“ als Wohnbaufläche dargestellt. Von den Eigentümern der Grundstücke wurde bereits im Jahr 2008 der Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans eingereicht. Aufgrund anderer laufender Bebauungsplanverfahren wurde dieser Antrag bislang zurückgestellt.

 

Am 23.03.2009 wurde nun von Herrn Christian Walter und Frau Carolin Hinkel, Weigenhofener Hauptstraße 12, ein Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 80 der Gemarkung Weigenhofen gestellt. Dieses Grundstück liegt westlich der Straße „Im See“ innerhalb der vorgenannten Baufläche und befindet sich im Eigentum der Eltern des Antragstellers. Herr Walter hatte ursprünglich beabsichtigt, auf einem ebenfalls in Familienbesitz befindlichen Grundstück östlich des Neubaugebietes „Im See“ zu bauen. Dies konnte jedoch weder von Seiten der Stadt Lauf noch vom Landratsamt Nürnberger Land befürwortet werden, da dieses Grundstück im Außenbereich und zudem im Landschaftsschutzgebiet liegt und eine Privilegierung nach den Maßgaben des Baugesetzbuches nicht vorliegt. Herrn Walter wurde daher von der Verwaltung empfohlen, das im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellte Grundstück Fl.Nr. 80 für seine Bauabsichten zu nutzen. Um die Umsetzung des Bauvorhabens zu ermöglichen, sollte daher nun ein Bebauungsplanverfahren für diese Baufläche eingeleitet werden.

 

Vom Stadtbauamt wurde bereits ein Bebauungsvorschlag (siehe Anlage 1) ausgearbeitet, der auf der Fläche die Errichtung von insgesamt 10 Einzelhäusern vorsieht. Die Erschließung ist über eine Stichstraße von der Ortsstraße „Im See“ vorgesehen. Eine Zufahrt zu den Baugrundstücken über den Geh- und Radweg entlang der „Weigenhofener Hauptstraße sollte nicht zugelassen werden. Nachdem das Baugebiet unmittelbar am Ortsrand liegt, ist hier eine Eingrünung des Ortsrandes unverzichtbar. Um diese den Anforderungen entsprechend realisieren zu können, wird vorgeschlagen, eine öffentliche Grünfläche festzusetzen. Diese kann dann auch als Ausgleichsfläche angerechnet werden.

 

Um allerdings die Umsetzung der Wohnbaufläche durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes umsetzen zu können, ist es gemäß Beschluss des Stadtrates vom 27.07.2006 (siehe Anlage 2) notwendig, dass die Eigentümer die Flächen im Rahmen eines Einheimischenmodells an die Stadt veräußern.

 

Bei den Baulandmodellen Kuhnhof und Vogelhof wurde dabei so verfahren, dass die Eigentümer ca. 75 % der Bauflächen an die Stadt verkauften und die restlichen Flächen zur Eigennutzung behielten. Aufgrund der geringen Größe des Baugebiets in Weigenhofen von nur ca. 8150 m² und der Tatsache, dass sechs verschiedene Grundstückseigentümer beteiligt sind, ist hier eine Umsetzung wie in Kuhnhof oder Vogelhof nicht möglich, da sich für die Eigentümer keine verwertbaren Rückbehaltsflächen ergeben würden. Die Verwaltung schlägt deshalb in diesem Fall vor, die gesamten Grundstücke zu erwerben und den Eigentümern auf Wunsch ein Vorkaufsrecht für einen Bauplatz einzuräumen.

 

Der Bauantrag von Herrn Walter und Frau Hinkel kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht befürwortet werden, da die planungsrechtlichen Voraussetzungen fehlen. Dem Antragsteller wird empfohlen, den Antrag zurückzunehmen und erneut einzureichen, wenn der Bebauungsplanentwurf Planreife erlangt hat. Ansonsten muss der Antrag mit negativer Stellungnahme der Stadt an das Landratsamt Nürnberger Land weitergeleitet werden.