Betreff
Jahresrechnungen 2012 der Stadt Lauf a.d. Pegnitz, der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard (übrige Stiftung) und der J. F. Barth'schen Stiftung, a) Bekanntgabe der Jahresrechnungsergebnisse 2012 b) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2012
Vorlage
FB 2/020/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den Abschlussergebnissen der Jahresrechnungen 2012 der Stadt Lauf a.d.Peg., der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard (übrige Stiftung) und der J. F. Barth’schen Stiftung. Eine gesonderte Beschlussfassung dazu erfolgt nicht.

b)      Der Stadtrat genehmigt die gemäß § 12 Abs. 2 Ziff. 2 Buchstabe c  i. V. m. § 8 Abs. 1 Ziff. 1 Buchstabe c der GeschO über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2012 aus der Jahresrechnung der Stadt Lauf a.d.Peg.. Die Zusammenstellung der Haushaltsüberschreitungen ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.

 

a) Bekanntgabe der Jahresrechnungsergebnisse 2012

 

aa) Stadt Lauf a.d.Peg.

 

Mit der rechtskräftigen Erstellung der Jahresrechnung vom 03.06.2013 wurde das Haushaltsjahr 2012 abgeschlossen.

Im Einzelnen stellen sich die Zahlen wie folgt dar:

 

I.  Haushaltsansätze 2012 (kein Nachtrag)

 

    Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben    51.108.180 Euro

    Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben      14.730.540 Euro

    Gesamtvolumen 2012                                                      65.838.720 Euro

 

 

II. Abschlussergebnisse 2012

 

    Verwaltungshaushalt           

 

    Solleinnahmen                                                                     54.807.236,82 Euro

    ./. Abgang alter Kasseneinnahmereste                               7.931,79 Euro

    = bereinigte Solleinnahmen                                             54.799.305,03 Euro

 

 

    Sollausgaben (inkl. Zuführung zum VermHH)                 54.768.955,03 Euro

    + neue Haushaltsausgabereste                                              61.350,00 Euro

    ./. Abgang alter Haushaltsausgabereste                                          0,00 Euro

    ./. Abgang alter Kassenausgabenreste                             31.000,00 Euro

    = bereinigte Sollausgaben                                               54.799.305,03 Euro

 

 

    Vermögenshaushalt

 

     Solleinnahmen (inkl. Zuführung vom VerwHH)              10.409.377,38 Euro

    + neue Haushaltseinnahmereste                                      4.642.000,00 Euro

    ./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste                         1.381.600,00 Euro

    ./. Abgang alter Kasseneinnahmereste                            98.319,57  Euro

    = bereinigte Solleinnahmen                                             13.571.457,81 Euro

 

 

    Sollausgaben (inkl. Sollüberschuss)                                 11.187.100,75 Euro

    + neue Haushaltsausgabereste                                          6.214.390,00 Euro

    ./. Abgang alter Haushaltsausgabereste                             3.830.032,94 Euro

    ./. Abgang aller Kassenausgabenreste                                        0,00 Euro

    = bereinigte Sollausgaben                                                 13.571.457,81 Euro

 

 

   Gesamtergebnis

 

    Verwaltungs- und Vermögenshaushalt in E+A                  68.370.762,84 Euro

    darin enthalten:

 

    - Zuführung Verwaltungs- an Vermögenshaushalt               8.480.410,68 Euro

      (Haushaltsansatz                                                                5.147.700,00 Euro)

 

    - Sollüberschuss 2012, d. h. Zuführung zur Rücklage          3.375.379,17 Euro

      (Haushaltsansatz                                                                              0,00 Euro)

 

 

 

III. Entwicklung der Rücklagen und des Schuldenstandes im Jahr 2012

 

     Stand zum 31.12.2011                                              Stand zum 31.12.2012

 

-       Allgemeine Rücklage

6.854.846,87 Euro                                         10.230.226,04 Euro (inkl. SollÜ 2012)

 

-       Sonderrücklagen

     Römer’sche Stiftung    114.746,57 Euro                   118.290,80 Euro  

     Abwasserbeseitigung             0,00 Euro                       4.470,94 Euro

     Industriemuseum                    0,00 Euro                       7.856,53 Euro (Rücklage aufgelöst; tats.

                                                                                                                                              noch Zinsguthaben)                                    

 

-       Schuldenstand

10.368.157,28 Euro                                          9.306.473,72 Euro

 

 

Nachrichtlich:

Aus Verträgen mit der Fa. Bayerngrund wurden in 2012 nochmals 1.422.821,09 Euro zurückgezahlt, so dass sich diese kreditähnlichen Verpflichtungen auf 5.380.795,60 Euro reduziert haben.

 

Die ausgereichten Bürgschaften erhöhten sich um die für den Altenheim-Neubau der Glockengießer-Spitalstiftung übernommenen Beträge in Höhe von 7,2 Mio. Euro auf nunmehr 13.860.000 Euro.

 

                       

 

IV. Allgemeines

 

Haushaltsreste

 

Im Gegensatz zum Vorjahr mussten aus dem Jahr 2012 auch im Verwaltungshaushalt Haushaltsreste nach 2013 übertragen werden; allerdings handelt es sich um einen relativ geringfügigen Betrag von 61.350 Euro, der für noch abzuschließende Projekte damit in 2013 zur Verfügung steht.

 

 

In diesem Betrag enthalten sind auch Budgetreste aus den vorhandenen Budgets der Schulen und Kindertagesstätten in Höhe von 45.350 Euro.

Ein Betrag von 835.003,28 Euro konnte eingespart (nicht übertragen) und so über die Zuführung den kommenden Haushalten zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Aus dem Vermögenshaushalt wurden neue Haushaltseinnahmereste i. H. v. 4.642.000 Euro nach 2013 übertragen; darin enthalten ist der bisher noch nicht in Anspruch genommene, rechtsaufsichtlich genehmigte Kreditbetrag aus dem Haushalt 2012 von 3.266.000 Euro. Sollte diese Kreditermächtigung in 2013 nicht in Anspruch genommen werden, wird der Einnahmerest abzusetzen sein und so auch auf das Jahresrechnungsergebnis 2013 Einfluss nehmen. In Abgang gebracht werden mussten Haushaltseinnahmereste i. H. v. 1.381.600 Euro, da sie entgegen der Erwartungen in 2012 nicht eingegangen und damit nicht mehr übertragbar waren.

Nicht mit übertragen werden konnten die Einnahmereste aus Straßenausbaubeiträgen (110.000 Euro), da die Straßenausbaubeitragssatzung rückwirkend zum 01.01.2011 wieder abgeschafft wurde (StR vom 16.05.2013).

Von ursprünglich möglichen übertragbaren Haushaltsausgaberesten des Vermögenshaushaltes i. H. v. insgesamt 12.878.048,62 Euro waren nach strenger Prüfung durch die betroffenen Fachbereiche 6.214.390 Euro aus Mitteln des HJ 2012 und weitere 855.202 Euro aus den Vorjahren zu übernehmen; 3.830.032,94 Euro wurden nicht mehr für die ursprünglich vorgesehenen Zwecke benötigt und waren in Abgang zu stellen.

 

Alle übertragenen und aufsummierten Haushaltsreste sind aus der beigefügten Haushaltsrechnung (Anlage ALLE_HR, S. 17) ersichtlich. Den Vorgaben der KommHV zur Übertragbarkeit bzw. Verwendung (§§ 19, 79 i. V. m. Art. 102 GO) der Reste wurde Rechnung getragen.

 

 

Vereinsförderungen

Wie bereits zur JR 2011 wurden die in 2012 ausgereichten Vereinszuschüsse zusammengefasst und die Liste dieser Jahresrechnung beigegeben.

 

 

 

 

ab) Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard

 

Die Haushaltsrechnung 2012 der Glockengießer-Spitalstiftung (übrige Stiftung – Verwaltung Grundvermögen) schließt in Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts und damit des Gesamthaushalts mit 39.676,51 Euro ab.

Die alten Haushaltseinnahmereste von 300,90 Euro waren in Abgang zu stellen; dafür stehen für den Gebäudeunterhalt neue Ausgabereste in Höhe von 9.134,40 Euro zur Verfügung. Eine Bezuschussung des Stiftungshaushalts durch die Stadt Lauf a.d.Peg. wurde nicht notwendig.

 

 

 

ac) J. F. Barth’sche Stiftung

Die Haushaltsrechnung der J.F. Barth’schen Stiftung schließt im Verwaltungs- und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 575,30 Euro ab. Die reinen Zinserträge i. H. v. 25,15 Euro wurden mit dem Sollüberschuss der Rücklage zugeführt, die sich zum Ende des HJ 2012 auf nunmehr 55.558,71 Euro beläuft.

 

 

Eine Beschlussfassung zu Punkt a) ist nicht erforderlich (Art. 102 Abs. 2 GO).