Beschlussvorschlag:
a) Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den Abschlussergebnissen der Jahresrechnungen 2012 der Stadt Lauf a.d.Peg., der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard (übrige Stiftung) und der J. F. Barth’schen Stiftung. Eine gesonderte Beschlussfassung dazu erfolgt nicht.
b) Der Stadtrat genehmigt die gemäß § 12 Abs. 2 Ziff. 2 Buchstabe c i. V. m. § 8 Abs. 1 Ziff. 1 Buchstabe c der GeschO über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2012 aus der Jahresrechnung der Stadt Lauf a.d.Peg.. Die Zusammenstellung der Haushaltsüberschreitungen ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.
a) Bekanntgabe der Jahresrechnungsergebnisse 2012
aa) Stadt Lauf
a.d.Peg.
Mit der rechtskräftigen Erstellung der Jahresrechnung vom 03.06.2013 wurde das Haushaltsjahr 2012 abgeschlossen.
Im Einzelnen stellen sich die Zahlen wie folgt dar:
I. Haushaltsansätze 2012 (kein Nachtrag)
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben 51.108.180 Euro
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben 14.730.540 Euro
Gesamtvolumen 2012 65.838.720 Euro
II.
Abschlussergebnisse 2012
Verwaltungshaushalt
Solleinnahmen 54.807.236,82 Euro
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste 7.931,79 Euro
= bereinigte Solleinnahmen 54.799.305,03 Euro
Sollausgaben (inkl. Zuführung zum VermHH) 54.768.955,03 Euro
+ neue Haushaltsausgabereste 61.350,00 Euro
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste 0,00 Euro
./. Abgang alter Kassenausgabenreste 31.000,00 Euro
= bereinigte Sollausgaben 54.799.305,03 Euro
Vermögenshaushalt
Solleinnahmen (inkl. Zuführung vom VerwHH) 10.409.377,38 Euro
+ neue Haushaltseinnahmereste 4.642.000,00 Euro
./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste 1.381.600,00 Euro
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste 98.319,57 Euro
= bereinigte Solleinnahmen 13.571.457,81 Euro
Sollausgaben (inkl. Sollüberschuss) 11.187.100,75 Euro
+ neue Haushaltsausgabereste 6.214.390,00 Euro
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste 3.830.032,94 Euro
./. Abgang aller Kassenausgabenreste 0,00 Euro
= bereinigte Sollausgaben 13.571.457,81 Euro
Gesamtergebnis
Verwaltungs- und Vermögenshaushalt in E+A 68.370.762,84 Euro
darin enthalten:
- Zuführung Verwaltungs- an Vermögenshaushalt 8.480.410,68 Euro
(Haushaltsansatz 5.147.700,00 Euro)
- Sollüberschuss 2012, d. h. Zuführung zur Rücklage 3.375.379,17 Euro
(Haushaltsansatz 0,00 Euro)
III. Entwicklung der
Rücklagen und des Schuldenstandes im Jahr 2012
Stand zum 31.12.2011 Stand zum 31.12.2012
- Allgemeine Rücklage
6.854.846,87 Euro 10.230.226,04 Euro (inkl. SollÜ 2012)
- Sonderrücklagen
Römer’sche Stiftung 114.746,57 Euro 118.290,80 Euro
Abwasserbeseitigung 0,00 Euro 4.470,94 Euro
noch
Zinsguthaben)
- Schuldenstand
10.368.157,28 Euro 9.306.473,72 Euro
Nachrichtlich:
Aus Verträgen mit der Fa. Bayerngrund wurden in 2012 nochmals 1.422.821,09 Euro zurückgezahlt, so dass sich diese kreditähnlichen Verpflichtungen auf 5.380.795,60 Euro reduziert haben.
Die ausgereichten Bürgschaften erhöhten sich um die für den Altenheim-Neubau der Glockengießer-Spitalstiftung übernommenen Beträge in Höhe von 7,2 Mio. Euro auf nunmehr 13.860.000 Euro.
IV. Allgemeines
Haushaltsreste
Im Gegensatz zum Vorjahr mussten aus dem Jahr 2012 auch im Verwaltungshaushalt Haushaltsreste nach 2013 übertragen werden; allerdings handelt es sich um einen relativ geringfügigen Betrag von 61.350 Euro, der für noch abzuschließende Projekte damit in 2013 zur Verfügung steht.
In diesem Betrag enthalten sind auch Budgetreste aus den vorhandenen Budgets der Schulen und Kindertagesstätten in Höhe von 45.350 Euro.
Ein Betrag von 835.003,28 Euro konnte eingespart (nicht übertragen) und so über die Zuführung den kommenden Haushalten zur Verfügung gestellt werden.
Aus dem Vermögenshaushalt wurden neue Haushaltseinnahmereste i. H. v. 4.642.000 Euro nach 2013 übertragen; darin enthalten ist der bisher noch nicht in Anspruch genommene, rechtsaufsichtlich genehmigte Kreditbetrag aus dem Haushalt 2012 von 3.266.000 Euro. Sollte diese Kreditermächtigung in 2013 nicht in Anspruch genommen werden, wird der Einnahmerest abzusetzen sein und so auch auf das Jahresrechnungsergebnis 2013 Einfluss nehmen. In Abgang gebracht werden mussten Haushaltseinnahmereste i. H. v. 1.381.600 Euro, da sie entgegen der Erwartungen in 2012 nicht eingegangen und damit nicht mehr übertragbar waren.
Nicht mit übertragen werden konnten die Einnahmereste aus Straßenausbaubeiträgen (110.000 Euro), da die Straßenausbaubeitragssatzung rückwirkend zum 01.01.2011 wieder abgeschafft wurde (StR vom 16.05.2013).
Von ursprünglich möglichen übertragbaren Haushaltsausgaberesten des Vermögenshaushaltes i. H. v. insgesamt 12.878.048,62 Euro waren nach strenger Prüfung durch die betroffenen Fachbereiche 6.214.390 Euro aus Mitteln des HJ 2012 und weitere 855.202 Euro aus den Vorjahren zu übernehmen; 3.830.032,94 Euro wurden nicht mehr für die ursprünglich vorgesehenen Zwecke benötigt und waren in Abgang zu stellen.
Alle übertragenen und aufsummierten Haushaltsreste sind aus der beigefügten Haushaltsrechnung (Anlage ALLE_HR, S. 17) ersichtlich. Den Vorgaben der KommHV zur Übertragbarkeit bzw. Verwendung (§§ 19, 79 i. V. m. Art. 102 GO) der Reste wurde Rechnung getragen.
Vereinsförderungen
Wie bereits zur JR 2011 wurden die in 2012 ausgereichten Vereinszuschüsse zusammengefasst und die Liste dieser Jahresrechnung beigegeben.
ab)
Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard
Die Haushaltsrechnung 2012 der Glockengießer-Spitalstiftung (übrige Stiftung – Verwaltung Grundvermögen) schließt in Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts und damit des Gesamthaushalts mit 39.676,51 Euro ab.
Die alten Haushaltseinnahmereste von 300,90 Euro waren in Abgang zu stellen; dafür stehen für den Gebäudeunterhalt neue Ausgabereste in Höhe von 9.134,40 Euro zur Verfügung. Eine Bezuschussung des Stiftungshaushalts durch die Stadt Lauf a.d.Peg. wurde nicht notwendig.
ac) J. F. Barth’sche
Stiftung
Die Haushaltsrechnung der J.F. Barth’schen Stiftung schließt im Verwaltungs- und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 575,30 Euro ab. Die reinen Zinserträge i. H. v. 25,15 Euro wurden mit dem Sollüberschuss der Rücklage zugeführt, die sich zum Ende des HJ 2012 auf nunmehr 55.558,71 Euro beläuft.
Eine Beschlussfassung
zu Punkt a) ist nicht erforderlich (Art. 102 Abs. 2 GO).