Betreff
Vollzug des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der B 14 Nürnberg - Sulzbach-Rosenberg zwischen der Anschlussstelle Lauf/Hersbruck der BAB A 9 und der St. 2236 Richtung Speikern mit Errichtung eines höhenfreien Kn otenpunktes östlich von Neunkirchen a.Sand - Beiligung der Träger öffentlicher Belange
Vorlage
FB 5/054/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

Die Planfeststellung B 14 „Nürnberg- Sulzbach-Rosenberg“ - Höhenfreier Knotenpunkt östlich Neunkirchen am Sand -  wird zur Kenntnis genommen.

Einwendungen werden nicht vorgebracht.

Die bauzeitliche Verkehrsführung ist frühzeitig mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde der Stadt Lauf a.d.Pegnitz abzustimmen.

 

Das Staatliche Bauamt Nürnberg hat zur Errichtung eines höhenfreien Knotenpunktes östlich von Neunkirchen am Sand an der B 14 (am „Bräunleinsberg“) die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz beantragt.

Auslöser für die Maßnahme ist die Tatsache, dass die Leistungsfähigkeitsgrenze der Knotenpunkte trotz der 2005 erfolgten Vollsignalisierung zwischenzeitlich deutlich überschritten wurde. Durch den Ausbau soll die Unfallhäufigkeit und –schwere entlang der Bundesstraße reduziert werden.

Die nun vorliegende Planung wurde letztlich aus einer Reihe von Varianten und Untervarianten ausgewählt.

 

Kurzbeschreibung der Planung:

Im Bereich der derzeitigen Kreuzung der B 14 am Bräunleinsberg wird ein Verteilerkreisverkehr angeordnet, an den die Straße nach Ottensoos, die Erschließungsstraße für das Gewerbegebiet Bräunleinsberg und die Straße nach Speikern angeschlossen werden. Die B 14 wird kreuzungsfrei über ein Brückenbauwerk über den Kreisverkehr geführt, der Anschluss der B 14 an den Kreisverkehr erfolgt über Auf- und Abfahrtsrampen. Westlich des neuen Knotenpunktes wird die Trasse der B 14 nach Süden Richtung Pegnitz verlegt. Die Neunkirchener Bahnhofsstraße, die bisher direkt an die B 14 angebunden war, wird über die alte
B 14 Trasse an die Straße Bräunleinsberg angebunden.

Zwischen dem neuen kreuzungsfreien Knoten und der Einmündung Faunberg wird die B 14 in Richtung Lauf zweistreifig ausgebaut.

Die vorhandenen Radwege und landwirtschaftlichen Erschließungswege müssen in Teilbereichen verlegt und wieder an das bestehende Netz angeschlossen werden.

 

Es ist vorgesehen, mit dem Bau zu beginnen, sobald die planungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen und die Haushaltsmittel bereitstehen. Es ist mit einer Bauzeit von zwei Jahren zu rechnen.

 

Der Verkehr auf der B 14 und der St 2236 nach Speikern soll während der Bauzeit durch geeignete Provisorien größtenteils aufrecht erhalten werden. Die LAU 32 nach Ottensoos muss teilweise gesperrt werden Hierfür wird eine geeignete Umleitungsstrecke eingerichtet.

Die endgültige Festlegung des Bauablaufs einschließlich der bauzeitlichen Verkehrsführung erfolgt vor Baubeginn in Abstimmung mit den zuständigen Behörden und betroffenen Kommunen.

 

Die Planfeststellungsunterlagen können noch bis zum 02.07.2013 im Rathaus, Zi.Nr. 208 eingesehen werden.

 

Das Stadtgebiet Lauf ist nur auf eine Länge von ca. 150 m östlich der Einmündung Faunberg von der Baumaßnahme direkt betroffen.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Bauausschuss, im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gegen die Planfeststellung keine Einwendungen vorzubringen.