Betreff
Förderantrag des Vereins SCH-LAU e. V. für ein soziales Projekt einer Arbeitslosen-Selbsthilfeinitiative zur Integration von Langzeitarbeitslosen in der Stadt Lauf a. d. Pegnitz
Vorlage
FB 1/032/2013
Aktenzeichen
6140 - FB 1/Ta
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Verein SCH-LAU e. V. in Gründung als Anschubfinanzierung für sein Projekt einer Arbeitslosen-Selbsthilfeeinrichtung zur Integration von Langzeitarbeitslosen in der Stadt Lauf a.d.Pegnitz einen einmaligen Zuschuss i. H. v. 33.040,-- Euro aus Mitteln der Integrierten Stadtentwicklung zu gewähren. Die Förderung erfolgt unter der Voraussetzung, dass ein Eintrag des Vereins in das Vereinsregister erfolgt. Kommt eine wirksame Vereinsgründung nicht zustande, so sind die Fördergelder an die Stadt zurückzuzahlen.

Die Förderung über den Betrag von 25.000,-- Euro pro Jahr hinaus wird aufgrund der einmaligen Beantragung und der Tatsache, dass keine Personalkosten sowie laufenden Kosten mit gefördert werden, bewusst hingenommen.

 

Der Verein SCH-LAU e. V. in Gründung plant unter Federführung des 1. Vorsitzenden Herrn Pfarrer Thomas Hofmann ein soziales Projekt einer Arbeitslosen-Selbsthilfeeinrichtung zur Integration von Langzeitarbeitslosen in der Stadt Lauf a.d.Pegnitz.

Vorgesehen ist dabei u. a. auch die Einrichtung eines „Sozialcafe’s, das u. a. von den von Arbeitslosigkeit Betroffenen betrieben werden soll. Auf das beigefügte mehrseitige Konzept des Vereins mit entsprechender Kostenaufstellung wird verwiesen!

Zur Umsetzung des Projektes beantragt der Verein aus dem Fördertopf des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Lauf a.d.Pegnitz eine einmalige Anschubfinanzierung für Möbel- und Geräteausstattung mit insgesamt angegebenen Kosten i. H. v. 33.040,00 Euro. Personalkosten sind in diesem Betrag nicht enthalten. Die Einzelverwendung der Mittel ist aus dem beiliegenden Konzept zu entnehmen.

Der Verein begründet die Notwendigkeit seines Projektes damit, dass die von Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Mitmenschen erhebliche Probleme nicht nur in sozialer Hinsicht haben, sondern auch immer stärker von psychosozialen Auswirkungen betroffen sind.

Zur Abmilderung bzw. Bewältigung  solcher Probleme möchte der Verein für die Betroffenen eine Selbsthilfegruppe gründen.

Durch verschiedene Maßnahmen und Ideen, die von bzw. für die Betroffenen im Rahmen des Konzeptes umgesetzt werden sollen, verspricht sich der Verein Hilfe und Unterstützung für die Menschen und hofft, dass sie aus der durch die Langzeitarbeitslosigkeit entstandenen schwierigen Lebenssituation herausgeführt werden können.

Als erste Maßnahmen sind folgende Betätigungsfelder für die Betroffenen angedacht:

 

1. Cafe’betrieb in den Räumlichkeiten des Gemeindehauses Christuskirche

2. Bepflanzung und Pflege nicht genutzter städtischer Grünstreifen an Straßen sowie Kontrollen auf städtischen Spiel- und Bolzplätzen, Skateranlagen o. ä..

3. Haushaltsnahe Dienstleistungen in Wohnungen und Gärten sowie das Erledigen von Einkäufen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität (diese Maßnahme ist bereits angelaufen!)

 

Die beantragte Anschubfinanzierung ist für einen einjährigen Betrieb des Projektes ermittelt worden. Eine Bezuschussung von laufenden Kosten oder Personalkosten  (z. B. für Fachpersonal, Sozialpädagogen, usw.) für die Maßnahme ist nicht vorgesehen.

Derartige Kosten sollen entweder über Spenden, von der Evang. Kirche Bayern oder von der Kirchengemeinde Lauf durch Übernahme von Miet- und Kommunikationskosten gedeckt werden.

 

Die vorgesehenen Maßnahmen entsprechen den Richtlinien und Vorgaben, die seitens der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für Maßnahmen, die aus Projekten der Bürgerbeteiligung im Rahmen der Aufstellung des Programms für die Integrierte Stadtentwicklung aufgestellt wurden.

Allerdings weist die Verwaltung darauf hin, dass lt. den  verwaltungsinternen Vergaberichtlinien pro Haushaltsjahr nur ein Betrag i. H. v. 25.000,-- Euro nicht überschritten werden soll und dass es sich bei der Unterstützung und Förderung von Langzeitarbeitslosen vorrangig um eine Aufgabe des Bundes handelt.

 

Andererseits ist die Förderung von örtlichen Vereinen eine freiwillige Aufgabe der Stadt und im Rahmen der Förderung von sozialen Tätigkeiten durchaus beabsichtigt.

 

Haushaltsmittel stehen im Bereich der Investitionszuschüsse an private Unternehmen im Rahmen des ISEK-Programmes 2013 unter der Haushaltsstelle 1.6151.9870 zur Verfügung.