Betreff
Bebauungsplan Nr. 102 „Laufer Sportpark Haberloh“ - Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange - Billigungsbeschluss
Vorlage
FB 5/043/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

1.       Es wird festgestellt, dass im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung keine Äußerungen zum Bebauungsplanvorentwurf vorgebracht wurden.

2.       Es wird festgestellt, dass bei der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine Einwende oder Äußerungen vorgebracht wurden von
- Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde
- Planungsverbandes Industrieregion Mittelfranken
- Staatl. Bauamtes Nürnberg
- Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg
- Städt. Werke Lauf GmbH
- Gasversorgung Lauf GmbH
- Bisping & Bisping GmbH & Co. KG
- Polizeiinspektion Lauf
- Vermessungsamt Nürnberg
- Landesamt für Denkmalpflege, Abt. für Vor- und Frühgeschichte, Nürnberg
- Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München
- Bundesanstalt THW, OV Lauf

3.       Zu den Äußerungen des Landratsamtes Nürnberger Land wird festgestellt:
Ein Schallschutzgutachten, in dem die Verträglichkeit des Sportgeländes mit den anliegenden Wohnnutzungen nachgewiesen wird, liegt vor.
Die „Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“ wurde im Grünordnungsplan berücksichtigt. Die Eingrünung ist durch entsprechende Pflanzgebote im Bebauungsplan abgesichert.

Zu den Äußerungen der Deutsche Telekom AG, Nürnberg wird festgestellt:
Die bestehenden Telekommunikationslinien der Telekom werden in den Bebauungsplan übernommen und bei den weiteren Planungen berücksichtigt.

Zu den Äußerungen der Kabel Bayern GmbH & Co. KG wird festgestellt:
Die Hinweise werden in den Bebauungsplan übernommen bzw. bei den weiteren Planungen berücksichtigt.

Zu den Äußerungen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth wird festgestellt:
Die Zufahrt zu den landwirtschaftlichen Flächen Fl.Nr. 460/8 und 460/2 wird gewährleistet.

Zu den Äußerungen des Bundes Naturschutz in Bayern e.V. wird festgestellt:
Die Auswirkungen des Vorhabens auf umliegende bedeutende Biotopstrukturen werden im Rahmen des Umweltberichtes untersucht.

4.       Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 102 „Laufer Sportpark Haberloh“ in der Fassung vom 23.04.2013 wird beschlussmäßig gebilligt.

Im weiteren Verfahrensablauf ist die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

Der Bauausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung vom 24.04.2012 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 102 für das Baugebiet „Laufer Sportpark Haberloh“ aufzustellen und im Aufstellungsverfahren die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs vom 04.02.2013 bis zum 22.02.2013 durchgeführt. Während der Auslegungsfrist wurden keine Äußerungen zur Planung vorgebracht.

 

 

Die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25.01.2013 aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf bis zum 01.03.2013 abzugeben.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind in Anlage 1 tabellarisch aufgeführt.

 

Nach Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 102 „Laufer Sportpark Haberloh“ in der Fassung vom 23.04.2013 durch den Bauausschuss kann im weiteren Verfahrensablauf die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Der Bebauungsplanentwurf mit Anlagen kann im Ratsinfosystem eingesehen werden.