Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt:
1.
Es wird festgestellt, dass im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
keine Äußerungen zum Bebauungsplanvorentwurf vorgebracht wurden.
2.
Es wird festgestellt, dass bei der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine
Einwende oder Äußerungen vorgebracht wurden von
- Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde
- Planungsverbandes Industrieregion Mittelfranken
- Staatl. Bauamtes Nürnberg
- Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg
- Städt. Werke Lauf GmbH
- Gasversorgung Lauf GmbH
- Bisping & Bisping GmbH & Co. KG
- Polizeiinspektion Lauf
- Vermessungsamt Nürnberg
- Landesamt für Denkmalpflege, Abt. für Vor- und Frühgeschichte, Nürnberg
- Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München
- Bundesanstalt THW, OV Lauf
3.
Zu den Äußerungen des Landratsamtes Nürnberger Land
wird festgestellt:
Ein Schallschutzgutachten, in dem die Verträglichkeit des Sportgeländes mit den
anliegenden Wohnnutzungen nachgewiesen wird, liegt vor.
Die „Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“ wurde im Grünordnungsplan
berücksichtigt. Die Eingrünung ist durch entsprechende Pflanzgebote im
Bebauungsplan abgesichert.
Zu den Äußerungen der Deutsche Telekom AG, Nürnberg wird festgestellt:
Die bestehenden Telekommunikationslinien der Telekom werden in den
Bebauungsplan übernommen und bei den weiteren Planungen berücksichtigt.
Zu den Äußerungen der Kabel Bayern GmbH & Co. KG wird festgestellt:
Die Hinweise werden in den Bebauungsplan übernommen bzw. bei den weiteren
Planungen berücksichtigt.
Zu den Äußerungen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth
wird festgestellt:
Die Zufahrt zu den landwirtschaftlichen Flächen Fl.Nr. 460/8 und 460/2 wird
gewährleistet.
Zu den Äußerungen des Bundes Naturschutz in Bayern e.V. wird festgestellt:
Die Auswirkungen des Vorhabens auf umliegende bedeutende Biotopstrukturen
werden im Rahmen des Umweltberichtes untersucht.
4.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 102 „Laufer
Sportpark Haberloh“ in der Fassung vom 23.04.2013 wird beschlussmäßig
gebilligt.
Im weiteren Verfahrensablauf ist die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2
BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Bauausschuss
der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung vom 24.04.2012 beschlossen,
den Bebauungsplan Nr. 102 für das Baugebiet „Laufer Sportpark Haberloh“
aufzustellen und im Aufstellungsverfahren die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit einer öffentlichen
Auslegung des Vorentwurfs vom 04.02.2013 bis zum 22.02.2013 durchgeführt.
Während der Auslegungsfrist wurden keine Äußerungen zur Planung vorgebracht.
Die von der Planung
betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 25.01.2013 aufgefordert, ihre Stellungnahme zum
Bebauungsplanentwurf bis zum 01.03.2013 abzugeben.
Die eingegangenen
Stellungnahmen sind in Anlage 1 tabellarisch aufgeführt.
Nach Billigung
des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 102 „Laufer Sportpark Haberloh“ in der
Fassung vom 23.04.2013 durch den Bauausschuss kann im weiteren Verfahrensablauf
die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt
werden.
Der
Bebauungsplanentwurf mit Anlagen kann im Ratsinfosystem eingesehen werden.