Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt, die Darlehen 3/1139083 und 23/1139083 der BayernLabo zum
Gleichzeitig genehmigt der Stadtrat die Rückzahlungsbeträge als außerplanmäßige Ausgaben im Wirtschaftsplan 2013 der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard.
Aufgrund der derzeit sehr positiven
Liquiditätslage im Altenheim wurde geprüft, ob nicht die vertraglich vereinbarte Rückzahlung bestehender Darlehen der
BayernLabo und der Bayerischen Staatsschuldenverwaltung vorzeitig möglich wäre
und ob dies zu Kosteneinsparungen führen würde. Dabei ist ausschlaggebend, dass
die Rückzahlung sowieso noch in 2013 vorzunehmen sein wird, da noch in diesem
Jahr der Ersatzneubau bezogen werden wird und damit das alte Gebäude der
Glockengießer-Spitalstiftung nicht mehr seinem Zweck entsprechend verwendet
wird. Dies ist der in den damaligen Darlehensverträgen vereinbarte Grund für
eine Rückzahlung der Darlehensreste, der sich aus der Zweckgebundenheit der
Darlehen ergibt.
Es handelt sich zum einen um zwei Darlehen
der BayernLabo, die in 1978 zweckgebunden für den Erweiterungsbau in der
Galgenbühlstraße 11 und 15 mit einem Zinssatz von 1 % über die gesamte Laufzeit
(50 Jahre) hinweg gewährt wurden. Folgende Beträge können vorzeitig (vor Ende
2013) zurückgezahlt werden:
1. Darlehen Nr.
3/1139083 mit Restbetrag 78.488,34
Euro
zzgl. Verwaltungskosten 329,78 Euro
è zusammen 78.818,12
Euro
2. Darlehen Nr.
23/1139083 mit Restbetrag 33.959,96
Euro
zzgl. Verwaltungskosten 138,05 Euro
è zusammen 34.098,01
Euro
Gleichzeitig
können zwei weitere, ebenfalls zweckgebundene Darlehen der Bayerischen
Staatsschuldenverwaltung (früher 172.000 und 47.000 DM, Zinssatz ebenfalls 1 %)
wie folgt zurückgezahlt werden:
3. Darlehen Nr. 40
95 092 mit Restbetrag 44.950,47
Euro
zzgl. Zinsen bis
è zusammen 45.100,30
Euro
4. Darlehen Nr. 40
95 256 mit Restbetrag 12.283,00
Euro
zzgl. Zinsen bis
è zusammen 12.323,94
Euro
Insgesamt verringert sich damit der Schuldenstand der
Glockengießer-Spitalstiftung um 169.681,77 Euro.
Im Gegensatz dazu können aus den derzeit vorliegenden liquiden Mitteln der
Stiftung keine nennenswerten Guthabenzinsen erwirtschaftet werden, so dass im
Sinne eines kontinuierlichen Schuldenabbaus auch in den Fällen, wo dies nicht
zwingend vorgeschrieben ist (Nr. 3 und 4) diese Rückzahlungen schnellstmöglich umgesetzt werden sollten.
Vorfälligkeitsentschädigungen fallen nach Auskunft der Darlehensgeber
nicht an, lediglich Verwaltungskosten bzw. restliche Zinsleistungen.
Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, den Gesamtbetrag oben genannter Darlehen i. H. v. 170.340,37 Euro als außerplanmäßige Ausgabe im Wirtschaftsjahr 2013 (Art. 71 GO i. V. m. Nr. 4.5 der Kredit-Bek, § 8 Abs. 1 Nr. 1 c 3. Spiegelstrich i. V. m. § 2 Nr. 27 GeschO) zurückzuzahlen.