Betreff
Klimaschutzprogramm - Förderung von Vereinen
Vorlage
FB 5/039/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Als Grundlage für die Vergabe von Zuschüssen finden künftig die aufgestellten Verwaltungsleitlinien mit zugehörigen Formblättern Anwendung. Die Höhe der Zuschüsse wird auf vorgenannter Datengrundlage sowie der Haushaltslage individuell festgelegt.

Erstellung von Verwaltungsleitlinien für die zukünftige Bearbeitung von Anträgen aus dem CO2-Minderungsprogramm für Vereine und Einrichtung von öffentlichem Interesse.

 

Für die zukünftige Bearbeitung und Auswertung von Anträgen hat die Verwaltung einheitliche Verwaltungsleitlinien entwickelt. Diese bestehen aus drei Formblättern, die zusammen mit den Anträgen der Vereine abgegeben werden müssen. Für die Bearbeitung und Vorstellung im Umweltausschuss können die Grunddaten verglichen werden und die Entscheidung über die Bezuschussung wird auf einer vergleichbaren und nachvollziehbaren Basis getroffen.

 

Formblatt 1: Verwaltungsleitlinien (siehe Anlage)

           

Diese sind an das Klimaschutzprogramm für Privathaushalte angeglichen. Wie im Klimaschutzprogramm werden alle förderfähigen Maßnahmen aufgelistet und Vorgaben beschrieben, die für eine Förderung eingehalten werden müssen. Zum Beispiel werden Mindestanforderungen an die Gebäudedämmung in einer Tabelle beschrieben.

 

Formblatt 2: Nachhaltigkeitserklärung (siehe Anlage)

 

Angabe aller relevanten Sanierungsmaßnahmen mit Darstellung der Gesamtsanierung. In diesem Formblatt werden alle benötigten Werte für die Vergleichsrechnung eingetragen und von einem Fachingenieur bestätigt.

 

-          Beschreibung der Bestehenden Anlage

-          Investition in Euro

-          Energieverbrauch Ist-Zustand kWh/a

-          Energieverbrauch nach Umsetzung der Maßnahme in kWh/a

-          Ersparnis kWh/a

-          Ersparnis in Euro

-          Einsparung an CO2

 

Formblatt 3: Vergabemerkblatt (siehe Anlage)

 

Auf diesem Formblatt werden die Vergabekriterien, die für die Vergabe von Bauaufträgen gefordert werden beschrieben. Dieses ist im Wesentlichen die VOB/A deren Einhaltung auch für öffentliche Auftraggeber verbindlich ist. In der VOB werden die Vergabeverfahren, die einzuhaltenden Fristen sowie die Dokumentation beschrieben.

 

Mit den neuen Verwaltungsleitlinien wird eine Vergleichbarkeit der geförderten Maßnahmen erreicht. Die Politik und die Verwaltung haben künftig mit Hilfe der Formblätter ein objektives Bewertungskriterium für die Vergabe von Zuschüssen aus dem CO2 – Minderungsprogramm für Vereine und Einrichtungen von öffentlichem Interesse.