Beschlussvorschlag:
Der Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Als Grundlage für die Vergabe von Zuschüssen finden künftig die aufgestellten Verwaltungsleitlinien mit zugehörigen Formblättern Anwendung. Die Höhe der Zuschüsse wird auf vorgenannter Datengrundlage sowie der Haushaltslage individuell festgelegt.
Erstellung von Verwaltungsleitlinien für die zukünftige Bearbeitung von Anträgen aus dem CO2-Minderungsprogramm für Vereine und Einrichtung von öffentlichem Interesse.
Für die zukünftige
Bearbeitung und Auswertung von Anträgen hat die Verwaltung einheitliche
Verwaltungsleitlinien entwickelt. Diese bestehen aus drei Formblättern, die
zusammen mit den Anträgen der Vereine abgegeben werden müssen. Für die
Bearbeitung und Vorstellung im Umweltausschuss können die Grunddaten verglichen
werden und die Entscheidung über die Bezuschussung wird auf einer
vergleichbaren und nachvollziehbaren Basis getroffen.
Formblatt 1: Verwaltungsleitlinien (siehe
Anlage)
Diese sind an das Klimaschutzprogramm für Privathaushalte angeglichen.
Wie im Klimaschutzprogramm werden alle förderfähigen Maßnahmen aufgelistet und
Vorgaben beschrieben, die für eine Förderung eingehalten werden müssen. Zum
Beispiel werden Mindestanforderungen an die Gebäudedämmung in einer Tabelle
beschrieben.
Formblatt 2: Nachhaltigkeitserklärung (siehe
Anlage)
Angabe aller relevanten Sanierungsmaßnahmen mit Darstellung der
Gesamtsanierung. In diesem Formblatt werden alle benötigten Werte für die
Vergleichsrechnung eingetragen und von einem Fachingenieur bestätigt.
-
Beschreibung
der Bestehenden Anlage
-
Investition
in Euro
-
Energieverbrauch
Ist-Zustand kWh/a
-
Energieverbrauch
nach Umsetzung der Maßnahme in kWh/a
-
Ersparnis
kWh/a
-
Ersparnis
in Euro
-
Einsparung
an CO2
Formblatt 3: Vergabemerkblatt (siehe Anlage)
Auf diesem Formblatt werden die Vergabekriterien, die für die Vergabe
von Bauaufträgen gefordert werden beschrieben. Dieses ist im Wesentlichen die
VOB/A deren Einhaltung auch für öffentliche Auftraggeber verbindlich ist. In
der VOB werden die Vergabeverfahren, die einzuhaltenden Fristen sowie die
Dokumentation beschrieben.
Mit den neuen Verwaltungsleitlinien wird eine Vergleichbarkeit der geförderten Maßnahmen erreicht. Die Politik und die Verwaltung haben künftig mit Hilfe der Formblätter ein objektives Bewertungskriterium für die Vergabe von Zuschüssen aus dem CO2 – Minderungsprogramm für Vereine und Einrichtungen von öffentlichem Interesse.