Beschlussvorschlag:
Der Kultur- und Sportausschuss der Stadt Lauf beschließt
mit Stimmen die Einführung der
Nutzungs- und Entgeltordnung sowie des Nutzungsvertrags für die Aula der
Bertleinschule zum
Die Nutzung der Aula in der Bertleinschule hat in der Vergangenheit schon mehrmals für Probleme gesorgt. Hinzu kommen ordnungs- sicherheits- und haftungsrechtliche Vorschriften die bisher nur unzureichend oder gar nicht geregelt sind.
Aus diesem Grund erscheint es geboten die Nutzung der Aula in der Bertleinschule verbindlich zur regeln.
In der zur Entscheidung vorgelegten Nutzungs- und
Entgeltordnung sowie dem dazugehörigen Nutzungsvertrag wurden alle
einschlägigen Vorschriften eingearbeitet, sowie der Nutzungsrahmen genau
definiert. Weiterhin wurden der Nutzerkreis sowie die Kostenfreiheit der
Nutzung eingegrenzt. Neu aufgenommen wurden die grundsätzliche Hinterlegung
einer Kaution, sowie die Einsetzung der verantwortlichen Hausmeister als
„Veranstaltungsleiter“. Letzteres ist dringend geboten, um vor Ort die
Durchsetzung der Nutzungsordnung für die Aula der Bertleinschule garantieren zu
können. Neu formuliert wurde der Haftungsausschluss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
während einer Veranstaltung durch Dritte.
Zwingend wird zukünftig der Abschluss eines Nutzungsvertrages vorgeschrieben,
der zwischen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz und dem Veranstalter zu schließen ist.
In der Entgeltordnung werden die Kosten für Veranstaltungen mit gewerblichem oder auf Gewinn zielendem Charakter festgelegt.
Es ergeht folgender