Betreff
Bebauungsplan Nr. 101 „Gewerbegebiet Lauf-Süd II“ - Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange - Billigungsbeschluss
Vorlage
FB 5/036/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

1.             Es wird festgestellt, dass im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung keine Äußerungen zum Bebauungsplanvorentwurf vorgebracht wurden.

Zum Schreiben des Vereins der Hundefreunde Lauf a.d.Pegnitz e.V. vom 01.06.2012 wird festgestellt, dass aufgrund der neueren Planung kein Eingriff in das vom Hundeverein genutzte Gelände erfolgt. Den Bedenken des Hundevereins wurde damit Rechnung getragen.

2.             Es wird festgestellt, dass bei der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine Einwende oder Äußerungen vorgebracht wurden von
- Städt. Werke Lauf GmbH
- Gasversorgung Lauf GmbH
- Kabel Bayern GmbH & Co. KG
- Polizeiinspektion Lauf
- Vermessungsamt Nürnberg
- Industrie- und Handelskammer für Mittelfranken
- Handwerkskammer für Mittelfranken
- Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München
- Bund der Selbständigen- Gewerbeverband Bayern e.V., Ortsverband Lauf

3.             Zu den Äußerungen der Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde, Ansbach wird festgestellt:
Für die Inanspruchnahme der Waldfläche werden entsprechende Ersatzaufforstungen vorgenommen und im Bebauungsplan festgesetzt.

Zu den Äußerungen des Planungsverbandes Industrieregion Mittelfranken, Nürnberg wird festgestellt:
Für die Inanspruchnahme der Waldfläche werden entsprechende Ersatzaufforstungen vorgenommen und im Bebauungsplan festgesetzt.

Zu den Äußerungen des Landratsamtes Nürnberger Land wird festgestellt:
Ein Schallschutzgutachten unter Berücksichtigung der Vorgaben des technischen Umweltschutzes wurde erstellt.
Die vom Naturschutz geforderten Fachplanungen wurden ausgearbeitet und werden bei den weiteren Planungen berücksichtigt.
Das Wasserwirtschaftsamt wurde am Verfahren beteiligt.

Zu den Äußerungen des Staatl. Bauamtes Nürnberg wird festgestellt:
Die Auflagen und Hinweise werden in den Bebauungsplan übernommen bzw. bei den weiteren Planungen berücksichtigt.

Zu den Äußerungen des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg wird festgestellt:
Ein Hinweis zum Grundwasserschutz bzgl. evtl. geplanter Grundwasserentnahmen wird in die Begründung übernommen.
Hinweise auf Bodenverunreinigungen im Plangebiet liegen nicht vor. Bei bereits durchgeführten Baugrunduntersuchungen im Plangebiet wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Auch seitens des Landratsamtes Nürnberger Land sind keine Altlasten oder schädliche Bodenverunreinigungen bekannt.
Die Entwässerung des Baugebiets erfolgt im Trennsystem. Die entsprechenden Planungen erfolgen in Abstimmung mit den Fachbehörden.


Zu den Äußerungen der N-ERGIE Netz GmbH Nürnberg wird festgestellt:
Die Auflagen und Hinweise werden in den Bebauungsplan übernommen bzw. bei den weiteren Planungen berücksichtigt. Eine Erhöhung des Leitungsmastes ist aufgrund neuer Planungen (Lärmschutzwand statt –wall) nicht erforderlich

Zu den Äußerungen der Deutsche Telekom AG, Nürnberg wird festgestellt:
Die Hinweise werden in den Bebauungsplan übernommen bzw. bei den weiteren Planungen berücksichtigt.

Zu den Äußerungen der Bisping & Bisping GmbH & Co. KG wird festgestellt:
Die Absicht zur Verlegung von Leerrohren wird zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planungen und der Durchführung der Erschließungsmaßnahmen berücksichtigt.

Zu den Äußerungen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth wird festgestellt:
Die Rodungsflächen werden im Rahmen des Umweltberichts und der Grünordnungsplanung erfasst. Die notwendigen Ersatzaufforstungsflächen werden im Bebauungsplan festgesetzt.

Zu den Äußerungen der Autobahndirektion Nordbayern, Dienststelle Nürnberg wird festgestellt:
Die Forderung, dass weder Oberflächen- noch sonstige Abwasser der autobahneigenen Entwässerung zugeführt werden darf, wird bei den weiteren Planungen berücksichtigt.

Zu den Äußerungen des Bundes Naturschutz in Bayern e.V. wird festgestellt:
Der Baumbestand innerhalb des Geltungsbereiches wurde im Rahmen der saP und der Grünordnungsplanung erfasst und bewertet. Die Grünzüge entlang der Gewässer bleiben erhalten. Erforderlich Eingriffe zur Schaffung von Regenrückhaltemöglichkeiten erfolgen in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde.

Zu den Äußerungen des Landesamtes für Denkmalpflege, Abt. für Vor- und Frühgeschichte, Nürnberg wird festgestellt:
Ein Hinweis auf die gesetzliche Meldepflicht beim Auftreten von Bodendenkmälern wird in die Begründung zum bebauungsplan übernommen.

Zu den Äußerungen der Herr Kreisbrandrat Norbert Thiel, Hersbruck wird festgestellt:
Die Hinweise werden in den Bebauungsplan übernommen bzw. bei den weiteren Planungen berücksichtigt.

4.             Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 101 für das „Gewerbegebiet Lauf-Süd II“ in der Fassung vom 09.04.2013 wird beschlussmäßig gebilligt.

Im weiteren Verfahrensablauf ist die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Der Bauausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung vom 24.04.2012 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 101 für das Baugebiet „Gewerbegebiet Lauf-Süd II“ aufzustellen und im Aufstellungsverfahren die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs vom 17.012.2012 bis zum 18.01.2013 durchgeführt. Während der Auslegungsfrist wurden keine Äußerungen zur Planung vorgebracht.

 

Bereits mit Schreiben vom 01.06.2012 hat sich der Verein der Hundefreunde Lauf e.V., dessen Hundesportplatz innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes liegt, zur Planung geäußert (Anlage 1).

Im Zuge der weiteren Planungen hat sich gezeigt, dass keine gewichtigen Gründe gegen einen Verbleib des Hundeabrichteplatzes am derzeitigen Standort bestehen. Die Verträglichkeit der Nutzung mit dem angrenzenden Gewerbegebiet unter schallimmissionsschutztechnischen Gesichtspunkten wurde geprüft und stellt kein Problem dar.

Durch eine Änderung der Straßenführung und die Errichtung einer Lärmschutzwand ist ein Eingriff in die Pachtfläche des Hundevereins nicht mehr erforderlich.

Den Anregungen der Hundefreunde Lauf e.V. wurde somit vollinhaltlich entsprochen.

 

 

Die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 13.12.2012 aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf bis zum 25.01.2013 abzugeben.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind in Anlage 2 tabellarisch aufgeführt.

 

Nach Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 101 für das „Gewerbegebiet Lauf-Süd II“ in der Fassung vom 09.04.2013 durch den Bauausschuss kann im weiteren Verfahrensablauf die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Der Bebauungsplanentwurf mit Anlagen kann im Internet unter folgendem Link

 

http://www.lauf.de/bebauungsplan-lauf-sued-2.zip

 

eingesehen werden.