Betreff
Verwendung des Laufer Stadtwappens durch die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
Vorlage
FB 3/003/2013
Aktenzeichen
091-FB3/Wa
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt:

 

 

  1. Den Feuerwehrvereinen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz wird die grundsätzliche Genehmigung erteilt, das Laufer Stadtwappen im Rahmen ihrer Tätigkeit zu verwenden. Die Erteilung der Genehmigung erfolgt kostenfrei.

 

  1. Die Genehmigung kann im Einzelfall widerrufen werden, insbesondere wenn zu befürchten ist, dass durch die Verwendung das Ansehen der Feuerwehren oder der Stadtverwaltung geschädigt werden könnte.

 

  1. Eine Verwendung des Stadtwappens für kommerzielle Zwecke darf nicht erfolgen.

 

 

Die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Lauf a.d.Pegnitz nutzen das Laufer Stadtwappen für verschiedene Anlässe. Solange dies als „Freiwillige Feuerwehr“ – also als Einrichtung der Stadt Lauf – geschieht, bedarf dies keiner Genehmigung (vgl. Art. 4 Abs. 3 GO).

 

Für den Fall, dass die Feuerwehrvereine jedoch das Stadtwappen nutzen möchten (z.B. T-Shirts, Jacken oder v.a. auch für Give-Aways bei den im Jahr 2013 anstehenden Feuerwehrjubiläen), bedarf es hier einer entsprechenden Genehmigung.

 

Durch den Kulturausschuss wurden in den vergangenen Jahren bereits diverse Einzelgenehmigungen für verschiedene Feuerwehrvereine erteilt. Seitens der Verwaltung wird in Absprache mit dem 1. Bürgermeister vorgeschlagen, dass eine Genehmigung für die Feuerwehrvereine der Stadt Lauf grundsätzlich erteilt werden sollte.