Betreff
ÖPNV - Laufer Stadtverkehr
Vorlage
FB 1/020/2013/1
Aktenzeichen
851 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat,

Der Stadtrat beschließt, die bisherigen Anforderungen der Stadtbusse an die Antriebstechnik, unter Berücksichtigung der aktuellen Abgasnormen, und des bestehenden Angebots des Laufer Stadtverkehrs bezüglich Fuhrpark und Fahrplanangebots beizubehalten.

 

 

Grundsatzentscheidung bezüglich Antriebstechnik der neuen Busse

Vorgaben vom Landkreis Nürnberger Land

 

Die Verwaltung nimmt Bezug auf die verschiedenen Sitzungsvorlagen und Sachvorträge zum ÖPNV und möchte zum aktuellen Sachstand informieren und aktuelle Fragen zur notwendigen Entscheidung vorstellen.

 

Kurze Darstellung der aktuellen rechtlichen Situation:

Der Landkreis ist nach wie vor Aufgabenträger des ÖPNV im Landkreis Nürnberger Land und des Laufer Stadtverkehrs. Bislang war er für den Laufer Stadtverkehr auch Konzessionär. Die Konzession, die noch bis 2017 läuft, wurde nun bereits zum 01.01.2013 an die neu gegründete Fa. Stadtbus GmbH übertragen. Geschäftsführer ist Herr Kugler, der mit der Fa. Meidenbauer bislang bereits den Stadtverkehr Hersbruck bedient.

Der Landkreis hat den Fahrbetrieb vertraglich an die Fa. Sebald Reisen aus Pottenstein vergeben. Dieser Vertrag hat sich ungekündigt bisher jährlich verlängert und läuft nun nach Kündigung zum 30. April 2013 aus. Bis dahin, d.h. von Januar bis April 2013, ist der Landkreis Auftraggeber, die Stadtbus GmbH Konzessionär und die Fa. Sebald das fahrende Unternehmen.

Die Stadt Lauf a.d. Pegnitz ist nach wie vor assoziierter Vertragspartner des Landkreises.

 

Ab dem 1. Mai 2013 wird die neugegründete Stadtbus GmbH dann Konzessionär und das fahrende Unternehmen sein und damit die geänderten EU-Richtlinien erfüllen, die das Vorhandensein eines Betriebsleiter und die Bereitstellung des Fahraufkommens von mindestens der Hälfte verlangt.

 

Für die Stadt Lauf verändert dies die rechtlichen Rahmenbedingungen deutlich, als dass nun nicht mehr der Landkreis alleiniger Ansprechpartner ist, der bei verschiedenen, notwendigen Entscheidungen einzubinden ist.

 

Wie in der zugeleiteten Informationsvorlage vom 08.03.2013 mitgeteilt, hat nun am Montag, 11.03. das Gespräch beim Landratsamt stattgefunden. Die wichtigsten aktuellen Informationen sind anschließend dargestellt. Aktuell ist die Stadt Lauf a.d. Pegnitz hinsichtlich eines Punktes angefragt, zu dem auch der nachstehende Beschluss aus Sicht der Verwaltung formuliert wurde.

 

Der Landkreis als Aufgabenträger des ÖPNV hat mit der Fa. Stadtbus GmbH einen neuen Verkehrsdurchführungsvertrag geschlossen. Als Basis des Vertrages dient in Ausstattung und Umfang der bisherige Laufer Stadtverkehr. Seitens des Landkreises wird Grundlage für künftige Kostenübernahmen das Grenzwertmodell im nächsten, noch zu verabschiedenden Nahverkehrsplan sein. Dies beinhaltet die Handhabung des Landkreises, sich maximal in Höhe des Status Quo am ÖPNV zu beteiligen. Eine Beteiligung an den zusätzlichen Kosten für Erdgasbusse wie in Hersbruck wird es nicht geben.

Ebenso hat sich die Förderkulisse für Zuschüsse bei der Beschaffung von Erdgasbussen deutlich verschlechtert. Daher sieht das Landratsamt keine Erdgasbusse vor.

 

Die Kostenteilungsvereinbarung mit der Stadt Lauf wird unter Kenntnisnahme dieses Verkehrsdurchführungsvertrags geschlossen, der uns aber noch nicht vorliegt.

Damit wird die Stadt Lauf a.d. Pegnitz künftig in die Lage versetzt, weitergehende Anforderungen an das Fahrangebot direkt mit den entsprechenden Verkehrsunternehmen vereinbaren zu können.

 

Die Verwaltung empfiehlt, dem vom Landkreis definierten Standart zur Ausstattung des Laufer Stadtverkehrs zu folgen