Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat,
Der Stadtrat beschließt, die bisherigen
Anforderungen der Stadtbusse an die Antriebstechnik, unter Berücksichtigung der
aktuellen Abgasnormen, und des bestehenden Angebots des Laufer Stadtverkehrs
bezüglich Fuhrpark und Fahrplanangebots beizubehalten.
Grundsatzentscheidung
bezüglich Antriebstechnik der neuen Busse
Vorgaben
vom Landkreis Nürnberger Land
Die Verwaltung
nimmt Bezug auf die verschiedenen Sitzungsvorlagen und Sachvorträge zum ÖPNV
und möchte zum aktuellen Sachstand informieren und aktuelle Fragen zur
notwendigen Entscheidung vorstellen.
Kurze Darstellung
der aktuellen rechtlichen Situation:
Der Landkreis ist
nach wie vor Aufgabenträger des ÖPNV im Landkreis Nürnberger Land und des
Laufer Stadtverkehrs. Bislang war er für den Laufer Stadtverkehr auch
Konzessionär. Die Konzession, die noch bis 2017 läuft, wurde nun bereits zum
01.01.2013 an die neu gegründete Fa. Stadtbus GmbH übertragen. Geschäftsführer
ist Herr Kugler, der mit der Fa. Meidenbauer bislang bereits den Stadtverkehr
Hersbruck bedient.
Der Landkreis hat
den Fahrbetrieb vertraglich an die Fa. Sebald Reisen aus Pottenstein vergeben.
Dieser Vertrag hat sich ungekündigt bisher jährlich verlängert und läuft nun
nach Kündigung zum 30. April 2013 aus. Bis dahin, d.h. von Januar bis April
2013, ist der Landkreis Auftraggeber, die Stadtbus GmbH Konzessionär und die
Fa. Sebald das fahrende Unternehmen.
Die Stadt Lauf
a.d. Pegnitz ist nach wie vor assoziierter Vertragspartner des Landkreises.
Ab dem 1. Mai 2013
wird die neugegründete Stadtbus GmbH dann Konzessionär und das fahrende
Unternehmen sein und damit die geänderten EU-Richtlinien erfüllen, die das
Vorhandensein eines Betriebsleiter und die Bereitstellung des Fahraufkommens
von mindestens der Hälfte verlangt.
Für die Stadt Lauf
verändert dies die rechtlichen Rahmenbedingungen deutlich, als dass nun nicht
mehr der Landkreis alleiniger Ansprechpartner ist, der bei verschiedenen,
notwendigen Entscheidungen einzubinden ist.
Wie in der zugeleiteten
Informationsvorlage vom
Der Landkreis als
Aufgabenträger des ÖPNV hat mit der Fa. Stadtbus GmbH einen neuen
Verkehrsdurchführungsvertrag geschlossen. Als Basis des Vertrages dient in
Ausstattung und Umfang der bisherige Laufer Stadtverkehr. Seitens des
Landkreises wird Grundlage für künftige Kostenübernahmen das Grenzwertmodell im
nächsten, noch zu verabschiedenden Nahverkehrsplan sein. Dies beinhaltet die
Handhabung des Landkreises, sich maximal in Höhe des Status Quo am ÖPNV zu
beteiligen. Eine Beteiligung an den zusätzlichen Kosten für Erdgasbusse wie in
Hersbruck wird es nicht geben.
Ebenso hat sich
die Förderkulisse für Zuschüsse bei der Beschaffung von Erdgasbussen deutlich
verschlechtert. Daher sieht das Landratsamt keine Erdgasbusse vor.
Die
Kostenteilungsvereinbarung mit der Stadt Lauf wird unter Kenntnisnahme dieses
Verkehrsdurchführungsvertrags geschlossen, der uns aber noch nicht vorliegt.
Damit wird die
Stadt Lauf a.d. Pegnitz künftig in die Lage versetzt, weitergehende
Anforderungen an das Fahrangebot direkt mit den entsprechenden
Verkehrsunternehmen vereinbaren zu können.
Die Verwaltung
empfiehlt, dem vom Landkreis definierten Standart zur Ausstattung des Laufer
Stadtverkehrs zu folgen