Betreff
Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2005 bis 2009 der Stadt Lauf a.d. Pegnitz durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, Beratung und Beschlussfassung über die Bereinigung der Prüfungsfeststelllungen und Erteilung der Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für die Jahre 2005 bis 2009
Vorlage
FB 2/008/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss / Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2005 bis 2009 der Stadt Lauf a.d.Peg. bzw. der Jahresrechnungen 2005 bis 2008 der J.F. Barth’schen Stiftung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband in der Form des Prüfungsberichtes vom 06.05.2011.

Ebenso nimmt der Verwaltungsausschuss / der Stadtrat Kenntnis von der Erledigung der Prüfungsfeststellungen durch die Verwaltung und der Anerkennung durch das Landratsamt Nürnberger Land vom 22.06.2012 und 06.02.2013.

 

  1. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Anerkennung der Erledigung der Prüfungsfeststellungen zur Beschlussfassung.                                                                     

 

      Abstimmung:

 

  1. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, für die Jahresrechnungen 2005 bis 2009 der Stadt Lauf a.d.Peg. und die Jahresrechnungen 2005 bis 2008 der J.F. Barth’schen Stiftung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung zu erteilen.                                  

 

 

Abstimmung:

 

An der Beschlussfassung über die Entlastung hat der Erste Bürgermeister nicht mitgewirkt (Art. 49 GO).

 

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) hat die Jahresrechnungen der Stadt Lauf a.d.Peg. der Jahre 2005 bis 2009 und die Kasse  sowie die Jahresrechnungen der Johann Friedrich Barth’schen Stiftung für die Jahre 2005 bis 2008 in der Zeit vom 11.11.2009 bis 15.10.2010 überörtlich geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist im Prüfungsbericht vom 06.05.2011 zusammengefasst, der am 16.05.2011 bei der Stadt Lauf a.d.Peg. einging.

 

Die im Prüfungsbericht enthaltenen Textziffern wurden verwaltungsintern am 06.06.2011 zur Erledigung an die betroffenen Fachbereiche und deren Einrichtungen gegeben; dabei wurde um Rückgabe bis 30.09.2011 gebeten.

Das Landratsamt Nürnberger Land hat mit Schreiben vom 08.06.2011 um Erledigung der Prüfungsfeststellungen bis 30.12.2011 gebeten.

Am 19.03.2012 wurden die Bürgermeister und Fraktionsvorsitzenden unter Beifügung des Prüfungsberichtes informiert, dass die Erledigung durch die Verwaltung im Laufen ist und nach Bereinigung der Textziffern die Beratung und Beschlussfassung im zuständigen Gremium erfolgen wird. Ebenfalls unterm 19.03.2012 wurden die bereits vorliegenden Erledigungen und Stellungnahmen dem Landratsamt zur Anerkennung vorgelegt (vgl. Schreiben vom 19.03.2012).

Mit Schreiben vom 22.06.2012 hat das Landratsamt einen Großteil der Prüfungserinnerungen als erledigt anerkannt.

Bis Ende Januar 2013 wurden dann die noch ausstehenden die Erledigungen und Stellungnahmen eingeholt und  mit Schreiben vom 04.02.2013 (s. Anlage) dem Landratsamt Vollzug gemeldet.

Der letzte Schriftverkehr des Landratsamtes vom 06.02.2013 erkennt bis auf zwei alle Textziffern als erledigt an. Die betroffenen Fachbereiche haben dazu bereits erläutert, dass nach Umsetzung im Laufe des Jahres 2013 Vollzug gemeldet wird; das Landratsamt wurde mit Schreiben vom 14.02.2013 nochmals informiert (s. Anlage).

 

Vor einer Beschlussfassung zur Entlastung soll nachfolgend nochmals kurz auf einige wenige Prüfungserinnerungen bzw. -erledigungen explizit eingegangen werden:

 

Zu TZ 11-14 „IT/EDV“

Inzwischen wurden alle angesprochenen Feststellungen durch den FB 2 bereinigt; insbesondere steht der Erlass einer sog. IT-Dienstvereinbarung bevor, die wiederum alle fraglichen Punkte detailliert klärt. Personalrat und Geschäftsleitung wurden dazu eingebunden.

 

Zu TZ 18 „langfristige Stundungen“

Verwaltungsausschuss und Stadtrat waren im Herbst 2012 mit der Angelegenheit befasst und es wurde beschlossen, die fraglichen Stundungen aufzuheben und die Beiträge anzufordern (Beschlüsse vom 18.10. und 25.10.2012). Die Verwaltung hat dies umgesetzt und in den überwiegenden Fällen wurden die Beträge zwischenzeitlich beglichen.

In drei Fällen jedoch musste nochmals überprüft werden, ob und inwieweit die Aufhebung der Stundungen rechtens war. Hierbei stellte sich heraus, dass in einem Fall die gewährte, rechtswidrige Stundung aufrecht zu erhalten ist. In den beiden anderen Fällen stehen endgültige Ergebnisse noch aus.

 

Zu TZ 21-23 „Stiftungen“

Auch hierzu wurde vom Landratsamt die gemeldete Stellungnahme anerkannt.

Auf die gesondert geprüften Jahresrechnungen der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard darf an dieser Stelle nochmals hingewiesen werden.

 

 

Soweit der Verwaltungsausschuss bzw. der Stadtrat nunmehr die Zustimmung des Landratsamtes zu den vorgebrachten Erledigungen/Stellungnahmen teilt, kann dem Gremium die Entlastung des Ersten Bürgermeisters als Leiter der Stadtverwaltung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für die Jahre 2005 bis 2009 empfohlen werden.