Betreff
Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2005 bis 2010 der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, Beratung und Beschlussfassung über die Bereinigung der Prüfungsfeststellungen un d Erteilung der Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für die Jahre 2005 bis 2010
Vorlage
FB 2/007/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss / Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2005 bis 2010 der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband in der Form des Prüfungsberichtes vom 04.05.2012.

Ebenso nimmt der Verwaltungsausschuss /der Stadtrat Kenntnis von der Erledigung der Prüfungsfeststellungen durch die Verwaltung vom 12.12.2012  und der Anerkennung durch das Landratsamt Nürnberger Land vom 17.12.2012.

 

  1. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Anerkennung der Erledigung der Prüfungsfeststellungen zur Beschlussfassung.

 

Abstimmung:

 

  1. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, für die Jahresrechnungen 2005 bis 2010 der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung zu erteilen.

 

Abstimmung:

 

An der Beschlussfassung über die Entlastung hat der Erste Bürgermeister nicht mitgewirkt (Art. 49 GO).

 

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) hat die Jahresrechnungen der Spitalstiftung der Jahre 2005 bis 2010 in der Zeit vom 16.02.2011 bis 16.12.2011 überörtlich geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist im Prüfungsbericht vom 04.05.2012 zusammengefasst.

 

Mit Schreiben vom 04.06.2012 wurde der Prüfungsbericht dem Ersten Bürgermeister, der Spitalstiftung, Einrichtungsleitung, und den betroffenen Fachbereichen 1 und 2 zur Erledigung der aufgeführten Textziffern zugeleitet.

Das Landratsamt Nürnberger Land hatte über den BKPV eine Ausfertigung des Prüfungsberichtes erhalten und mit Schreiben vom 13.06.2012 um Bereinigung der Prüfungsfeststellungen bis 30.11.2012 gebeten.

 

Im Prüfungsbericht waren insgesamt vier Textziffern aufgeführt, zu denen seitens der Stadtverwaltung gegenüber dem Landratsamt mit Schreiben vom 12.12.2012 Stellung genommen wurde:

 

Zu TZ 1

Die geforderten Anlagenachweise und Vermögensaufstellungen zum Stiftungsvermögen werden in aktueller Fassung und mit den entsprechenden Inhalten (aktualisiertes Grundstockvermögen, Abschreibungen) spätestens mit Fertigstellung des Ersatzneubaus an der Beethovenstraße (vorauss. Ende 2013) vorgelegt werden. Die entsprechenden Korrekturen im Stiftungsvermögen (bisherige Grundstücksan- und Verkäufe) sind buchmäßig bereits entsprechend bilanziert.

 

Zu TZ 2 und 3

Die Einrichtungsleitung hat mit Schreiben vom 23.10.2012 dargelegt, dass der Erlös aus dem Grundstücksverkauf „Am Haltepunkt West“ bereits im Jahresabschluss 2011 eingearbeitet wurde. Außerdem wurden die geforderten Rückstellungen gebildet. Der Jahresabschluss 2011 wurde dem LRA zur Kenntnis mit übersandt.

 

Zu TZ 4

Der zwischen der Stadt Lauf a.d.Peg. und der Glockengießer-Spitalstiftung geschlossene Betrauungsakt nach dem EU-Beihilferecht zur Bezuschussung des Pflegeheimneubaus, zur zinslosen Stundung und weiteren Vorteilsgewährungen wurde dem LRA vorgelegt.

 

 

 

 

Mit Schreiben vom 17.12.2012 hat daraufhin das Landratsamt Nürnberger Land die o. g. Erledigungen der Prüfungsfeststellungen anerkannt.

Soweit auch der Verwaltungsausschuss bzw. der Stadtrat diese  Zustimmung teilt,  kann dem Gremium die Entlastung des Ersten Bürgermeisters als Leiter der Stadtverwaltung bzw. Vertretungsorgan der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für die Jahre 2005 bis 2010 empfohlen werden.