Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss / Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom
Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2005 bis 2010 der
Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard durch den Bayerischen Kommunalen
Prüfungsverband in der Form des Prüfungsberichtes vom
Ebenso nimmt der Verwaltungsausschuss /der Stadtrat Kenntnis
von der Erledigung der Prüfungsfeststellungen durch die Verwaltung vom
- Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Anerkennung der Erledigung der Prüfungsfeststellungen zur Beschlussfassung.
Abstimmung:
- Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, für die Jahresrechnungen 2005 bis 2010 der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung zu erteilen.
Abstimmung:
An der Beschlussfassung über die Entlastung hat der Erste Bürgermeister nicht mitgewirkt (Art. 49 GO).
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) hat die
Jahresrechnungen der Spitalstiftung der Jahre 2005 bis 2010 in der Zeit vom
Mit Schreiben vom
Das Landratsamt Nürnberger Land hatte über den BKPV eine
Ausfertigung des Prüfungsberichtes erhalten und mit Schreiben vom
Im Prüfungsbericht waren insgesamt vier Textziffern
aufgeführt, zu denen seitens der Stadtverwaltung gegenüber dem Landratsamt mit
Schreiben vom
Zu TZ 1
Die geforderten Anlagenachweise und Vermögensaufstellungen zum Stiftungsvermögen werden in aktueller Fassung und mit den entsprechenden Inhalten (aktualisiertes Grundstockvermögen, Abschreibungen) spätestens mit Fertigstellung des Ersatzneubaus an der Beethovenstraße (vorauss. Ende 2013) vorgelegt werden. Die entsprechenden Korrekturen im Stiftungsvermögen (bisherige Grundstücksan- und Verkäufe) sind buchmäßig bereits entsprechend bilanziert.
Zu TZ 2 und 3
Die Einrichtungsleitung hat mit Schreiben vom
Zu TZ 4
Der zwischen der Stadt Lauf a.d.Peg. und der Glockengießer-Spitalstiftung geschlossene Betrauungsakt nach dem EU-Beihilferecht zur Bezuschussung des Pflegeheimneubaus, zur zinslosen Stundung und weiteren Vorteilsgewährungen wurde dem LRA vorgelegt.
Mit Schreiben vom
Soweit auch der Verwaltungsausschuss bzw. der Stadtrat diese Zustimmung teilt, kann dem Gremium die Entlastung des Ersten Bürgermeisters als Leiter der Stadtverwaltung bzw. Vertretungsorgan der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für die Jahre 2005 bis 2010 empfohlen werden.