Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Förderung der Neubaukosten der Montessori Kinderkrippe Simonshofen
Vorlage
FB 2/005/2013
Art
Tischvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

A)    Der Stadtrat stimmt der Baumaßnahme zur Errichtung einer eingruppigen Kinderkrippe mit 12 Plätzen durch den privaten Investor Maiß auf dem Grundstück FlNr. 21, Gem. Simonshofen, nach den vorliegenden Plan- und Kostenunterlagen vom 20.12.12/04.02.13 der Systeambau GmbH zu.                                                           Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz übernimmt unter Zugrundelegung der o. g. Planung und Kostenschätzung und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Regierung von Mittelfranken bzw. Aufnahme in das „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung“ den gesetzlich vorgeschriebenen Baukostenzuschuss in Höhe von 364.548,00 EUR (Staatsmittel und städt. Anteil 50 %) zu den zuweisungsfähigen Baukosten von 428.880,00 EUR. Die Auszahlung erfolgt an den Investor Maiß unter den vorgeschriebenen Auflagen und Bedingungen. Die Auszahlung der durch die Regierung von Mittelfranken gewährten Ausstattungspauschale i. H. v. 15.000,00 EUR geht an den Betriebsträger Montessori.

 

 

  

B)     Der Stadtrat stimmt der Baumaßnahme zur Errichtung einer zweigruppigen Einrichtung (1 Krippengruppe mit 12 Plätzen und eine Kleinkindgruppe mit 8 Krippen- und 5 Kindergartenplätzen)  durch den privaten Investor Maiß auf dem Grundstück FlNr. 21, Gem. Simonshofen, nach noch vorzulegenden Plan- und Kostenunterlagen zu.                                                                                                                                        Die Stadt Lauf a.d. Pegnitz übernimmt unter Zugrundelegung der gesetzlichen Regelungen und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Regierung von Mittelfranken bzw. Aufnahme in das „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung“ den gesetzlich vorgeschriebenen Baukostenzuschuss in Höhe von maximal 615.205,00 EUR (Staatsmittel und städt. Anteil 50 % bzw. 66,67 %) zu dann max. zuweisungsfähigen Baukosten von 745.894,00 EUR. Die Auszahlung erfolgt an den Investor Maiß unter den vorgeschriebenen Auflagen und Bedingungen. Die Auszahlung der durch die Regierung von Mittelfranken gewährten Ausstattungspauschale i. H. v. 25.000,00 EUR geht an den Betriebsträger Montessori.  Die noch notwendige Bedarfsanerkennung der weiteren Gruppen erfolgt im zuständigen Gremium.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss hat in seiner Sitzung am 03.05.2012 einstimmig beschlossen, den Bedarf von 12 Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren mit Beginn des Kindertagesstättenjahres 2012/2013, spätestens zum Januar 2013 anzuerkennen.

 

Zur Unterbringung der zusätzlichen Krippegruppe hat der sich der Vermieter des bisher genutzten Anwesens, Herr Wilhelm Maiß, angeboten, auf seinem Grundstück in direkter Nähe des Kinderhauses ein Gebäude zu errichten und langfristig an die Montessori zu vermieten. Die nach Förderung verbleibenden Baukosten sollen dabei von Herrn Maiß und die Kosten für die Ausstattung des Gebäudes durch die Montessori getragen werden. Die Planungen und Kostenschätzungen wurden der Stadt Lauf am 04.02.2013 übersandt, gleichzeitig wurde ein Antrag auf Bezuschussung gestellt.

 

Nachdem die Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013“ –entgegen der Erwartungen- nun doch bis zum 31.12.2014 verlängert wurde, ist eine Bezuschussung der Maßnahme aus diesem Fördertopf wahrscheinlich möglich. Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten erfolgt nach dieser Richtlinie –analog der Regelungen nach FAG- für Neubaumaßnahmen über eine Kostenpauschale, d.h. Zahl der Plätze x 10 m² (ab 13 Plätzen 9 m²) x Kostenrichtwert (derzeit 3.574 EUR). Zu den zuweisungsfähigen Kosten wird eine Förderung von 70% durch den Freistaat Bayern gewährt. Zusätzlich wird eine Ausstattungspauschale i.H.v. 1.250 EUR pro Platz gefördert. Die Stadt ist verpflichtet, die Förderung aus dem Sonderprogramm komplett an den Träger weiterzuleiten. Von den nach Abzug der Förderung verbleibenden zuweisungsfähigen Kosten tragen entsprechend der Richtlinie die Kommunen mindestens die Hälfte, freigemeinnützige oder sonstige Träger maximal die Hälfte.

 

Die der Stadt Lauf vorliegende Kostenberechnung gliedert sich wie folgt:

 

Baukosten Marga und Willi Maiß:                                                                   529.212,82 EUR

Ausstattungskosten Montessori:                                                                       39.029,95 EUR

è Gesamtkosten                                                                                           568.242,77 EUR

 

A) Die Förderung würde, unter Zugrundelegung der zuweisungsfähigen Kosten für eine eingruppige Einrichtung wie folgt ausschauen:

 

Zuweisungsfähige Baukosten (12 Plätze x 10 m² x 3.574 EUR)                       428.880,00 EUR

Förderung (70% aus 428.880 EUR)                                                               300.216,00 EUR

50% aus ungedecktem Bedarf (Diff. zuw.fähige K. zu Förderung = 128.664 EUR)   64.332,00 EUR

 

Baukosten Marga und Willi Maiß:                                                                   529.212,82 EUR

./. Förderung                                                                                                  364.548,00 EUR        

Verbleibender Eigenanteil Marga und Willi Maiß:                                            164.664,82 EUR

 

Ausstattungspauschale (12 Plätze x 1.250 EUR)                                             15.000,00 EUR

Ausstattungskosten Montessori:                                                                     39.029,95 EUR.

 

Verbleibender Eigenanteil Montessori:                                                 24.029,95 EUR.

 

 

Herr Maiß und die Montessori beantragten mit Schreiben vom 17.04.2013 eine darüber hinausgehende Förderung i.H.v. 50% der über die zuweisungsfähigen Baukosten hinausgehenden Gesamtkosten (529.212,82 EUR  ./. 428.880 EUR); das sind 50.166,41 EUR. Damit erhielte Herr Maiß eine Förderung durch die Stadt i.H.v. 114.498,41 EUR.

Dies widerspricht jedoch der gängigen Förderpraxis der Stadt Lauf. Eine Abweichung davon kann aus Gleichheitsgründen nicht erfolgen.

 

In mehreren Gesprächen mit Herrn Maiß und der Montessori, zuletzt heute, wurde dies entsprechend erläutert. Um dem Bauträger und dem Betriebsträger trotzdem höchstmögliche Fördermöglichkeiten anzubieten, wurde vorgeschlagen, in dem geplanten Gebäude anstatt einer Krippengruppe nunmehr 2 Gruppen (1 Krippengruppe mit 12 Plätzen und eine Kleinkindgruppe mit 8 Krippen- und 5 Kindergartenplätzen) zu errichten. Entsprechende Bedarfsanerkennungen sind durch das Landratsamt und die Stadt in Aussicht gestellt worden.

 

B) Damit ergäbe sich folgende Förderung/Finanzierung für eine zweigruppige Einrichtung:

 

Zuweisungsfähige Baukosten Krippe (20 Plätze x 9 m² x 3.574 EUR) 643.320,00 EUR

Förderung (70% aus 643.320 EUR)                                                               450.324,00 EUR

50% aus ungedecktem Bedarf (Diff. zuw.fähige K. zu Förderung =  192.996 EUR)              96.498,00 EUR

 

Zuweisungsfähige Baukosten Kiga (5 Plätze)                                       102.574,00 EUR

Förderung Stadt Lauf  (derzeit 66,67% aus 102.574 EUR)                               68.383,00 EUR

 

Zuwendungsfähige Baukosten gesamt: Marga und Willi Maiß:              745.894,00 EUR

./. Förderung                                                                                                  615.205,00 EUR        

Verbleibender Eigenanteil Marga und Willi Maiß:                                            131.689,00 EUR

 

Ausstattungspauschale (20 Plätze x 1.250 EUR)                                               25.000,00 EUR

Ausstattungskosten Montessori:                                                                                   ?? EUR.

 

Verbleibender Eigenanteil Montessori:                                                              ?? EUR.

 

 

Die Montessori hat nun mit E-Mail heute, 14:00 Uhr darum gebeten, für beide Varianten eine Entscheidung des Stadtrates herbeizuführen, um sich die Option einer zweigruppigen Einrichtung offenzuhalten.