Betreff
Antrag auf Gewährung eines Investitionszuschusses zum Bau einer Reithalle, einem neuen Stall und Lagerräumen durch den Reit- und Fahrverein Heuchling-Laufe.V.
Vorlage
HA/061/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat mit   :   Stimmen, dem Reit - und Fahrverein Heuchling-Lauf e.V. für den Neubau einer Reithalle, eines neuen Stalls und neuer Lagerräume einen einmaligen Investitionszuschuss, in Höhe von 20 v.H. der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 100.000 €, zu gewähren. Unter der Voraussetzung der Reit- u. Fahrverein Heuchling-Lauf e.V. reicht ein Angebot für Träger im Bildungsbereich zur Nutzung der Reithalle ein und führt einen laufenden Nachweis über die entsprechende Nutzung.   

Der Zuschuss kann erst ausgezahlt werden, wenn der entsprechende Betrag im Haushalt veranschlagt und bereit gestellt ist.

 

Mit Schreiben vom 06.04.2009 fragt der Reit- und Fahrverein Heuchling-Lauf e.V. an, ob der zugesagte Zuschuss für den geplanten Neubau auch ohne Kooperation mit der Lebenshilfe Nürnberger Land gewährt wird.

    

Im Beschluss des Stadtrates vom 24.05.2007 wurde dem Reit - und Fahrverein Heuchling-Lauf e.V. und der Lebenshilfe im Nürnberger Land e.V. entsprechend ihrer jeweiligen Baukostenbeteiligung für den Neubau einer Reithalle, eines neuen Stalls und neuer Lagerräume zur Steigerung der Attraktivität der Reitanlage und insbesondere zur Nutzung der Einrichtung für therapeutisches Reiten ein einmaliger Investitionszuschuss, in Höhe von 20 v.H. der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 100.000 €, gewährt.

                      

Die Kooperation zwischen der Lebenshilfe und dem Reit- und Fahrverein Heuchling-Lauf e.V. wurde beendet und die Integration eines Bereiches für Reittherapie wird dadurch nicht realisiert werden. Die überwiegende Nutzung der neuen Anlage zu Therapiezwecken, welche einen Investitionszuschuss  von 20 v. H. rechtfertigte, ist nun nicht mehr gegeben. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dem Reit- u. Fahrverein Heuchling-Lauf e.V den Zuschuss in Höhe von 20 v. H.  zu gewähren, wenn für Träger im Bildungsbereich die Nutzung der Reithalle angeboten wird und diese Nutzung durch einen laufenden Nachweis bestätigt wird.