Beschlussvorschlag:
Der Kultur- und
Sportausschuss Stadtrat beschließt, dem Segelflug Club Lauf e.V. für die bisher
nicht bezuschussten Investitionskosten verschiedener Anschaffungen
(insbesondere Sportgroßgeräte wie ein Ultraleichtflugzeug) gemäß den Richtlinien einen einmaligen
pauschalen Investitionszuschuss i. H. v. 19.000,00 Euro zu gewähren.
Die erforderlichen Mittel sind unter HHSt
1.5500.9880 zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Mit Schreiben, zuletzt vom
Der Verein begründet eine entsprechende
Bezuschussung über das übliche Maß hinaus mit den bereits geleisteten und in
nächster Zeit anstehenden Investitionen, so dass ein erhöhter einmaliger
Zuschuss auf die bisher nicht bezuschussten Investitionen gewährt werden
sollte.
Der Segelflug Club Lauf e.V. bittet
nunmehr explizit um Gewährung eines höchstmöglichen Zuschusses für die in den
letzten 5 Jahren getätigten Investitionen, insbesondere für das
Ultraleichtflugzeug, dessen Anschaffungskosten sich alleine bei über 77.000,00
€ bewegen.
Um den Verein, der in den letzten Jahren
erhebliche Ausgaben hatte und der vor weiteren, für den Verein erheblichen
Investitionen steht in dieser wirtschaftlichen Lage zu entlasten bevor diese zu
angespannt wird und um ihn bei der Finanzierung der anstehenden Maßnahmen zu
unterstützen, kann für die entsprechenden Investitionen, die gemäß der
städtischen Förderrichtlinien bezuschusst werden können, auch nachträglich ein
Zuschuss gewährt werden. Die Gewährung eines einmaligen Zuschusses für die
Investitionen des Vereins ist richtliniengemäß im Sinne der neuen
Förderrichtlinien.
Nachdem seitens der Stadt Lauf a.d. Pegnitz
für diese Maßnahmen bisher kein Zuschuss gewährt wurde, stehen damit mehr als
77.000,00 € an Investitionen an, für die eine Bezuschussung möglich ist.
Es wird daher empfohlen, aufgrund der
nachgewiesenen Investitionsausgaben des Segelflug Club Lauf e.V. entsprechend den städtischen Förderrichtlinien
im Rahmen einer Einzelfallentscheidung einmalig einen Betrag von 19.000,00 €
als Zuschuss zu gewähren.
Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss stehen im laufenden Haushaltsjahr unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung.