Betreff
Antrag des Segelflug Club Lauf e.V. auf die Gewährung eines einmaligen Zuschusses für verschiedene Investitionen nach den Vereinsrichtlinien
Vorlage
FB 1/012/2013
Aktenzeichen
5211 /Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss Stadtrat beschließt, dem Segelflug Club Lauf e.V. für die bisher nicht bezuschussten Investitionskosten verschiedener Anschaffungen (insbesondere Sportgroßgeräte wie ein Ultraleichtflugzeug)  gemäß den Richtlinien einen einmaligen pauschalen Investitionszuschuss i. H. v. 19.000,00 Euro zu gewähren.

 

Die erforderlichen Mittel sind unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung zu stellen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Mit Schreiben, zuletzt vom 21.12.2013, beantragte der Segelflug Club Lauf e.V. einen Investitionszuschuss für die Anschaffung von Sportgroßgeräten, hier insbesondere für ein Ultraleichtflugzeug.

Der Verein begründet eine entsprechende Bezuschussung über das übliche Maß hinaus mit den bereits geleisteten und in nächster Zeit anstehenden Investitionen, so dass ein erhöhter einmaliger Zuschuss auf die bisher nicht bezuschussten Investitionen gewährt werden sollte.

 

Der Segelflug Club Lauf e.V. bittet nunmehr explizit um Gewährung eines höchstmöglichen Zuschusses für die in den letzten 5 Jahren getätigten Investitionen, insbesondere für das Ultraleichtflugzeug, dessen Anschaffungskosten sich alleine bei über 77.000,00 € bewegen.

 

Um den Verein, der in den letzten Jahren erhebliche Ausgaben hatte und der vor weiteren, für den Verein erheblichen Investitionen steht in dieser wirtschaftlichen Lage zu entlasten bevor diese zu angespannt wird und um ihn bei der Finanzierung der anstehenden Maßnahmen zu unterstützen, kann für die entsprechenden Investitionen, die gemäß der städtischen Förderrichtlinien bezuschusst werden können, auch nachträglich ein Zuschuss gewährt werden. Die Gewährung eines einmaligen Zuschusses für die Investitionen des Vereins ist richtliniengemäß im Sinne der neuen Förderrichtlinien.

 

Nachdem seitens der Stadt Lauf a.d. Pegnitz für diese Maßnahmen bisher kein Zuschuss gewährt wurde, stehen damit mehr als 77.000,00 € an Investitionen an, für die eine Bezuschussung möglich ist.

Es wird daher empfohlen, aufgrund der nachgewiesenen Investitionsausgaben des Segelflug Club Lauf e.V.  entsprechend den städtischen Förderrichtlinien im Rahmen einer Einzelfallentscheidung einmalig einen Betrag von 19.000,00 € als Zuschuss zu gewähren.

 

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss stehen im laufenden Haushaltsjahr unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung.