Betreff
2. "Lauf Links" 2.1 Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen und Abwägung des Beteiligungsprozesses 2.2 Billigung der Sanierungsgründe und -ziele 2.3 Satzungsbeschluss 2.4 Ausschreibung des Quartiermanagements
Vorlage
FB 5/012/2013
Art
Beschlussvorlage

2.1  Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen und Abwägungsvorschläge zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Die vorbereitenden Untersuchungen in Lauf Links und der Beteiligungsprozess wurden analog und zeitgleich zum Verfahren Lauf Mitte (s. 1.1) durchgeführt.

 

Mit Scheiben vom 13.11.2012 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten, ihre Stellungnahme zum Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen bis zum 13.12.2012 abzugeben.

 

Keine Einwendungen gegen die Planung bestehen von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

 

  • Regierung von Mittelfranken- Höhere Landesplanungsbehörde, Ansbach
  • Planungsverband Industrieregion Mittelfranken
  • Landratsamt Nürnberger Land, SG 23
  • Wasserwirtschaftsamt
  • Staatliches Gesundheitsamt
  • N-ERGIE Netz GmbH
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • Bayerischer Bauernverband
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Landesamt für Denkmalpflege Abt. für Vor- und Frühgeschichte
  • Industrie- und Handelskammer Nürnberg
  • Handwerkskammer für Mittelfranken
  • Kreisjugendring
  • Autobahndirektion Nordbayern
  • Gemeinde Neunkirchen a. Sand
  • Gemeinde Ottensoos
  • Gemeinde Leinburg
  • Gemeinde Rückersdorf
  • Markt Schnaittach
  • Markt Heroldsberg
  • Markt Eckental
  • Stadt Röthenbach

·         Bund Naturschutz OG Lauf

 

Keine Stellungnahme abgegeben haben:

 

  • StWL Städt. Werke Lauf GmbH
  • GVL Gasversorgung Lauf a.d.Pegnitz GmbH
  • Deutsche Post, Immobilienservice GmbH
  • Kath. Pfarramt St. Otto
  • Staatliches Schulamt
  • Vermessungsamt Nürnberg, Außenstelle Hersbruck
  • Verkehrsverbund Großraum Nürnberg
  • Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
  • Bezirk Mittelfranken, Bezirksheimatpfleger
  • Bund der Selbständigen –Gewerbeverband Bayern e.V. Ortsverband Lauf

 

Eine ganze Reihe von Stellungnahmen enthalten wertvolle Anregungen im Detail, die von den beauftragten Büros in die vorliegende Endfassung der vorbereitenden Untersuchungen eingearbeitet sind. Die Einwendungen werden jeweils zitiert oder inhaltlich wiedergegeben und kursiv dargestellt.

 

Von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden Anregungen, Einwände und Hinweise zur Planung vorgebracht:

 

Landratsamt Nürnberger Land - Naturschutzbehörde

-   Das Landratsamt Nürnberger Land, Untere Naturschutzbehörde weist mit Schreiben vom 13.12.12 auf die Erhaltung des vorhandenen Baumbestandes und die Neuanlage von Grünstrukturen hin.

 

Diese Anregung soll zukünftig soweit möglich bei allen Planungen im Sanierungsgebiet berücksichtigt werden.

 

Landratsamt Nürnberger Land – Straßenverkehrsbehörde

Das Landratsamt Nürnberg Land, Untere Straßenverkehrsbehörde (Schreiben vom 5.12.12) weist auf folgende Punkte hin:

 

-     Bei gewerblicher Nutzung des Sembach-Areals besteht ein Konflikt mit Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung.

Eine erneute gewerbliche Nutzung ist derzeit nicht geplant. Für den angesprochenen Fall ist auf eine entsprechende Überprüfung der entstehenden Verkehrsbelastungen zu achten.

 

-     Markierte Führungen (Furt/Rotfärbung) von Radwegen sind nur bei Vorrangsituation für Fahrradfahrer zulässig.

 

Dies findet weiterhin bei anstehenden Planungen Berücksichtigung.

 

-     Den Fahrradverkehr über die Fußgänger-Lichtsignalanlage (LSA) zu führen wird begrüßt. Die entsprechende bauliche Hinführung des Radverkehrs erfolgt über Radverkehrsanlagen bzw. eine induktionsgesteuerte LSA.

 

Dies ist Aufgabe einer Detailplanung, die mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde ggf. abzustimmen ist.

 

-     Torwirkung in Form von Einengungen an den Einfahrten von der Altdorfer Straße müssen so abgerückt sein, dass keine Beeinträchtigung des abfließenden Verkehrs entsteht.

 

Die im Konzept vorgeschlagenen Torwirkungen sind optisch-gestalterisch gedacht. Entsprechende Detailplanungen sind ggfs. mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde

abzustimmen.

 

-     Verkehrsberuhigte Bereiche sind nur geeignet, wenn dort der Kfz-Verkehr eine völlig untergeordnete Rolle spielt.

 

Bei der Auswahl und Planung von weiteren verkehrsberuhigten Bereichen im UG sollte das bestehende Verkehrsaufkommen und die "Rolle des Kfz-Verkehrs" über eine Verkehrserhebung verifiziert werden.

 

-     Die geforderte bauliche Umgestaltung mit Augenmaß wird zur Kenntnis genommen.

 

-     Der Hinweis einer Evaluierung von baulichen Maßnahmen im Verkehrsraum ist Bestandteil des im Bericht dargestellten Monitoring-Systems.

 

Staatliches Bauamt Nürnberg

Das Staatliche Bauamt Nürnberg (Schreiben vom 10.12.12) weist auf nachfolgende Punkte hin:

 

-     die 20m Anbauverbotszone an Bundesstraßen (hier B14),

-     dass eine Erschließung von der Bundesstraße aus nicht möglich ist,

-     dass unmittelbare Zugänge/Zufahrten zu Grundstücken an der B14 nicht zulässig sind,

-     dass der Baulastträger keine Kosten für Schallschutzmaßnahmen übernimmt.

 

Die Hinweise des Staatlichen Bauamtes Nürnberg werden zur Kenntnis genommen und werden bei weiteren Detailplanungen entsprechend berücksichtigt.

 

Telekom Deutschland GmbH

-     Die Telekom GmbH Deutschland (Schreiben vom 5.12.12) weist auf das Netz ihrer Telekommunikationslinien hin.

 

Die Gegebenheiten der Telekommunikationslinien werden bei anstehenden Detailplanungen entsprechend berücksichtigt.

 

 

Polizeiinspektion Lauf a.d.Pegnitz

Von der Polizeiinspektion Lauf a.d.Pegnitz sind zu Kapitel 7.1.9 "Verbesserungen der Verkehrssicherheit" nachstehende Anregungen (Schreiben vom 7.12.12) eingegangen:

 

-   Der Hinweis darauf, dass zu häufiger Wechsel von Tempo 30 und verkehrsberuhigtem Bereich Akzeptanzschwierigkeiten verursacht.

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und bei weiteren Planungen berücksichtigt.

 

-   Die Verkehrsführung am zukünftigen Stadtteilplatz wird als kontraproduktiv in Frage gestellt (Kindergarten!).

 

Darauf wird im Bericht hingewiesen. Diese Fragestellung wurde bereits im Vorfeld breit diskutiert. Die vorgeschlagene Variante wird von den Bearbeitern als fachlich möglich eingestuft. Auftretende Nutzungskonflikte sind verkehrstechnisch in der Detailplanung lösbar.

 

-   Es wird auf die Auswirkungen der Bebauung Sembach- Areal auf das Verkehrsaufkommen hingewiesen.

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Bei Nutzungsklarheit müssen die Verkehrskonzepte überprüft werden (siehe bereits Straßenverkehrsbehörde/LRA).

 

-   Die Planung von Radwegen soll mit dem Radverkehrsbeauftragten des Landkreises abgestimmt werden.

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und bei den weiteren Planungen berücksichtigt

 

-   Die Thematik Torwirkung wird genauso beurteilt wie durch die untere Straßenverkehrsbehörde (siehe oben).

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und bei den weiteren Planungen berücksichtigt

 

Evang.-Luth. Pfarramt, Christuskirche

Die Christuskirche / evang. Kirchengemeinde (Pfarrer Hofmann) nimmt mit Schreiben vom 13.12.12 wie folgt Stellung:

 

-   Es wird nochmals auf das räumliche Angebot der Kirche für die Einrichtung eines Büros für das Quartiermanagement hingewiesen.

 

Dieses Angebot wird dankend zur Kenntnis genommen.

 

-   Es wird auf zwei eingereichte Konzeptionen hingewiesen.

 

Diese werden aktuell durch die Verwaltung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz geprüft.

 

-   Trotz des breiten Titels „Soziale Stadtentwicklung“ liegt ein (zu?) starker Schwerpunkt auf städtebaulichen Maßnahmen.

 

Es handelt sich um ein Sanierungsgebiet im Rahmen der Städtebauförderung, die investive Maßnahmen in den Vordergrund stellt. Mit den Maßnahmen 4.1 bis 4.7, 10.1 bis 10.4 sowie flankierenden Bausteinen in einzelnen investiven Maßnahmen, werden nicht-investive Maßnahmen bereits im Maßnahmenkonzept integriert.

 

DB Services Immobilien GmbH, Immobilienbüro Nürnberg

Von Seiten der Deutschen Bahn (Schreiben vom 27.12.12) wurde eine umfangreiche Stellungnahme übermittelt. Für Planungen, die im Einzugsbereich der S-Bahn-Linie liegen (z.B. Grünzug am Sembach-Areal, Sembach-Areal, Unterführungen), sind diese Hinweise der DB entsprechend zu beachten.

 

Während der Auslegungsfrist wurden von der Öffentlichkeit nachstehende Äußerungen zur Planung vorgebracht:

 

Herr Thomas Löffler (ADFC)

Herr Löffler schlägt die Einrichtung von speziellen Fahrradstraßen vor.

 

Der Vorschlag einer speziellen Fahrradstraße wird aufgegriffen und textlich erwähnt. Eine Umsetzung soll im Zuge zukünftiger Gestaltungsmaßnahmen in Lauf Links jeweils geprüft werden.

 

Zudem schlägt er eine Umgestaltung der Fußgängerunterführungen unter der S-Bahn-

Linie zur Befahrbarkeit für Fahrradfahrer vor.

 

Dies wird grundsätzlich begrüßt und stellt im Sinne der Überwindung von Barrieren

einen wichtigen Punkt bei der Erreichbarkeit von "Lauf Links" dar. Entsprechende Maßnahmen sollen zukünftig bei Maßnahmen entlang der Bahnlinie geprüft werden.

 

Nachbarschaftsinitiative aus der Ottostraße

Eine Nachbarschaftsinitiative aus der Ottostraße (schriftliche Stellungnahme vom 3.12.12) fordert stärkere Begrünung durch Baumpflanzungen ein.

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Rahmenplan der VU enthält diesbezüglich umfangreiche Vorschläge (u. a. Maßnahme 2.3) zur Gestaltung des öffentlichen Straßenraums.

 

Weiter fordert die Nachbarschaftsinitiative eine deutliche Verbesserung der Gestaltung der Unterführung Altdorfer Straße v.a. hinsichtlich Begrünung.

 

In Maßnahme 7.3 hat die VU genau diese Maßnahme beschrieben.

 

Weitere Anregungen zielen auf fachtechnische Detailaspekte bzw. die weitere Beteiligung in der Realisierungsphase ab. Dies geht über den städtebaulichen Maßstab der vorbereitenden Untersuchungen hinaus, wird aber selbstverständlich auch hier im Rahmen der weiteren Detailplanung Berücksichtigung finden. Da es sich bei den Änderungen bzw. Ergänzungen im Wesentlichen um redaktionelle Änderungen handelt, die die Grundzüge der vorbereitenden Untersuchungen nicht berühren, kann die Satzung beschlossen werden. Eine erneute Auslegung ist nicht erforderlich.

 

Der überarbeitete Bericht zu den vorbereitenden Untersuchungen Lauf Links ist unter 

 

www.lauf.de/download/Endfassung Lauf Links.pdf

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einsehbar. Die eingegangenen Anregungen können im Bauamt, Zi.Nr. 208 eingesehen werden.

 

 

2.2  Billigung der Sanierungsgründe und –ziele

 

Wie auch in Lauf Mitte (s. 1.2) sind die wesentlichen Sanierungsgründe und- ziele durch Beschluss zu billigen.

 

Die nun vorliegenden Untersuchungen im Untersuchungsgebiet Lauf Links haben bestätigt, dass entsprechende Potenziale und Defizite sowie Missstände vorliegen. Es ist erforderlich, städtebauliche, sozialstrukturelle und sonstige Maßnahmen zu ergreifen, die der Stabilisierung und Aufwertung des durch Missstände benachteiligten Untersuchungsgebietes dienen.

 

Für das Untersuchungsgebiet ist ein besonderer Entwicklungsbedarf und damit die Notwendigkeit der Sanierung festzustellen. Eine zügige Durchführung der Sanierung liegt im öffentlichen Interesse und soll mit Finanzhilfen der Städtebauförderung durchgeführt werden.

 

Mit der Sanierung wird eine umfassende Erneuerung und positive Entwicklung im Sanierungsgebiet Nr. 5  “Lauf Links“ ermöglicht. 

 

Die Mitwirkung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit erfolgt auf Grundlage des vorliegenden Entwurfes. Anregungen sind entsprechend der Abwägung in die weiteren Planungen eingearbeitet.

 

Die kontinuierliche Mitwirkung der Bürger/-innen hat in Workshops und Bürgerversammlungen stattgefunden und wird durch das Quartiermanagement fortgesetzt.

 

Die vorliegende städtebauliche Rahmenplanung mit dem Maßnahmenkatalog bildet die Grundlage für die Durchführung der Sanierung. Sie umfasst neben Ordnungsmaßnahmen auch Baumaßnahmen sowie so genannte nicht-investive Maßnahmen.

 

 

2.3 Satzungsbeschluss

 

Die Voruntersuchungen in der Fassung  vom 28.02.2013 kommen zu dem Ergebnis, dass im Untersuchungsgebiet städtebauliche und soziale Missstände im Sinne der §§ 136 BauGB (Städtebauliche Sanierungsmaßnahme) und 171e BauGB (Soziale Stadt) vorliegen. Die Ergebnisse der "Vorbereitenden Untersuchungen" sind Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung sowie für das beschließende und festzusetzende Sanierungsgebiet.

 

In der Sanierungssatzung wird die Abgrenzung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes, das gewählte Sanierungsverfahren und der Umfang der Genehmigungspflichten festgelegt. Im § 142 Abs. 4 BauGB ist die Möglichkeit vorgesehen, ein Sanierungsgebiet im "vereinfachten" oder im "umfassenden" Verfahren festzusetzen.

 

Entsprechend § 142 Abs. 4 BauGB wird für das Sanierungsgebiet Nr. 5  “Lauf Links“ das vereinfachte Verfahren vorgeschlagen, da die Anwendung der Vorschriften des dritten Abschnittes für die Durchführung der Sanierung nicht erforderlich sind, und so das Verfahren entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel auch einfacher gestaltet werden kann. Mit einer nennenswerten Wertsteigerung der Bodenpreise durch das Sanierungsverfahren ist nicht zu rechnen, so dass es nicht erforderlich ist, Ausgleichsbeiträge zu erheben.

 

Auf der Grundlage der von den beauftragten Planern vorgeschlagenen Satzung wurde nachstehende Satzung ausgearbeitet.

 

Der Textteil hat folgenden Wortlaut:

 

Satzung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz über die förmliche
Festlegung des Sanierungsgebietes Nr. 5 ‚Lauf Links’

 

Vom Datum der Ausfertigung

 

Aufgrund des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) erlässt die Stadt Lauf a.d.Pegnitz folgende Satzung:

 

§ 1

Festlegung des Sanierungsgebietes

 

1Das im Lageplan gekennzeichnete Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung Nr. 5 ‚Lauf Links’. 2Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan abgegrenzten Fläche. 3Dieser ist Bestandteil der Satzung.

 

§ 2

Verfahren

 

1Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. 2Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften des Dritten Abschnittes des Ersten Teiles des Zweiten Kapitels des Baugesetzbuches finden keine Anwendung.

 

§ 3

Genehmigungsverfahren

 

1Die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB kommt zur Anwendung. 2Nach § 144 Abs. 3 BauGB wird für bestimmte Fälle für das förmlich festgesetzte Sanierungsgebiet die Genehmigung allgemein erteilt. 3Die allgemeine Erteilung gilt im vorliegenden Sanierungsgebiet für die Teilziffer 2 des § 144 Abs. 2 BauGB.

 

§ 4

Inkrafttreten

 

Diese Satzung wird gemäß § 143 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

 

Anlage:

Lageplan“

 

 

Gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB ist bei dem Beschluss über die Sanierungssatzung auch für Lauf Links die Frist festzulegen, in der die Sanierung durchgeführt werden soll; hier gelten ebenfalls 15 Jahre und die Möglichkeit der Verlängerung durch Beschluss.

 

 

2.4. Ausschreibung des Quartiermanagements

Im Sanierungsgebiet „Lauf Links“, das aufgrund der Feststellungen im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) als zweites (neues) Fördergebiet festgelegt werden soll, stellt sich die Situation ganz ähnlich da. Bereits seit 2010 hat die Stadt Lauf a.d. Pegnitz die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm II Soziale Stadt beantragt. Bedauerlicherweise wurden die Programmmittel für diese Förderkulisse in den vergangenen beiden Jahren stark gekürzt und auch die Fördergrundsätze wieder vermehrt Richtung investiver Projekte beschnitten. Nicht-investive Projekte, die an sich dieses Programm auszeichneten, sind nur noch unter besonderen Bedingungen in Absprache mit der Regierung förderfähig.

Bisher war der Antrag für die Aufnahme in dieses Programm noch nicht erfolgreich. Aber seit 2012 hat die Oberste Baubehörde für das Gebiet „Lauf Links“ aus dem Grundprogramm (s. o.) Mittel bewilligt. Die Regierung von Mittelfranken hat uns signalisiert, dass sie auch 2013 den Antrag wiederholen wird und hofft, dass „Lauf Links“ in diesem Jahr zum Zug kommt.

 

Auch im Programm Soziale Stadt sind die Einrichtung eines Quartiermanagement und ein Quartiersfonds Fördervoraussetzung. Obwohl die Stadt Lauf a.d. Pegnitz noch nicht in diesem Programm aufgenommen ist, hat die Regierung von Mittelfranken die Förderung dieser beiden Projekte in Aussicht gestellt. Deshalb ist beabsichtigt, zeitgleich mit dem Projektmanagement für Lauf-Mitte auch das Quartiermanagement auszuschreiben. Auch dafür sind die Beträge im Jahresantrag für die Städtebauförderung (90.000 €) und im Haushalt 2013 (0.6154.6551: 60.000 € bzw. 1.6154.9870: 30.000 €) angemeldet bzw. eingeplant.

 

Auch für das Quartiermanagement ist der 1. Juni als Arbeitsbeginn anzustreben. Zeitliche Befristung (3 Jahre) und Wochenstunden (25 bzw. 20) sind identisch und auch ein Büro wird zur Verfügung gestellt werden. Die Aufgabenbeschreibung findet sich in der VU auf Seite 65 – 66 und auch der Ausschreibungstext ist mit der Regierung von Mittelfranken abgesprochen.

 

Die Tätigkeit des Quartiermanagements ist nicht wesentlich anders als beim Projektmanagement, weshalb der Ausschreibungstext ähnlich formuliert ist. Im Einzelnen stehen besonders folgende Tätigkeiten an:

 

·      Bewohnerengagement initiieren und fördern

·      Interessen im Quartier zueinander bringen und zwischen ihnen vermitteln

·      Mitwirkung an der Umsetzung und Weiterentwicklung des Integrierten Handlungskonzeptes

·      Mitwirkung an der Evaluation

·      Vertreten der Quartiersbevölkerung in Lenkungsgruppen und Arbeitskreisen

·      Aufbau nachhaltiger Beteiligungsstrukturen, die einen Fortbestand dieser Strukturen nach dem Auslaufen des Quartiermanagements   ermöglichen

·      Information der Quartiersbevölkerung und der Öffentlichkeit über das Quartier hinaus (Imagepflege) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

·      Umsetzung kleinerer Sofortmaßnahmen als projektbegleitende Unterstützung mit Hilfe der Mittel des Verfügungsfonds

 

Alles Übrige ist deckungsgleich zum Projektmanagement und auch das Verfahren ist identisch (Werkvertrag zunächst für 1 Jahr mit der Option der Verlängerung, Ausschreibung in den Nürnberger Nachrichten etc.).

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Arbeitskreis Stadtentwicklung nimmt zur Kenntnis:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

2.  Lauf Links

 

2.1  Mit der vorgenommenen Abwägung und Behandlung der nachstehend aufgeführten Anregungen der öffentlichen Aufgabenträger und der Betroffenen besteht Einverständnis.

 

2.1.1    Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land –Untere Naturschutzbehörde wird zur Kenntnis genommen. Die Anregung soll zukünftig soweit möglich bei allen Planungen im Sanierungsgebiet berücksichtigt werden.

 

2.1.2    Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land –Untere Straßenverkehrsbehörde wird zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich des Sembach-Areals ist bei einer neuen Nutzung auf eine Überprüfung der entstehenden Verkehrsbelastung zu achten.

 

Die Anregungen zum Fahrradverkehr finden bei anstehenden Planungen Berücksichtigung und sind bei der Detailplanung ggf. mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde abzustimmen.

 

Die im Konzept vorgeschlagenen Torwirkungen sind optisch-gestalterisch gedacht. Entsprechende Detailplanungen sind ggf. mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde abzustimmen.

 

2.1.3    Die Hinweise des staatlichen Bauamtes Nürnberg werden zur Kenntnis genommen und bei den weiteren Detailplanungen entsprechend berücksichtigt.

 

2.1.4    Die Belange der Telekom Deutschland GmbH werden zur Kenntnis genommen und bei den anstehenden Detailplanungen entsprechend berücksichtigt.

 

2.1.5    Die Hinweise der Polizeiinspektion Lauf a.d.Pegnitz werden zur Kenntnis genommen und bei den weiteren Planungen berücksichtigt.

Bei Nutzungsklarheit hinsichtlich des Sembach-Areals müssen die Verkehrskonzepte überprüft werden.

 

2.1.6    Die Hinweise von Pfarrer Hofmann (Christuskirche/ evang. Kirchengemeinde) werden zur Kenntnis genommen. Mit den Maßnahmen 4.1 bis 4.7, 10.1 bis 10.4 sowie flankierenden Bausteinen in einzelnen investiven Maßnahmen, werden nicht-investive Maßnahmen bereits im Maßnahmenkonzept integriert.

 

2.1.7    Die Stellungnahme der DB Services Immobilien GmbH, Immobilienbüro Nürnberg wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise der DB sind entsprechend zu beachten.

 

2.1.8    Die Hinweise von Herrn Löffler werden zur Kenntnis genommen.

Der Vorschlag einer speziellen Fahrradstraße wird aufgegriffen und textlich erwähnt. Eine Umsetzung soll im Zuge zukünftiger Gestaltungsmaßnahmen in Lauf Links jeweils geprüft werden.

Die Umgestaltung der Fußgängerunterführungen unter der S-Bahn-Linie zur Befahrbarkeit für Fahrradfahrer wird grundsätzlich begrüßt und stellt einen wichtigen Punkt im Sinne der Erreichbarkeit von "Lauf Links" dar. Entsprechende Maßnahmen sollen zukünftig bei jeglichen Maßnahmen entlang der Bahnlinie geprüft werden.

 

2.1.9    Die Anregungen der Nachbarschaftsinitiative Ottostraße werden zur Kenntnis genommen. Der Rahmenplan der VU enthält hinsichtlich Begrünung umfangreiche Vorschläge (u. a. Maßnahme 2.3 und 7.3) zur Gestaltung des öffentlichen Straßenraums.

 

2.2  Die gem. § 141 BauGB durchgeführten vorbereitenden Untersuchungen in Lauf Links werden in der vorgelegten Form (Fassung vom 28.02.3013) zur Kenntnis genommen und die darin vorgestellten Sanierungsgründe und –ziele grundsätzlich gebilligt. Die Sanierung soll innerhalb einer Frist von 15 Jahren durchgeführt werden.

 

2.3  Für das im Lageplan zur Satzung gekennzeichnete Gebiet wird die förmliche Festlegung gem. § 142 Abs. 1 BauGB als Sanierungsgebiet Nr.5 „Lauf Links“ festgelegt und die anliegende Sanierungssatzung gem. §142 Abs. 3 BauGB beschlossen.

Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.

Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beizufügen.


Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und die ortsübliche Bekanntmachung der Satzung zu veranlassen.

 

2.4  Für das Sanierungsgebiet „Lauf Links“ wird ein Quartiermanagement eingerichtet. Die Beauftragung ist vorerst für ein Jahr mit einer zu leistenden Wochenstundenzahl von 25 vorgesehen mit der Option auf Verlängerung um weitere 2 Jahre mit einer Wochenstundenzahl von 20.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Management auszuschreiben, das notwendige Büro zu suchen und einzurichten.

Die Maßnahme ist förderfähig im Rahmen der Städtebauförderung und in der Jahresanmeldung für das Jahr 2013 enthalten. Die Mittel stehen im Haushalt 2013 zur Verfügung.