2.1 Abschluss der vorbereitenden
Untersuchungen und Abwägungsvorschläge zur Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange sowie zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Die vorbereitenden Untersuchungen in Lauf Links und der
Beteiligungsprozess wurden analog und zeitgleich zum Verfahren Lauf Mitte (s.
1.1) durchgeführt.
Mit Scheiben vom 13.11.2012 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gebeten, ihre Stellungnahme zum Ergebnis der vorbereitenden
Untersuchungen bis zum 13.12.2012 abzugeben.
Keine Einwendungen gegen die Planung bestehen von folgenden Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange:
- Regierung
von Mittelfranken- Höhere Landesplanungsbehörde, Ansbach
- Planungsverband
Industrieregion Mittelfranken
- Landratsamt
Nürnberger Land, SG 23
- Wasserwirtschaftsamt
- Staatliches
Gesundheitsamt
- N-ERGIE Netz
GmbH
- Amt für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Bayerischer
Bauernverband
- Bayerisches
Landesamt für Denkmalpflege
- Landesamt
für Denkmalpflege Abt. für Vor- und Frühgeschichte
- Industrie-
und Handelskammer Nürnberg
- Handwerkskammer
für Mittelfranken
- Kreisjugendring
- Autobahndirektion
Nordbayern
- Gemeinde
Neunkirchen a. Sand
- Gemeinde
Ottensoos
- Gemeinde
Leinburg
- Gemeinde
Rückersdorf
- Markt
Schnaittach
- Markt
Heroldsberg
- Markt
Eckental
- Stadt
Röthenbach
·
Bund
Naturschutz OG Lauf
Keine Stellungnahme abgegeben haben:
- StWL Städt.
Werke Lauf GmbH
- GVL
Gasversorgung Lauf a.d.Pegnitz GmbH
- Deutsche
Post, Immobilienservice GmbH
- Kath.
Pfarramt St. Otto
- Staatliches
Schulamt
- Vermessungsamt
Nürnberg, Außenstelle Hersbruck
- Verkehrsverbund
Großraum Nürnberg
- Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben
- Bezirk
Mittelfranken, Bezirksheimatpfleger
- Bund der
Selbständigen –Gewerbeverband Bayern e.V. Ortsverband Lauf
Eine ganze Reihe von Stellungnahmen enthalten wertvolle Anregungen im
Detail, die von den beauftragten Büros in die vorliegende Endfassung der
vorbereitenden Untersuchungen eingearbeitet sind. Die Einwendungen werden
jeweils zitiert oder inhaltlich wiedergegeben und kursiv dargestellt.
Von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden
Anregungen, Einwände und Hinweise zur Planung vorgebracht:
Landratsamt
Nürnberger Land - Naturschutzbehörde
- Das
Landratsamt Nürnberger Land, Untere Naturschutzbehörde weist mit Schreiben vom
13.12.12 auf die Erhaltung des vorhandenen Baumbestandes und die Neuanlage
von Grünstrukturen hin.
Diese Anregung soll zukünftig soweit möglich bei allen Planungen im
Sanierungsgebiet berücksichtigt werden.
Landratsamt
Nürnberger Land – Straßenverkehrsbehörde
Das Landratsamt Nürnberg Land, Untere Straßenverkehrsbehörde (Schreiben
vom 5.12.12) weist auf folgende Punkte hin:
-
Bei
gewerblicher Nutzung des Sembach-Areals besteht ein Konflikt mit Maßnahmen zur
Verkehrsberuhigung.
Eine erneute gewerbliche Nutzung ist derzeit nicht geplant. Für den
angesprochenen Fall ist auf eine entsprechende Überprüfung der entstehenden
Verkehrsbelastungen zu achten.
- Markierte Führungen (Furt/Rotfärbung) von
Radwegen sind nur bei Vorrangsituation für Fahrradfahrer zulässig.
Dies findet weiterhin bei anstehenden Planungen Berücksichtigung.
- Den Fahrradverkehr über die
Fußgänger-Lichtsignalanlage (LSA) zu führen wird begrüßt. Die entsprechende bauliche Hinführung des Radverkehrs
erfolgt über Radverkehrsanlagen bzw. eine induktionsgesteuerte LSA.
Dies ist Aufgabe einer Detailplanung, die mit der zuständigen
Straßenverkehrsbehörde ggf. abzustimmen ist.
-
Torwirkung
in Form von Einengungen an den Einfahrten von der Altdorfer Straße müssen so
abgerückt sein, dass keine Beeinträchtigung des abfließenden Verkehrs entsteht.
Die im Konzept vorgeschlagenen Torwirkungen sind optisch-gestalterisch
gedacht. Entsprechende Detailplanungen sind ggfs. mit der zuständigen
Straßenverkehrsbehörde
abzustimmen.
- Verkehrsberuhigte Bereiche sind nur
geeignet, wenn dort der Kfz-Verkehr eine völlig untergeordnete Rolle spielt.
Bei der Auswahl und Planung von weiteren verkehrsberuhigten Bereichen im
UG sollte das bestehende Verkehrsaufkommen und die "Rolle des
Kfz-Verkehrs" über eine Verkehrserhebung verifiziert werden.
-
Die
geforderte bauliche Umgestaltung mit Augenmaß wird zur Kenntnis
genommen.
-
Der
Hinweis einer Evaluierung von baulichen Maßnahmen im Verkehrsraum ist
Bestandteil des im Bericht dargestellten Monitoring-Systems.
Staatliches
Bauamt Nürnberg
Das Staatliche Bauamt Nürnberg (Schreiben vom 10.12.12) weist auf
nachfolgende Punkte hin:
-
die
20m Anbauverbotszone an Bundesstraßen (hier B14),
-
dass
eine Erschließung von der Bundesstraße aus nicht möglich ist,
- dass unmittelbare Zugänge/Zufahrten zu Grundstücken
an der B14 nicht zulässig sind,
- dass der Baulastträger keine Kosten für
Schallschutzmaßnahmen übernimmt.
Die Hinweise des Staatlichen Bauamtes Nürnberg werden zur Kenntnis
genommen und werden bei weiteren Detailplanungen entsprechend berücksichtigt.
Telekom
Deutschland GmbH
-
Die
Telekom GmbH Deutschland (Schreiben vom 5.12.12) weist auf das Netz ihrer
Telekommunikationslinien hin.
Die Gegebenheiten der Telekommunikationslinien werden bei anstehenden
Detailplanungen entsprechend berücksichtigt.
Polizeiinspektion
Lauf a.d.Pegnitz
Von der Polizeiinspektion Lauf a.d.Pegnitz sind zu Kapitel 7.1.9
"Verbesserungen der Verkehrssicherheit" nachstehende Anregungen
(Schreiben vom 7.12.12) eingegangen:
- Der Hinweis darauf, dass zu häufiger Wechsel von Tempo 30 und
verkehrsberuhigtem Bereich Akzeptanzschwierigkeiten verursacht.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und bei weiteren Planungen
berücksichtigt.
- Die
Verkehrsführung am zukünftigen Stadtteilplatz wird als kontraproduktiv in Frage
gestellt (Kindergarten!).
Darauf wird im Bericht hingewiesen. Diese Fragestellung wurde bereits im
Vorfeld breit diskutiert. Die vorgeschlagene Variante wird von den Bearbeitern
als fachlich möglich eingestuft. Auftretende Nutzungskonflikte sind
verkehrstechnisch in der Detailplanung lösbar.
- Es wird auf die Auswirkungen der Bebauung Sembach- Areal auf
das Verkehrsaufkommen hingewiesen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Bei Nutzungsklarheit müssen die
Verkehrskonzepte überprüft werden (siehe bereits Straßenverkehrsbehörde/LRA).
- Die Planung von Radwegen soll mit dem Radverkehrsbeauftragten
des Landkreises abgestimmt werden.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und bei den weiteren Planungen
berücksichtigt
- Die Thematik Torwirkung wird genauso beurteilt wie durch die
untere Straßenverkehrsbehörde (siehe oben).
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und bei den weiteren Planungen
berücksichtigt
Evang.-Luth.
Pfarramt, Christuskirche
Die Christuskirche / evang. Kirchengemeinde (Pfarrer Hofmann) nimmt mit
Schreiben vom 13.12.12 wie folgt Stellung:
- Es wird nochmals auf das räumliche Angebot der Kirche für die
Einrichtung eines Büros für das Quartiermanagement hingewiesen.
Dieses Angebot wird dankend
zur Kenntnis genommen.
- Es wird auf zwei eingereichte Konzeptionen hingewiesen.
Diese werden aktuell durch
die Verwaltung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz geprüft.
- Trotz des breiten Titels „Soziale Stadtentwicklung“ liegt ein
(zu?) starker Schwerpunkt auf städtebaulichen Maßnahmen.
Es handelt sich um ein Sanierungsgebiet im Rahmen der
Städtebauförderung, die investive Maßnahmen in den Vordergrund stellt. Mit den
Maßnahmen 4.1 bis 4.7, 10.1 bis 10.4 sowie flankierenden Bausteinen in
einzelnen investiven Maßnahmen, werden nicht-investive Maßnahmen bereits im
Maßnahmenkonzept integriert.
DB Services
Immobilien GmbH, Immobilienbüro Nürnberg
Von Seiten der Deutschen Bahn (Schreiben vom 27.12.12) wurde eine
umfangreiche Stellungnahme übermittelt. Für Planungen, die im Einzugsbereich
der S-Bahn-Linie liegen (z.B. Grünzug am Sembach-Areal, Sembach-Areal,
Unterführungen), sind diese Hinweise der DB entsprechend zu beachten.
Während der Auslegungsfrist wurden von der Öffentlichkeit nachstehende
Äußerungen zur Planung vorgebracht:
Herr Thomas
Löffler (ADFC)
Herr Löffler schlägt die Einrichtung von speziellen Fahrradstraßen
vor.
Der Vorschlag einer speziellen Fahrradstraße wird aufgegriffen
und textlich erwähnt. Eine Umsetzung soll im Zuge zukünftiger
Gestaltungsmaßnahmen in Lauf Links jeweils geprüft werden.
Zudem schlägt er eine Umgestaltung der Fußgängerunterführungen unter
der S-Bahn-
Linie zur Befahrbarkeit für Fahrradfahrer vor.
Dies wird grundsätzlich begrüßt und stellt im Sinne der Überwindung von
Barrieren
einen wichtigen Punkt bei der Erreichbarkeit von "Lauf Links"
dar. Entsprechende Maßnahmen sollen zukünftig bei Maßnahmen entlang der
Bahnlinie geprüft werden.
Nachbarschaftsinitiative
aus der Ottostraße
Eine Nachbarschaftsinitiative aus der Ottostraße (schriftliche
Stellungnahme vom 3.12.12) fordert stärkere Begrünung durch Baumpflanzungen ein.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Rahmenplan der VU enthält
diesbezüglich umfangreiche Vorschläge (u. a. Maßnahme 2.3) zur Gestaltung des
öffentlichen Straßenraums.
Weiter fordert die Nachbarschaftsinitiative eine deutliche
Verbesserung der Gestaltung der Unterführung Altdorfer Straße v.a. hinsichtlich
Begrünung.
In Maßnahme 7.3 hat die VU genau diese Maßnahme beschrieben.
Weitere Anregungen zielen auf fachtechnische Detailaspekte bzw. die
weitere Beteiligung in der Realisierungsphase ab. Dies geht über den
städtebaulichen Maßstab der vorbereitenden Untersuchungen hinaus, wird aber
selbstverständlich auch hier im Rahmen der weiteren Detailplanung
Berücksichtigung finden. Da es sich bei den Änderungen bzw. Ergänzungen im
Wesentlichen um redaktionelle Änderungen handelt, die die Grundzüge der
vorbereitenden Untersuchungen nicht berühren, kann die Satzung beschlossen
werden. Eine erneute Auslegung ist nicht erforderlich.
Der überarbeitete Bericht zu den vorbereitenden Untersuchungen Lauf
Links ist unter
www.lauf.de/download/Endfassung Lauf Links.pdf
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einsehbar. Die eingegangenen Anregungen können im Bauamt, Zi.Nr. 208
eingesehen werden.
2.2 Billigung der Sanierungsgründe und –ziele
Wie auch in Lauf Mitte (s. 1.2) sind die wesentlichen Sanierungsgründe
und- ziele durch Beschluss zu billigen.
Die nun vorliegenden Untersuchungen im Untersuchungsgebiet Lauf Links
haben bestätigt, dass entsprechende Potenziale und Defizite sowie Missstände
vorliegen. Es ist erforderlich, städtebauliche, sozialstrukturelle und sonstige
Maßnahmen zu ergreifen, die der Stabilisierung und Aufwertung des durch
Missstände benachteiligten Untersuchungsgebietes dienen.
Für das Untersuchungsgebiet ist ein besonderer Entwicklungsbedarf und
damit die Notwendigkeit der Sanierung festzustellen. Eine zügige Durchführung
der Sanierung liegt im öffentlichen Interesse und soll mit Finanzhilfen der
Städtebauförderung durchgeführt werden.
Mit der Sanierung wird eine umfassende Erneuerung und positive
Entwicklung im Sanierungsgebiet Nr. 5
“Lauf Links“ ermöglicht.
Die Mitwirkung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit erfolgt auf Grundlage des
vorliegenden Entwurfes. Anregungen sind entsprechend der Abwägung in die
weiteren Planungen eingearbeitet.
Die kontinuierliche Mitwirkung der Bürger/-innen hat in Workshops und
Bürgerversammlungen stattgefunden und wird durch das Quartiermanagement
fortgesetzt.
Die vorliegende städtebauliche Rahmenplanung mit dem Maßnahmenkatalog
bildet die Grundlage für die Durchführung der Sanierung. Sie umfasst neben
Ordnungsmaßnahmen auch Baumaßnahmen sowie so genannte nicht-investive
Maßnahmen.
2.3 Satzungsbeschluss
Die Voruntersuchungen in der Fassung
vom 28.02.2013 kommen zu dem Ergebnis, dass im Untersuchungsgebiet
städtebauliche und soziale Missstände im Sinne der §§ 136 BauGB (Städtebauliche
Sanierungsmaßnahme) und 171e BauGB (Soziale Stadt) vorliegen. Die Ergebnisse
der "Vorbereitenden Untersuchungen" sind Grundlage für die weitere
städtebauliche Entwicklung sowie für das beschließende und festzusetzende
Sanierungsgebiet.
In der Sanierungssatzung wird die Abgrenzung des förmlich festgelegten
Sanierungsgebietes, das gewählte Sanierungsverfahren und der Umfang der
Genehmigungspflichten festgelegt. Im § 142 Abs. 4 BauGB ist die Möglichkeit
vorgesehen, ein Sanierungsgebiet im "vereinfachten" oder im
"umfassenden" Verfahren festzusetzen.
Entsprechend § 142 Abs. 4 BauGB wird für das Sanierungsgebiet Nr. 5 “Lauf Links“ das vereinfachte Verfahren
vorgeschlagen, da die Anwendung der Vorschriften des dritten Abschnittes für
die Durchführung der Sanierung nicht erforderlich sind, und so das Verfahren
entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel auch einfacher
gestaltet werden kann. Mit einer nennenswerten Wertsteigerung der Bodenpreise
durch das Sanierungsverfahren ist nicht zu rechnen, so dass es nicht
erforderlich ist, Ausgleichsbeiträge zu erheben.
Auf der Grundlage der von den beauftragten Planern vorgeschlagenen
Satzung wurde nachstehende Satzung ausgearbeitet.
Der Textteil hat folgenden Wortlaut:
„Satzung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz über die
förmliche
Festlegung des Sanierungsgebietes Nr. 5 ‚Lauf Links’
Vom
Datum der Ausfertigung
Aufgrund des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch
Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) erlässt die Stadt Lauf a.d.Pegnitz
folgende Satzung:
§ 1
Festlegung des Sanierungsgebietes
1Das im Lageplan
gekennzeichnete Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt
und erhält die Bezeichnung Nr. 5 ‚Lauf Links’. 2Das Sanierungsgebiet
umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan abgegrenzten
Fläche. 3Dieser ist Bestandteil der Satzung.
§ 2
Verfahren
1Die
Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. 2Die
besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften des Dritten Abschnittes des
Ersten Teiles des Zweiten Kapitels des Baugesetzbuches finden keine Anwendung.
§ 3
Genehmigungsverfahren
1Die
Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB kommt zur Anwendung. 2Nach §
144 Abs. 3 BauGB wird für bestimmte Fälle für das förmlich festgesetzte
Sanierungsgebiet die Genehmigung allgemein erteilt. 3Die allgemeine
Erteilung gilt im vorliegenden Sanierungsgebiet für die Teilziffer 2 des § 144
Abs. 2 BauGB.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Satzung wird gemäß § 143 BauGB mit ihrer Bekanntmachung
rechtsverbindlich.
Anlage:
Lageplan“
Gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB ist bei dem Beschluss über die
Sanierungssatzung auch für Lauf Links die Frist festzulegen, in der die
Sanierung durchgeführt werden soll; hier gelten ebenfalls 15 Jahre und die
Möglichkeit der Verlängerung durch Beschluss.
2.4. Ausschreibung des
Quartiermanagements
Im Sanierungsgebiet „Lauf Links“, das aufgrund der Feststellungen im
Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) als zweites (neues) Fördergebiet
festgelegt werden soll, stellt sich die Situation ganz ähnlich da. Bereits seit
2010 hat die Stadt Lauf a.d. Pegnitz die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm
II Soziale Stadt beantragt. Bedauerlicherweise wurden die Programmmittel für
diese Förderkulisse in den vergangenen beiden Jahren stark gekürzt und auch die
Fördergrundsätze wieder vermehrt Richtung investiver Projekte beschnitten.
Nicht-investive Projekte, die an sich dieses Programm auszeichneten, sind nur
noch unter besonderen Bedingungen in Absprache mit der Regierung förderfähig.
Bisher war der Antrag für die Aufnahme in
dieses Programm noch nicht erfolgreich. Aber seit 2012 hat die Oberste
Baubehörde für das Gebiet „Lauf Links“ aus dem Grundprogramm (s. o.) Mittel
bewilligt. Die Regierung von Mittelfranken hat uns signalisiert, dass sie auch
2013 den Antrag wiederholen wird und hofft, dass „Lauf Links“ in diesem Jahr
zum Zug kommt.
Auch im Programm Soziale Stadt sind die
Einrichtung eines Quartiermanagement und ein Quartiersfonds
Fördervoraussetzung. Obwohl die Stadt Lauf a.d. Pegnitz noch nicht in diesem
Programm aufgenommen ist, hat die Regierung von Mittelfranken die Förderung
dieser beiden Projekte in Aussicht gestellt. Deshalb ist beabsichtigt,
zeitgleich mit dem Projektmanagement für Lauf-Mitte auch das Quartiermanagement
auszuschreiben. Auch dafür sind die Beträge im Jahresantrag für die
Städtebauförderung (90.000 €) und im Haushalt 2013 (0.6154.6551: 60.000 € bzw.
1.6154.9870: 30.000 €) angemeldet bzw. eingeplant.
Auch für das Quartiermanagement ist der 1.
Juni als Arbeitsbeginn anzustreben. Zeitliche Befristung (3 Jahre) und
Wochenstunden (25 bzw. 20) sind identisch und auch ein Büro wird zur Verfügung
gestellt werden. Die Aufgabenbeschreibung findet sich in der VU auf Seite 65 –
66 und auch der Ausschreibungstext ist mit der Regierung von Mittelfranken abgesprochen.
Die Tätigkeit des Quartiermanagements ist
nicht wesentlich anders als beim Projektmanagement, weshalb der
Ausschreibungstext ähnlich formuliert ist. Im Einzelnen stehen besonders
folgende Tätigkeiten an:
·
Bewohnerengagement
initiieren und fördern
·
Interessen
im Quartier zueinander bringen und zwischen ihnen vermitteln
·
Mitwirkung
an der Umsetzung und Weiterentwicklung des Integrierten Handlungskonzeptes
·
Mitwirkung
an der Evaluation
·
Vertreten
der Quartiersbevölkerung in Lenkungsgruppen und Arbeitskreisen
·
Aufbau
nachhaltiger Beteiligungsstrukturen, die einen Fortbestand dieser Strukturen
nach dem Auslaufen des Quartiermanagements
ermöglichen
·
Information
der Quartiersbevölkerung und der Öffentlichkeit über das Quartier hinaus
(Imagepflege) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
·
Umsetzung
kleinerer Sofortmaßnahmen als projektbegleitende Unterstützung mit Hilfe der
Mittel des Verfügungsfonds
Alles Übrige ist deckungsgleich zum Projektmanagement und auch das Verfahren ist identisch (Werkvertrag zunächst für 1 Jahr mit der Option der Verlängerung, Ausschreibung in den Nürnberger Nachrichten etc.).
Beschlussvorschlag:
Der Arbeitskreis
Stadtentwicklung nimmt zur Kenntnis:
Der Bauausschuss
empfiehlt dem Stadtrat:
2. Lauf
Links
2.1 Mit
der vorgenommenen Abwägung und Behandlung der nachstehend aufgeführten
Anregungen der öffentlichen Aufgabenträger und der Betroffenen besteht
Einverständnis.
2.1.1 Die
Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land –Untere Naturschutzbehörde wird
zur Kenntnis genommen. Die Anregung soll zukünftig soweit möglich bei allen
Planungen im Sanierungsgebiet berücksichtigt werden.
2.1.2 Die
Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land –Untere Straßenverkehrsbehörde
wird zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich des Sembach-Areals ist bei einer neuen
Nutzung auf eine Überprüfung der entstehenden Verkehrsbelastung zu achten.
Die Anregungen zum Fahrradverkehr finden bei anstehenden Planungen
Berücksichtigung und sind bei der Detailplanung ggf. mit der zuständigen
Straßenverkehrsbehörde abzustimmen.
Die im Konzept vorgeschlagenen Torwirkungen sind optisch-gestalterisch
gedacht. Entsprechende Detailplanungen sind ggf. mit der zuständigen
Straßenverkehrsbehörde abzustimmen.
2.1.3 Die
Hinweise des staatlichen Bauamtes Nürnberg werden zur Kenntnis genommen und bei
den weiteren Detailplanungen entsprechend berücksichtigt.
2.1.4 Die
Belange der Telekom Deutschland GmbH werden zur Kenntnis genommen und bei den
anstehenden Detailplanungen entsprechend berücksichtigt.
2.1.5 Die Hinweise der Polizeiinspektion Lauf a.d.Pegnitz werden zur
Kenntnis genommen und bei den weiteren Planungen berücksichtigt.
Bei Nutzungsklarheit hinsichtlich des Sembach-Areals müssen die
Verkehrskonzepte überprüft werden.
2.1.6 Die Hinweise von Pfarrer Hofmann (Christuskirche/ evang.
Kirchengemeinde) werden zur Kenntnis genommen. Mit den Maßnahmen 4.1 bis 4.7,
10.1 bis 10.4 sowie flankierenden Bausteinen in einzelnen investiven Maßnahmen,
werden nicht-investive Maßnahmen bereits im Maßnahmenkonzept integriert.
2.1.7 Die Stellungnahme der DB Services Immobilien GmbH, Immobilienbüro
Nürnberg wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise der DB sind entsprechend zu
beachten.
2.1.8 Die Hinweise von Herrn Löffler werden zur
Kenntnis genommen.
Der Vorschlag einer speziellen
Fahrradstraße wird aufgegriffen und textlich erwähnt. Eine Umsetzung
soll im Zuge zukünftiger Gestaltungsmaßnahmen in Lauf Links jeweils geprüft
werden.
Die Umgestaltung der Fußgängerunterführungen unter der S-Bahn-Linie zur
Befahrbarkeit für Fahrradfahrer wird grundsätzlich begrüßt und stellt einen
wichtigen Punkt im Sinne der Erreichbarkeit von "Lauf Links" dar.
Entsprechende Maßnahmen sollen zukünftig bei jeglichen Maßnahmen entlang der
Bahnlinie geprüft werden.
2.1.9 Die Anregungen der Nachbarschaftsinitiative
Ottostraße werden zur Kenntnis genommen. Der Rahmenplan der VU enthält hinsichtlich Begrünung umfangreiche
Vorschläge (u. a. Maßnahme 2.3 und 7.3) zur Gestaltung des öffentlichen
Straßenraums.
2.2 Die gem. § 141 BauGB durchgeführten vorbereitenden Untersuchungen
in Lauf Links werden in der vorgelegten Form (Fassung vom 28.02.3013) zur
Kenntnis genommen und die darin vorgestellten Sanierungsgründe und –ziele
grundsätzlich gebilligt. Die Sanierung soll innerhalb einer Frist von 15 Jahren
durchgeführt werden.
2.3 Für das im Lageplan zur Satzung gekennzeichnete Gebiet wird die
förmliche Festlegung gem. § 142 Abs. 1 BauGB als Sanierungsgebiet Nr.5 „Lauf
Links“ festgelegt und die anliegende Sanierungssatzung gem. §142 Abs. 3 BauGB
beschlossen.
Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift als Anlage
beizufügen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und die ortsübliche
Bekanntmachung der Satzung zu veranlassen.
2.4 Für
das Sanierungsgebiet „Lauf Links“ wird ein Quartiermanagement eingerichtet. Die
Beauftragung ist vorerst für ein Jahr mit einer zu leistenden Wochenstundenzahl
von 25 vorgesehen mit der Option auf Verlängerung um weitere 2 Jahre mit einer
Wochenstundenzahl von 20.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Management auszuschreiben, das
notwendige Büro zu suchen und einzurichten.
Die Maßnahme ist förderfähig im Rahmen der Städtebauförderung und in der Jahresanmeldung für das Jahr 2013 enthalten. Die Mittel stehen im Haushalt 2013 zur Verfügung.