Beschlussvorschlag:
Der Arbeitskreis Stadtentwicklung nimmt zur Kenntnis:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
1. „Lauf Mitte“
1.1 Mit der vorgenommenen Abwägung und Behandlung der nachstehend aufgeführten Anregungen der öffentlichen Aufgabenträger und der Betroffenen besteht Einverständnis.
1.1.1 Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger
Land Sachgebiet 23 wird zur Kenntnis genommen. Auf die vorgebrachten Bedenken
wird in den "Vorbereitenden Untersuchungen" nun hingewiesen und
klargestellt, dass die erforderlichen Abstimmungen und Gutachten im Rahmen der
weiteren Planung für die Pegnitzgalerie durchzuführen bzw. zu erbringen sind.
Der bisher fehlende Hinweis auf die Trinkwassergewinnungsanlage Erlenstegen –
Eichelberg wird in die vorbereitenden Untersuchungen aufgenommen.
1.1.2 Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land - Straßenverkehrsbehörde wird zur Kenntnis genommen. Die bisherige textliche Darstellung gibt die Wegeführung korrekt wieder; die Möglichkeit einer früheren Zusammenführung der Wege dient nur als Hinweis.
1.1.3 Die Stellungnahme der StWL Städtische Werke Lauf GmbH wird zur Kenntnis genommen. Die vorbereitenden Untersuchungen werden um den mitgeteilten Prüfauftrag ergänzt, aber bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass aus städtebaulichen Gründen eine Bebauung/ Raumkante in der Sichartstraße erhalten bleiben muss.
1.1.4 Die Stellungnahme der N-ERGIE Netz GmbH wird zur Kenntnis genommen und bei den weiteren Planungen berücksichtigt.
1.1.5 Die Belange der Telekom Deutschland GmbH werden zur Kenntnis genommen und bei den anstehenden Detailplanungen entsprechend berücksichtigt.
1.1.6 Die Stellungnahme der DB Services Immobilien GmbH, Immobilienbüro Nürnberg wird zur Kenntnis genommen und in den vorbereitenden Untersuchungen wird auf die Stellungnahme hingewiesen.
1.1.7 Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege wird zur Kenntnis genommen und die Hinweise werden beim Beschrieb der jeweiligen Maßnahmen in die vorbereitenden Untersuchungen übernommen.
1.1.8 Der Hinweise von Herrn Thomas Löffler wird zur
Kenntnis genommen. Auf die Notwendigkeit der Erstellung eines „Integrierten
Verkehrskonzeptes“ – wie bereits im Rahmen des ISEK diskutiert- wird nochmals
explizit hingewiesen, um so eine Abstimmung mit den Erkenntnissen des
Verkehrskonzeptes im Rahmen der möglichen Detailplanung zu erreichen.
Der Hinweis bezüglich des Steges in Richtung Altstadt wird zur Kenntnis
genommen und in die vorbereitenden Untersuchungen aufgenommen.
Der Hinweis bezüglich der Kreuzung Simonshofer/Hersbrucker Straße wird zur
Kenntnis genommen. Eine Planung ist im Detail mit den Fachbehörden und Bürgern
abzustimmen.
1.1.9 Der Hinweis von Herrn Markus Lüling wird zur Kenntnis genommen. In die vorbereitenden Untersuchungen wird ein Hinweis auf die Alltagsradler aufgenommen.
1.2 Die gem. § 141 BauGB durchgeführten vorbereitenden Untersuchungen in „Lauf Mitte“ werden in der vorgelegten Form (Fassung vom 28.02.2013) zur Kenntnis genommen und die darin vorgestellten Sanierungsgründe und -ziele grundsätzlich gebilligt. Die Sanierung soll innerhalb einer Frist von 15 Jahren durchgeführt werden.
1.3 Für das
im Lageplan zur Satzung gekennzeichnete Gebiet wird die förmliche Festlegung
gem. § 142 Abs. 1 BauGB als Sanierungsgebiet Nr. 4 in „Lauf Mitte“ und die
anliegende Sanierungssatzung gem. § 142 Abs. 3 BauGB beschlossen.
Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beizufügen.
Die Verwaltung wird beauftragt,
die Satzung auszufertigen und die ortsübliche Bekanntmachung der Satzung zu
veranlassen.
1.4 Für das Sanierungsgebiet Nr.
4 in „Lauf Mitte“ wird ein Projektmanagement eingerichtet. Die Beauftragung ist
vorerst für ein Jahr mit einer zu leistenden Wochenstundenzahl von 25
vorgesehen mit der Option auf Verlängerung um weitere 2 Jahre mit einer
Wochenstundenzahl von 20.
Die Verwaltung wird beauftragt,
das Management auszuschreiben, das notwendige Büro zu suchen und einzurichten.
Die Maßnahme ist förderfähig im Rahmen der Städtebauförderung und in der Jahresanmeldung für das Jahr 2013 enthalten. Die Mittel stehen im Haushalt 2013 zur Verfügung.
1.1 Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen
und Abwägungsvorschläge zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie
zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Ergebnisse des Entwurfs zu den vorbereitenden Untersuchungen wurden im BAS am 16.10.12 vorgestellt und vom Stadtrat am 25.10.12 gebilligt.
Als
weiterer Verfahrensschritt wurde in der Zeit vom 15.11.2012 bis 13.12.2012 die
förmliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 139 BauGB) und der
„Betroffenen“ (§ 137 BauGB) durchgeführt. Die Beteiligung der „allgemeinen
Öffentlichkeit“ ist zwar nicht förmlich vorgeschrieben, aber angesichts der
Bedeutung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen für die Gesamtentwicklung der
Gemeinde durchaus angemessen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
wurde, wie auch im Rahmen einer Bauleitplanung vorgesehen, durchgeführt. Die
Betroffenen und die Bürger konnten sich durch eine öffentliche Auslegung der
Rahmenpläne und des Entwurfs der vorbereitenden Untersuchungen informieren.
Zudem fand am 04.12.2012 eine Informationsveranstaltung zur Vorstellung der o.
g. Ergebnisse der beiden Sanierungsgebiete für alle betroffenen und
interessierten Bürger mit Gelegenheit zur Äußerung statt.
Mit Schreiben vom 13.11.2012
wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten, ihre
Stellungnahme zum Ergebnis der vorbereitenden Untersuchung bis zum 13.12.2012
abzugeben.
Keine Einwendungen gegen die Planung bestehen von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:
· Regierung von Mittelfranken- Höhere Landesplanungsbehörde, Ansbach
· Planungsverband Industrieregion Mittelfranken
· Wasserwirtschaftsamt
· Staatliches Gesundheitsamt
· Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
· Bayerischer Bauernverband
· Landesamt für Denkmalpflege, Abt. für Vor- und Frühgeschichte
· Industrie- und Handelskammer Nürnberg
· Handwerkskammer für Mittelfranken
· Kreisjugendring
· Autobahndirektion Nordbayern
· Einzelhandelsverband Lauf
· Gemeinde Neunkirchen a. Sand
· Gemeinde Ottensoos
· Gemeinde Leinburg
· Gemeinde Rückersdorf
· Markt Schnaittach
· Markt Heroldsberg
· Markt Eckental
· Stadt Röthenbach
· Bund Naturschutz OG Lauf
Keine Stellungnahme abgegeben haben:
· GVL Gasversorgung Lauf a.d.Pegnitz GmbH
· Deutsche Post, Immobilienservice GmbH
· Kath. Pfarramt St. Otto
· Staatliches Schulamt
· Vermessungsamt Nürnberg, Außenstelle Hersbruck
· Verkehrsverbund Großraum Nürnberg
· Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
· Bezirk Mittelfranken, Bezirksheimatpfleger
· Bund der Selbstständigen- Gewerbeverband Bayern e. V. Ortsverband Lauf
Eine ganze Reihe von Stellungnahmen enthalten wertvolle Anregungen im
Detail, die von den beauftragten Büros in die vorliegende Fassung der
vorbereitenden Untersuchungen eingearbeitet sind. Die Einwendungen werden
zitiert oder inhaltlich wiedergegeben und kursiv dargestellt.
Von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Anregungen, Einwände und Hinweise zur Planung vorgebracht:
Landratsamt
Nürnberger Land Sachgebiet 23
- Im Zusammenhang mit der neuen Nutzung des Bauhofareals werden vom Landratsamt Nürnberger Land mit Schreiben vom 13.12.2012 aus immissionsschutzfachlicher Sicht erhebliche Bedenken vorgebracht: Es wird auf die einzuhaltenden Lärmgrenzwerte nach TA Lärm hingewiesen und des Weiteren auf die Klärung der Stellplatzproblematik (Anzahl, Lage und immissionsrechtliche Würdigung) verwiesen.
Auf die vorgebrachten Bedenken wird in den vorbereitenden Untersuchungen nun hingewiesen und klargestellt, dass die erforderlichen Abstimmungen und Gutachten im Rahmen der weiteren Planung für die Pegnitzgalerie durchzuführen bzw. zu erbringen sind.
-
Das Landratsamt hat mit dem o. a. Schreiben
weiterhin darauf verwiesen, dass Teile des Untersuchungsgebietes im amtlich
festgesetzten Überschwemmungsgebiet und im Wasserschutzgebiet
"Erlenstegen" liegen.
Der bisher fehlende Hinweis auf die Trinkwassergewinnungsanlage Erlenstegen
– Eichelberg wird in die vorbereitenden Untersuchungen aufgenommen.
Landratsamt
Nürnberger Land – Straßenverkehrsbehörde
- Das
Landratsamt Nürnberger Land, Straßenverkehrsbehörde weist mit Schreiben vom
05.12.2012 darauf hin, dass die Darstellung der Wegführung der Fernradwege
nicht korrekt ist und Verlegungen nicht ohne weiteres möglich sind.
Die bisherige textliche Darstellung gibt die Wegeführung korrekt wieder; die
Möglichkeit einer früheren Zusammenführung der Wege dient nur als Hinweis.
StWL Städtische
Werke Lauf GmbH
- Die
Städtischen Werke nehmen mit Schreiben vom 12.12.2012 wie folgt Stellung: Unter
Punkt 7 wird der Bau eines Parkhauses vorgeschlagen. Hierfür müssten die Gebäude
in der Sichartstr. 58 und 60, die sich im Eigentum der StWL Städtische Werke
Lauf a.d. Pegnitz GmbH befinden, abgerissen werden. Ein Abriss dieser Gebäude
ist nicht ohne weiteres möglich, da sich das Gebäude Sichartstr.56 in
Privatbesitz befindet und bei Abriss einen Schaden davontragen könnte.
Unter diesem Gesichtspunkt sollte man eine Planung für das gesamte Areal der
Häuser 60, 58, 56, 54 in der Sichartstr. in Betracht ziehen. In diesem
Zusammenhang könnte man die Parkplätze, die durch die Ansenkung des
Pegnitzufers verloren gehen, in dieses Areal integrieren. Dies muss nach
unserem Verständnis nicht durch ein Parkhaus geschehen.
Die vorbereitenden Untersuchungen werden um den mitgeteilten Prüfauftrag
ergänzt, aber bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass aus städtebaulichen
Gründen eine Bebauung/ Raumkante in der Sichartstraße erhalten bleiben muss.
N-ERGIE Netz GmbH
- Die
N-Ergie Netz GmbH Nürnberg nimmt mit Schreiben vom 12.12.2012 wie folgt
Stellung: Wegen der Bedeutung der so genannten Rannaleitung für die
Trinkwasserversorgung der Stadt Nürnberg wird explizit auf den
Leitungsverlauf in der nordwestlichen Fahrbahnhälfte der Nürnberger Straße
hingewiesen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und bei den weiteren Planungen
berücksichtigt.
Telekom Deutschland GmbH
- Die Telekom Deutschland GmbH (Schreiben vom 05.12.2012) weist auf das Netz ihrer Telekommunikationslinien hin.
Die Gegebenheiten der Telekommunikationslinien werden bei den anstehenden Detailplanungen entsprechend berücksichtigt.
DB Services
Immobilien GmbH, Immobilienbüro Nürnberg
-
In den VU wird entsprechend der Stellungnahme
der DB Services (27.12.2012) darauf hingewiesen, dass Teile des
Sanierungsgebietes an Bahngrund angrenzen bzw. diesen überplanen und demzufolge
die umfangreichen Hinweise der eingegangenen Stellungnahme bei baulichen
Veränderungen beachtet werden müssen. Ansprüche an die deutsche Bahn AG aus dem
Betrieb der Eisenbahn sind ausgeschlossen. Immissionen aus dem gewöhnlichen
Betrieb sind entschädigungslos hinzunehmen. Die Deutsche Bahn AG ist von allen
Kostenerstattungsbeiträgen, die sich mit der Umsetzung des Konzeptes ergeben,
freizustellen.
Bayerisches
Landesamt für Denkmalpflege
- Das
Bayerische Landesamt für Denkmalpflege nimmt mit Schreiben vom 11.12.2012 wie
folgt Stellung: Der zur Diskussion gestellte Abriss von Baudenkmälern im
Kreuzungsbereich Briver Allee wird mit Nachdruck abgelehnt. Die Führung des
Steges Richtung Altstadt ist aus Sicht der Denkmalpflege noch genau zu
untersuchen und sollte zumindest im Stadtgraben möglicherweise auf
"Festland" erfolgen.
Die Hinweise werden beim Beschrieb der jeweiligen Maßnahmen in die
vorbereitenden Untersuchungen übernommen.
Während der Auslegungsfrist wurden von der Öffentlichkeit nachstehende Äußerungen zur Planung vorgebracht:
Herr Thomas Löffler (ADFC Lauf)
- Eine
Umgestaltung von Verkehrsflächen sollte nicht einem – wie von der AG Rot
beantragten – integrierten Verkehrskonzept soweit vorgreifen, dass unumkehrbare
Tatsachen geschaffen werden, die man im Nachhinein bereut und Lösungen aus dem
Verkehrskonzept widersprechen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Auf die Notwendigkeit der
Erstellung eines „Integrierten Verkehrskonzeptes“ – wie bereits im Rahmen des
ISEK diskutiert- wird nochmals explizit hingewiesen, um so eine Abstimmung mit
den Erkenntnissen des Verkehrskonzeptes im Rahmen der möglichen Detailplanung
zu erreichen.
- Die
Nutzung des Steges Richtung Altstadt durch Radfahrer ist bei der Geländerhöhe
und Stegbreite zu berücksichtigen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und in die vorbereitenden
Untersuchungen aufgenommen.
- Die
Vorschläge zur Simonshofer / Hersbrucker Straße mit einer Aufweitung der Briver
Allee widerspricht der Forderung der Bürger.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Planung ist im Detail mit den
Fachbehörden und Bürgern abzustimmen.
Herr Markus Lüling (Vorsitzender des Ortsverbandes FDP
Lauf)
- Herr
Lüling kritisiert, dass bei den Maßnahmen der Schwerpunkt hinsichtlich der
Zielgruppe Tourismus und vor allem „touristische Radfahrer“ gesetzt wurde.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. In die vorbereitenden
Untersuchungen wird ein Hinweis auf Alltagsradler aufgenommen.
Weitere Anregungen zielen auf fachtechnische Detailaspekte bzw. die weitere Beteiligung in der Realisierungsphase ab. Dies geht über den städtebaulichen Maßstab der vorbereitenden Untersuchungen hinaus, wird aber selbstverständlich im Rahmen der weiteren Detailplanung Berücksichtigung finden. Da es sich bei den Änderungen bzw. Ergänzungen im Wesentlichen um redaktionelle Änderungen handelt, die die Grundzüge der vorbereitenden Untersuchungen nicht berühren, kann die Satzung beschlossen werden. Eine erneute öffentliche Auslegung ist nicht erforderlich.
Der überarbeitete Bericht zu den vorbereitenden Untersuchungen „Lauf Mitte“ ist
unter
www.lauf.de/download/Endfasssung
Lauf Mitte.pdf
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einsehbar. Die eingegangenen Anregungen können im Bauamt, Zi.Nr. 208 eingesehen werden.
1.2 Billigung der Sanierungsgründe und –ziele
Der nun vorliegende endgültige Bericht zu den vorbereitenden Untersuchungen entstand im intensiven Dialog mit Vertretern der Politik und Verwaltung sowie mit Experten und Bürgern. Die Ergebnisse der Akteursbeteiligung wurden mit den Ergebnissen des beauftragten Planungsbüros zusammengeführt. Ausgehend von der Bestandsanalyse und der Entwicklung von Prognosen und Szenarien werden Leitlinien entwickelt, die in konkrete Handlungsvorschläge und Projektideen münden.
Der Stadtrat muss zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes spätestens beim Beschluss über die Sanierungssatzung zumindest die wesentlichen Sanierungsgründe und –ziele nachweisbar durch Beschluss billigen. Der Stadtrat hat zwar am 25.10.2012 die Ergebnisse des Entwurfs zu den vorbereitenden Untersuchungen gebilligt, aus formalen Gründen ist es jedoch erforderlich, dass die Sanierungsgründe und –ziele der nun vorliegenden Endfassung mit Stand 28.02.13 ebenfalls gebilligt werden.
Die nun vorliegenden Untersuchungen haben bestätigt, dass entsprechende Potenziale und Defizite sowie Missstände vorliegen. Es ist erforderlich, städtebauliche, denkmalpflegerische und sonstige Maßnahmen zu ergreifen, die der Stabilisierung und Aufwertung des durch Missstände benachteiligten Untersuchungsgebietes dienen. Für das Untersuchungsgebiet ist einbesonderer Entwicklungsbedarf und damit die Notwendigkeit der Sanierung festzustellen. Eine zügige Durchführung der Sanierung liegt im öffentlichen Interesse und soll mit Finanzhilfen des Programms "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" durchgeführt werden. Mit der Sanierung wird eine umfassende Erneuerung und positive Entwicklung im Sanierungsgebiet Nr. 4 in „Lauf Mitte“ ermöglicht.
Die Mitwirkung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit erfolgte auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes. Anregungen sind entsprechend der Abwägung in die weiteren Planungen eingearbeitet.
Die kontinuierliche Mitwirkung der BürgerInnen hat in Workshops und Bürgerversammlungen stattgefunden und wird durch das Projektmanagement fortgesetzt.
Die vorliegende städtebauliche Rahmenplanung mit dem Maßnahmenkatalog bildet die Grundlage für die Durchführung der Sanierung. Sie umfasst neben Ordnungsmaßnahmen auch Baumaßnahmen sowie so genannte nicht-investive Maßnahmen.
1.3 Satzungsbeschluss
Die vorbereitenden Untersuchungen in der Fassung vom 28.02.2013 kommen zu dem Ergebnis, dass im Untersuchungsgebiet städtebauliche Missstände im Sinne des § 136 BauGB vorliegen. Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen sind Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung sowie für das zu beschließende und festzusetzende Sanierungsgebiet.
In der Sanierungssatzung wird die Abgrenzung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes, das gewählte Sanierungsverfahren und der Umfang der Genehmigungspflichten festgelegt. Im § 142 Abs. 4 BauGB ist die Möglichkeit vorgesehen, ein Sanierungsgebiet im „vereinfachten“ oder im „ umfassenden“ Verfahren festzusetzen.
Entsprechend § 142 Abs. 4 BauGB wird für das Sanierungsgebiet Nr. 4 in „Lauf Mitte“ das vereinfachte Verfahren vorgeschlagen, da die Anwendung der Vorschriften des dritten Abschnittes für die Durchführung der Sanierung nicht erforderlich sind, und so das Verfahren entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel auch einfacher gestaltet werden kann. Mit einer nennenswerten Wertsteigerung der Bodenpreise durch das Sanierungsverfahren ist nicht zu rechnen, so dass es nicht erforderlich ist, Ausgleichsbeiträge zu erheben.
Auf der Grundlage der von den beauftragten Planern vorgeschlagenen Satzung wurde nachstehende Satzung ausgearbeitet.
Der Textteil hat folgenden Wortlaut:
„Satzung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz über die
förmliche
Festlegung des Sanierungsgebietes Nr. 4 in ‚Lauf Mitte
Vom
Datum der Ausfertigung
Aufgrund des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch
Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) erlässt die Stadt Lauf a.d.Pegnitz
folgende Satzung:
§ 1
Festlegung des Sanierungsgebietes
1Das im Lageplan
gekennzeichnete Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt
und erhält die Bezeichnung Nr. 4 in ‚Lauf Mitte. 2Das
Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im
Lageplan abgegrenzten Fläche. 3Dieser ist Bestandteil der Satzung.
§ 2
Verfahren
1Die
Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. 2Die
besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften des Dritten Abschnittes des
Ersten Teiles des Zweiten Kapitels des Baugesetzbuches finden keine Anwendung.
§ 3
Genehmigungsverfahren
1Die
Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB kommt zur Anwendung. 2Nach §
144 Abs. 3 BauGB wird für bestimmte Fälle für das förmlich festgesetzte
Sanierungsgebiet die Genehmigung allgemein erteilt. 3Die allgemeine
Erteilung gilt im vorliegenden Sanierungsgebiet für die Teilziffer 2 des § 144
Abs. 2 BauGB.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Satzung wird gemäß § 143 BauGB mit ihrer Bekanntmachung
rechtsverbindlich.
Anlage:
Lageplan“
Gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB ist bei dem Beschluss über die Sanierungssatzung zugleich durch Beschluss die Frist festzulegen, in der die Sanierung durchgeführt werden soll; die Frist soll 15 Jahre nicht überschreiten. Kann die Sanierung nicht innerhalb dieser Frist durchgeführt werden, kann die Frist durch Beschluss verlängert werden.
1.4 Ausschreibung des Projektmanagements
Im Jahr 2012 wurde das bestehende Sanierungsgebiet Lauf-Mitte mit dem
Erweiterungsgebiet der VUs vom sog. Grundprogramm (Bund-Länder-Programm I) in
das Bund-Länder-Programm IV Aktive Stadt- und Ortsteilzentren überführt. Dieses
Programm ist die Fortführung der vorher als „Leben findet Innenstadt“ bekannten
Förderkulisse. Auch für 2013 wird die Mittelanmeldung gegenüber der Obersten
Baubehörde aufgrund der Jahresanmeldung für dieses Programm geltend gemacht
werden.
Bereits im Vorgängerprogramm und auch in der jetzigen Fassung sind zwei Merkmale bzw. Projekte entscheidend für die Aufnahme und Förderung:
Das sind einmal die Einrichtung eines Projektmanagements und zum zweiten ein öffentlich-privater Projektfonds. Beide „Maßnahmen“ wurden im Jahresantrag vom Dezember 2012 angemeldet (insg. 70.000 € incl. Büroeinrichtung für das Management) und auch im Haushalt 2013 mit diesem Betrag eingeplant (0.6153.6551: 60.000 € bzw. 1.6153.9870: 10.000 €). Diese beiden Projekte sollen nun zeitnah in die Umsetzung gehen. Priorität hat die Beauftragung eines Projektmanagements nach entsprechender Ausschreibung. Um den Prozess der aktiven Bürgerbeteiligung zu stabilisieren ‑ auch dieser ist eine Grundvoraussetzung im Programm – bzw. neu anzuregen, wäre es von Vorteil, wenn die oder der Projektmanager/in möglichst am 1. Juni mit ihrer/seiner Arbeit beginnen könnte. Die Akquise des privaten Anteils am Projektfonds einschließlich der Erarbeitung von Vergaberichtlinien kann dann zusammen mit ihr/ihm erfolgen. Dafür hat die Oberste Baubehörde Leitlinien veröffentlicht.
Das Projektmanagement soll vorerst für 3 Jahre, im ersten Projektjahr mit 25 Wochenstunden und danach für die beiden folgenden Jahre mit 20 Wochenstunden ausgeschrieben werden. Im Wesentlichen sind folgende Aufgaben zu erfüllen, die in den vorbereitenden Untersuchungen ausführlich dargestellt sind (Seite 19 – 22). Die geplante Ausschreibung wurde im Vorfeld mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt.
Die Tätigkeit des Projektmanagements umfasst die vollständige Organisation zahlreicher langfristiger Initiativen und befristeter Projekte in den Handlungsfeldern Kommunikation, Qualifizierung, Gestaltung, Ordnung, Vermarktung, Nutzung. Das Projektmanagement ist dabei die entscheidende Schnittstelle zwischen den lokalen Akteuren und den gemeindlichen Dienststellen. Dabei steht das Einbringen eigener Ideen und Kreativität im Vordergrund. Zu den wesentlichen Aufgaben des Projektmanagements gehört es, die Zahl der eingebundenen lokalen Akteure kontinuierlich zu erhöhen und das Mitgliedsbeitragsaufkommen eines (noch zu gründenden) Vereins oder Interessengemeinschaft zu stärken. Im Einzelnen stehen folgende Tätigkeiten an:
· Koordination und Vernetzung von Akteuren (Einzelhandel, Gewerbe, Soziale Dienste & Einrichtungen),
· Aktivierung und Beteiligung von Bewohnern sowie wirtschaftlichen und sozialen Institutionen
· Förderung von bürgerschaftlichem Engagement und selbsttragenden Strukturen,
· Leitung, Planung und Moderation von Gremien und Arbeitsgruppen,
· Einrichtung und Etablierung eines Projekt-Büros im Ortsteilzentrum „Lauf Mitte“
· Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
· Verantwortliche Mitwirkung an der Umsetzung des städtebaulichen Entwicklungskonzepts
· Anlage und Pflege eines Gebäude- und Leerstandsmanagements.
Erwartet werden insbesondere Kenntnisse der Grundzüge des Projektmanagements, kommunikative Fähigkeiten, Aufgeschlossenheit für die Probleme im Gemeindegebiet, organisatorische Begabung, lokale Präsenz, ergebnisorientiertes Handeln, Pragmatismus, Zuverlässigkeit, EDV-Kenntnisse und wirtschaftliches Denken. Kenntnisse zur Städtebauförderung (Programm und Förderkulisse) sollten ebenfalls vorhanden sein.
Es ist freigestellt, ob die Tätigkeit des Projektmanagements als freiberufliche Individualtätigkeit oder im Rahmen eines bestehenden Büros oder in Form einer Arbeitsgemeinschaft angeboten wird. Wichtig ist, dass sowohl eine konkrete Person für die Präsenz vor Ort benannt wird, als auch eine Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretung sichergestellt werden kann. Mindestens 20 bzw. ab dem 2. Jahr 15 Stunden sind vor Ort zu leisten. Beauftragt wird das Management dann in Form eines Werkvertrages. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Vertrag zunächst auf 1 Jahr zu befristen mit der Option auf Verlängerung um weitere 2 Jahre nach einem positiven Erfahrungsbericht.
Vor Abschluss des Vertrags bzw. schon der Entscheidung zwischen den Bewerbern sind die entsprechenden Förderanträge zu stellen und die Zusage abzuwarten (z. B. vorzeitiger Maßnahmenbeginn).
Es ist beabsichtigt, die Ausschreibung im Verbreitungsgebiet der Nürnberger Nachrichten zu veröffentlichen. Nach entsprechender Vorauswahl durch die Verwaltung und evtl. Beteiligung der Regierung von Mittelfranken werden die am besten geeigneten Bewerber im Bauausschuss vorgestellt, damit die endgültige Auswahl getroffen werden kann.