Betreff
Antrag der Feuerschützengesellschaft Lauf e.V. auf einen Investitionszuschuss für die Installierung einer Begleitheizung und Anschaffung einer Fallscheibenanlage
Vorlage
FB 1/011/2013
Aktenzeichen
521 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt, der Feuerschützengesellschaft Lauf e.V. gegr. um 1375 für die geplante Installierung einer Begleitheizung mit ergänzenden Maßnahmen und die Anschaffung einer Fallscheibenanlage einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 455,00 €, zu gewähren

Die erforderlichen Mittel stehen unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Die Feuerschützengesellschaft Lauf e.V. gegr. um 1375 bittet mit Schreiben vom 11.12.2012 um einen Investitionszuschuss für die geplante Installierung einer Begleitheizung und Anschaffung einer Fallscheibenanlagen

Die Installierung einer Begleitheizung mit ergänzenden Maßnahmen (z.B. Stilllegung eines Flüssiggastanks) ist wirtschaftlich notwendig, um langfristig die Frostgefahr für die Wasserleitung am Dach mit den erheblichen finanziellen Risiken zu vermeiden.

Am Pistolenschießstand soll für die Disziplin Kurzwaffen bis 1500 Joule eine neue Fallscheibenanlage angeschafft werden, um eine ordnungs- und zeitgemäße Nutzung sicherstellen zu können.

Für die Maßnahme Begleitheizung liegt die Kostenplanung bei ca. 3.050.00 €, für die Fallscheibenanlage bei ca. 1.500,00 €.

Für die geplante Investition setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:           

Investitions- und Anschaffungskosten:

Begleitheizung:                                                                                                           3.050,00 €

Fallscheibenanlage                                                                                                     1.500,00 €

                                                                   

Gesamt:                                                                                                                     4.550,00

Die Verwaltung schlägt vor, für die geplante Maßnahme einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 455,00 €, zu gewähren.

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss stehen im laufenden Haushaltsjahr unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung.