Betreff
Glockengießer Spitalstiftung - Haus St. Leonhard - Rüstigenheim
Vorlage
FB 1/008/2013
Aktenzeichen
4810 - FB 1/Ta
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Senioren- und Altenheimkommission empfiehlt dem Kultur- und Sportausschuss sowie dem Stadtratsgremium den vorgenannten Vorschlägen der Verwaltung zu folgen und im Kultur- und Sportausschuss bzw. im Stadtrat entsprechende Beschlüsse zu fassen.

 

Das Rüstigenheim im Hause St. Leonhard arbeitet defizitär, da in diesem Gebäude Personen wohnen, die keiner Pflege bedürfen. Damit werden auch von den Krankenkassen keine Kosten für die Versorgung übernommen. Die Bewohner zahlen ihre anfallenden Beherbergungs- und Versorgungskosten aus ihren eigenen Renten oder sonstigen Einkommen.

Die Versorgung mit Mahlzeiten erfolgt über das Alten- und Pflegeheim Haus im Park.

Lediglich in den Nachtstunden sind Aufsichtspersonen mit hoher Altersstruktur vor Ort, die bei Bedarf und in Notfällen den Bewohnern zur Seite stehen.

 

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband stellte bereits  in seiner überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2005 bis 2010 fest, dass die Nutzung des Hauses St. Leonhard aufgrund des betrieblichen Defizits bis zur Inbetriebnahme des Alten- und Pflegeheimes überprüft werden sollte.

 

Die Verwaltung wurde von der Senioren- und Altenheimkommission beauftragt, sich über die Zukunft des Hauses St. Leonhard Gedanken zu machen

In einer Besprechung mit der AfA-Fachberatung (Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung – AfA Sozialplanung – Fachberatung für kommunal geführte Altenheime) am 15. Januar 2013 wurde diese Problematik auch unter dem Gesichtspunkt des Neubaus des Alten- und Pflegeheimes angesprochen. Es wurde uns empfohlen, diese Art der Betreuung von nicht pflegebedürftigen Bewohnern auch aus rechtlichen Gründen möglichst schnell aufzugeben und den Betrieb dieser Einrichtung stillzulegen.

Es sollen bis zur weiteren Entscheidung über die Zukunft dieser Einrichtung keine neuen Bewohner mehr aufgenommen werden.

Weiterhin hat man uns empfohlen, diese Art der Betreuung den freien Trägern zu überlassen und sich stattdessen im Sinne der Stiftungssatzung voll auf die Pflege von Senioren und Bedürftigen zu konzentrieren.

 

Die Verwaltung schlägt vor:

 

1. Der stiftungseigene Betrieb des Hauses St. Leonhard wird mit Inbetriebnahme des neu gebauten Alten- und Pflegeheimes eingestellt. Bewohner, die bis zu diesem Zeitpunkt noch im Hause St. Leonhard wohnen, werden mit in das Alten- und Pflegeheim übernommen.

 

2. Neue Bewohner, die keine Pflegebedürftigkeit nachweisen, werden ab sofort nicht mehr aufgenommen.

 

3. Das vorhandene qualifizierte Personal im Haus St. Leonhard wird in das Personal des Alten- und Pflegeheimes übernommen und entsprechend der Ausbildung eingesetzt.

 

 

Hinsichtlich der weiteren Verwendung des Hauses St. Leonhard schlägt die Verwaltung vor:

 

1. sowohl bei entsprechenden freien Trägern anzufragen

 

2. als auch die weitere Verwendung des Hauses St. Leonhard im Rahmen der Planungen innerhalb des Integrierten Stadtentwicklungsprogrammes (ISEK) der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zu prüfen.

 

In beiden Fällen sind die Regelungen der Stiftungssatzung zu beachten.

 

l