Betreff
Dacheindeckungen im Bebauungsplangebiet Vogelhof, Bebauungsplans Nr. 79 - Abweichungen von den Festsetzungen bezüglich der Farbe der Dacheindeckungen
Vorlage
FB 5/005/2013
Art
Beschlussvorlage
Der rechtskräftige Bebauungsplan der Stadt Lauf a.d. Pegnitz Nr. 79 „Vogelhof“ sieht in den textlichen Festsetzungen unter Punkt 7 als Dacheindeckung nichtglänzende, rote oder braune Tonziegel oder nichtglänzende, rote oder braune Betondachsteine vor. Anlässlich einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass die Dacheindeckung der nachfolgenden Gebäude in anthrazit ausgeführt wurde:
- FlNr. 82/7 Gem. Veldershof, Elsterweg 3,
- FlNr. 82/6 Gem. Veldershof, Elsterweg 5,
- FlNr. 83/33 Gem. Veldershof, Eulenweg 8a,
- FlNr. 83/35 Gem. Veldershof, Eulenweg 8b.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Landratsamt Nürnberger Land als Untere Bauaufsichtsbehörde darüber in Kenntnis zu setzen mit der Bitte um weitere Bearbeitung.