Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorentwurf für einen Bebauungsplan
für den Ortsteil Ziegelhütte zu erarbeiten und dem Bauausschuss zur Fassung
eines Aufstellungsbeschlusses vorzulegen.
Weiterhin ist der Entwurf eines städtebaulichen Vertrags mit der Firma Scharrer Holzhandel GbR zu erstellen, mit der Vereinbarung des Rückbaus des vorhandenen Gebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 272 der Gemarkung Dehnberg und des Verzichts auf die Errichtung eines Neubaus auf diesem Grundstück.
Der Bauausschuss
der Stadt Lauf hat zuletzt in seiner Sitzung vom 16.10.2012 über den Antrag der
Firma Scharrer Holzhandel GbR auf Aufstellung eines Vorhaben- und
Erschließungsplans zur Ausweisung eines Gewerbegebiets beraten und dabei die
Verwaltung beauftragt, mit der Firma Scharrer Holzhandel GbR einen
Durchführungsvertrag als Voraussetzung zur Schaffung von Baurecht
abzuschließen. In diesem Vertrag sollte sich die Firma Scharrer ausdrücklich
zum Rückbau und Unterlassung der Nutzung auf dem Grundstück Fl.Nr. 272 der
Gemarkung Dehnberg verpflichten.
Nachdem zur
Aufstellung eines Bebauungsplans auch eine Änderung des Flächennutzungsplans
erforderlich ist, fand am 30.10.2012 eine Besprechung der Angelegenheit bei der
Regierung von Mittelfranken als zuständige Genehmigungsbehörde statt, an dem
auch Vertreter des Landratsamtes Nürnberger Land beteiligt waren. Dabei wurde
die vorliegende Konfliktlage zwischen Wohnen und Gewerbe ausführlich erörtert.
Von den Vertretern der Regierung von Mittelfranken wurde abschließend
vorgeschlagen, im Sinne des Optimierungsgebotes eine Gesamtplanung für den
Ortsteil Ziegelhütte vorzunehmen. Dieser Auffassung haben sich auch die
Vertreter des Landratsamtes Nürnberger Land angeschlossen.
Die Aufstellung
eines Bebauungsplans für den Gesamtort hat durchaus Vorteile gegenüber der
Lösung mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der nur die Gewerbefläche
beinhaltet. So kann das Gesamtgebiet in die planerischen Festsetzungen
einbezogen werden und somit nach derzeitiger Einschätzung auch das Ziel der
Konfliktlösung erreicht werden.
Außerdem ist im Flächennutzungsplan der Ortsteil Ziegelhütte als „gemischte
Baufläche“ dargestellt. Nachdem allerdings bis auf einen Kleinstbetrieb im
Nebenerwerb keine landwirtschaftliche Nutzung mehr stattfindet, entspricht der
Ortsteil tatsächlich und rechtlich einem „allgemeinen Wohngebiet“. Bei einer
entsprechenden Festlegung im Bebauungsplan könnten dann die entsprechenden
Schallimmissionsrichtwerte der DIN 18005 für ein „allgemeines Wohngebiet“
zugrunde gelegt werden, was für die Anwohner gegenüber den Mischgebietswerten
eine wesentliche Verbesserung bedeuten würde.
Der Bereich des
Grundstückes der Fl.Nr. 272 mit der derzeit vorhandenen Maschinenhalle kann im
Bebauungsplan als Grünfläche, gegebenenfalls auch für Ausgleichmaßnahmen,
festgesetzt werden und damit dauerhaft von einer gewerblichen oder land- und
forstwirtschaftlichen Nutzung freigehalten werden.
Mit Schreiben vom
11.12.2012 teilte der Rechtsbeistand der Firma Scharrer Holzhandel GbR mit,
dass seine Mandanten mit dieser Vorgehensweise einverstanden wären und sich
dazu bereit erklären, dass nach Fertigstellung des geplanten Bauvorhabens das
Gebäude auf der Fl.Nr. 272, Gemarkung Dehnberg, rückgebaut und kein neuer
Bauantrag hierfür gestellt wird. Es wird darum gebeten, die Planung in dieser
Richtung weiter zu betreiben.
Mit der Firma
Scharrer Holzhandel GbR ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, in dem
sich die Firma z.B. zur Übernahme der Kosten für die Erschließung des
Gewerbegebiets verpflichtet. In diesem Vertrag kann dann z.B. auch die
Verpflichtung zur Durchführung der notwendigen Schallschutzmaßnahmen geregelt
werden.
Mit der Aufstellung eines Gesamtbebauungsplanes für den Ortsteil Ziegelhütte ist gleichzeitig die seit dem 23.08.2006 rechtskräftige Außenbereichssatzung aufzuheben