Betreff
Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit zur Errichtung einer zusätzlichen Betreuungsgruppe für Kinder unter drei Jahren im Kindertagesstättenersatzneubau Kunigundenstraße
Vorlage
FB 1/122/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt, den Bedarf nach Art.7 Abs.1 BayKiBiG für den neuen Kindertagesstättenersatzneubau Kunigundenstraße mit einer Krippengruppe à 12 Plätzen, eine weitere Kleinkindgruppe mit 25 Plätzen (10 Krippenplätze & 5 Regelplätze), sowie 2 Regelgruppen mit jeweils 25 Plätzen frühestens zum Beginn des Kindertagesstättenjahres 2013/2014, spätestens jedoch zum 01.01.2014 anzuerkennen und die Betriebskostenförderung entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren.

 

In seiner Sitzung vom 25.05.2012 hatte der Stadtrat beschlossen, zum Ausbau  Kinderbetreuungsangebotes, zur Verbesserung des Qualitätsstandards im Bereich der  Unterbringungs- und Ausstattungsmerkmale, sowie aus energetischen Gründen den Ersatzneubau der Kindertagesstätte auf dem bisherigen Grundstück an der Kunigundenstraße zu errichten. Die erforderlichen Planungsschritte zur Errichtung einer viergruppigen Kindertagesstätte in Modularbauweise wurden nunmehr von der Verwaltung vorgenommen.

 

Seitens der Regierung von Mittelfranken wird zur Komplettierung der Förderanträge ein expliziter Beschluss zur Bedarfsanerkennung der neuen Plätze eingefordert. Der genannte Stadtratsbeschluss vom 24.05.2012 wird als nicht ausreichend erachtet.