Betreff
Antrag des Arbeiter-Samariter-Bundes, Regionalverband Nürnberger Land e.V., auf Nutzungsänderung und Bedarfsanerkennung des Kinderhortes "ASB Kids Corner" zu einem neuen "ASB Kinderhaus" vom 20.12.2012
Vorlage
FB 1/120/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, den Bedarf nach Art.7 Abs.1 BayKiBiG für das neue „ASB Kinderhaus“ mit einer Krippengruppe mit 13 Plätzen, einer Kindergartengruppe mit 25 Plätzen und drei Hortgruppen mit jeweils 25 Plätzen frühestens zum Beginn des Kindertagesstättenjahres 2013/2014, spätestens jedoch zum 01.01.2014 anzuerkennen und die Betriebskostenförderung entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Verwaltung wird beauftragt, den Kinder- und Jugendausschuss zu gegebener Zeit über den aktuellen Stand des Ausbaus zu informieren.

 

 

 

Der Träger wünscht die Bedarfsanerkennung frühestens mit Beginn des Kindertagesstättenjahres 2013/2014. Sollte die Zielstellung der Eröffnung des neuen „ASB Kinderhauses“ zum neuen Kindertagesstättenjahr 2013/2014 nicht erreicht werden, so ist jedoch spätestens ab dem 01.01.2014 von einer  Realisierung auszugehen. Dann sollen eine Krippengruppe mit 13 Plätzen, eine Kindergartengruppe und zwei Hortgruppen in Betrieb gehen. Letztere sind bereits existent.

 

Eine dritte Hortgruppe soll ausgelagert werden und konzeptionell den Charakter eines Waldhortes bekommen.

Die Gemeinden entscheiden über den örtlichen Bedarf an Plätzen in Kindertageseinrichtungen. Die Gesamtverantwortung für die Versorgung mit Plätzen in Kindertageseinrichtungen tragen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (hier: Landratsamt Nürnberger Land). Die Gemeinde sollen bei der Bedarfs- und Maßnahmeplanung mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe zusammenwirken.

Nach den Erkenntnissen des Amtes für Familie und Jugend sind die geplanten 13 zusätzlichen Krippenplätze im Sinne des Artikels 8 Absatz 1 BayKiBiG notwendig, um den Bedarf der Stadt Lauf zu decken. Die demnächst zur Verfügung stehenden 199 Krippenplätze entsprechen einem Versorgungsgrad von 34,5%, ein Wert der zwar über dem Landkreisdurchschnitt liegt, jedoch perspektivisch nicht ausreicht, um den Bedarf in Lauf zu decken. Nach der Bevölkerungsprojektion des Instituts MODUS wird die Anzahl der Kinder im Alter von unter drei Jahren in den nächsten zehn Jahren relativ stabil bleiben, sodass insgesamt 212 Krippenplätze, die einem Versorgungsgrad von ca. 36,7 % entsprechen, aller Voraussicht nach auch längerfristig benötigt werden. Gleichzeitig muss die Stadt  dem zukünftigen Rechtsanspruch gerecht werden.

 

Der Bayerische Städtetag teilte auf Anfrage der Verwaltung mit, dass die durchschnittliche Zielmarke bei der Versorgung von Kindern unter drei Jahren von ursprünglich 35 % auf 39 % zum 01. August 2013 angehoben wurde. In Ballungsräumen, dazu darf man die Stadt Lauf an der Pegnitz guten Gewissens zählen, liegt der Bedarf inzwischen bei 40 bis 60 Prozent. 

 

Um dem Haus für Kinder in konzeptioneller Weise zu entsprechen, ist eine Kindergartengruppe mit 25 Kindern notwendig. Auch im Hinblick  auf die angestrebte Reduzierung der Gruppenstärken auf 22 - 23 Kinder in allen Laufer Einrichtungen ist die Zahl der Kindergartenplätze zu erhöhen.

 

 

 

 

 

 

Im Stadtteil Lauf links konnte die Verwaltung zuletzt eine rege Nachfrage an Krippen- und Kindergartenplätzen verzeichnen. So konnte beispielsweise die Kindertagesstätte „Unterm Regenbogen“ in der Luitpoldstraße im Gegensatz zu den Vorjahren wieder nahezu ausgelastet.

Des Weiteren sind einige Kindergartengruppen in Lauf derzeit überbelegt. Nachverdichtungen im Stadtgebiet und die gestiegene Zahl an Zuzügen untermauern den künftigen zusätzlichen Bedarf an Plätzen.

Die Gemeinden haben den Subsidiaritätsgrundsatz (§ 4 SGB VIII, Art. 4 Abs. 3 BayKiBiG) zu beachten. Soweit Kindertageseinrichtungen in gleichermaßen geeigneter Weise wie von einem kommunalen Träger auch von freigemeinnützigen Trägern betrieben werden können, sollen die Gemeinden von eigenen Maßnahmen absehen. Ebenso ist das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu berücksichtigen, wonach Leistungsberechtigte das Recht haben, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen (§ 5 SGB VIII, Art. 7 Abs. 1 Satz 1 BayKiBiG).

Der Arbeiter-Samariter-Bund plant mittels eines Umbaus und der Aufstockung des jetzigen Gebäudes am Südring 3 die Unterbringung der Krippen- und Kindergartengruppe, sowie der zwei Hortgruppen. Die dritte Hortgruppe (Waldhortgruppe) soll am nahegelegenen Waldgürtel installiert werden. Nach einer ersten Schätzung durch den vom Träger beauftragten Architekten wird von einem Gesamtkostenvolumen von ca. 1,25 Mio. Euro ausgegangen. 

Mit dem Arbeiter-Samariter-Bund würde die Stadt Lauf einen weiteren freien Träger gewinnen, der das bereits bestehende und vielseitige Angebot an Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, hier das neue Angebot von Krippen- und Kindergartenplätzen, um eine Alternative erweitern würde.