Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, den Bedarf nach Art.7 Abs.1 BayKiBiG für das neue „ASB Kinderhaus“ mit einer Krippengruppe mit 13 Plätzen, einer Kindergartengruppe mit 25 Plätzen und drei Hortgruppen mit jeweils 25 Plätzen frühestens zum Beginn des Kindertagesstättenjahres 2013/2014, spätestens jedoch zum 01.01.2014 anzuerkennen und die Betriebskostenförderung entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Verwaltung wird beauftragt, den Kinder- und Jugendausschuss zu gegebener Zeit über den aktuellen Stand des Ausbaus zu informieren.
Der Träger wünscht die Bedarfsanerkennung
frühestens mit Beginn des Kindertagesstättenjahres 2013/2014. Sollte die
Zielstellung der Eröffnung des neuen „ASB Kinderhauses“ zum neuen
Kindertagesstättenjahr 2013/2014 nicht erreicht werden, so ist jedoch
spätestens ab dem 01.01.2014 von einer
Realisierung auszugehen. Dann sollen eine Krippengruppe mit 13 Plätzen,
eine Kindergartengruppe und zwei Hortgruppen in Betrieb gehen. Letztere sind
bereits existent.
Eine dritte Hortgruppe soll ausgelagert
werden und konzeptionell den Charakter eines Waldhortes bekommen.
Die
Gemeinden entscheiden über den örtlichen Bedarf an Plätzen in
Kindertageseinrichtungen. Die Gesamtverantwortung für die Versorgung mit
Plätzen in Kindertageseinrichtungen tragen die Träger der öffentlichen
Jugendhilfe (hier: Landratsamt Nürnberger Land). Die Gemeinde sollen bei der
Bedarfs- und Maßnahmeplanung mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe
zusammenwirken.
Nach den
Erkenntnissen des Amtes für Familie und Jugend sind die geplanten 13
zusätzlichen Krippenplätze im Sinne des Artikels 8 Absatz 1 BayKiBiG notwendig,
um den Bedarf der Stadt Lauf zu decken. Die demnächst zur Verfügung stehenden
199 Krippenplätze entsprechen einem Versorgungsgrad von 34,5%, ein Wert der
zwar über dem Landkreisdurchschnitt liegt, jedoch perspektivisch nicht
ausreicht, um den Bedarf in Lauf zu decken. Nach der Bevölkerungsprojektion des
Instituts MODUS wird die Anzahl der Kinder im Alter von unter drei Jahren in den
nächsten zehn Jahren relativ stabil bleiben, sodass insgesamt 212
Krippenplätze, die einem Versorgungsgrad von ca. 36,7 % entsprechen, aller
Voraussicht nach auch längerfristig benötigt werden. Gleichzeitig muss die
Stadt dem zukünftigen Rechtsanspruch gerecht werden.
Der Bayerische Städtetag teilte auf Anfrage
der Verwaltung mit, dass die durchschnittliche Zielmarke bei der Versorgung von
Kindern unter drei Jahren von ursprünglich 35 % auf 39 % zum 01. August 2013
angehoben wurde. In Ballungsräumen, dazu darf man die Stadt Lauf an der Pegnitz
guten Gewissens zählen, liegt der Bedarf inzwischen bei 40 bis 60 Prozent.
Um dem Haus für
Kinder in konzeptioneller Weise zu entsprechen, ist eine Kindergartengruppe mit
25 Kindern notwendig. Auch im Hinblick auf die angestrebte Reduzierung
der Gruppenstärken auf 22 - 23 Kinder in allen Laufer Einrichtungen ist die
Zahl der Kindergartenplätze zu erhöhen.
Im Stadtteil Lauf links konnte die
Verwaltung zuletzt eine rege Nachfrage an Krippen- und Kindergartenplätzen
verzeichnen. So konnte beispielsweise die Kindertagesstätte „Unterm Regenbogen“
in der Luitpoldstraße im Gegensatz zu den Vorjahren wieder nahezu ausgelastet.
Des Weiteren sind einige Kindergartengruppen
in Lauf derzeit überbelegt. Nachverdichtungen im Stadtgebiet und die gestiegene
Zahl an Zuzügen untermauern den künftigen zusätzlichen Bedarf an Plätzen.
Die
Gemeinden haben den Subsidiaritätsgrundsatz (§ 4 SGB VIII, Art. 4 Abs. 3
BayKiBiG) zu beachten. Soweit Kindertageseinrichtungen in gleichermaßen
geeigneter Weise wie von einem kommunalen Träger auch von freigemeinnützigen
Trägern betrieben werden können, sollen die Gemeinden von eigenen Maßnahmen
absehen. Ebenso ist das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht der
Eltern zu berücksichtigen, wonach Leistungsberechtigte das Recht
haben, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu
wählen (§ 5 SGB VIII, Art. 7 Abs. 1 Satz 1 BayKiBiG).
Der
Arbeiter-Samariter-Bund plant mittels eines Umbaus und der Aufstockung des
jetzigen Gebäudes am Südring 3 die Unterbringung der Krippen- und
Kindergartengruppe, sowie der zwei Hortgruppen. Die dritte Hortgruppe
(Waldhortgruppe) soll am nahegelegenen Waldgürtel installiert werden. Nach
einer ersten Schätzung durch den vom Träger beauftragten Architekten wird von
einem Gesamtkostenvolumen von ca. 1,25 Mio. Euro ausgegangen.
Mit dem Arbeiter-Samariter-Bund würde die Stadt Lauf einen weiteren freien Träger gewinnen, der das bereits bestehende und vielseitige Angebot an Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, hier das neue Angebot von Krippen- und Kindergartenplätzen, um eine Alternative erweitern würde.