Betreff
Antrag der freien Träger von Kindertageseinrichtungen in Lauf auf Gewährung eines Qualitätszuschusses vom 05.06.2012
Vorlage
FB 1/119/2012
Art
Tischvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den freien Trägern der Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Lauf einen Qualitätszuschlag zu zahlen.

Dabei erhält jede Kindertageseinrichtung pro Kindergartengruppe eine Sonderzahlung, wenn der durchschnittliche Anstellungsschlüssel rückwirkend in der Zeit vom 01.01.2012 bis 31.08.2012 besser als 1 zu 11,5 vorgehalten wurde und seit dem 01.09.2012 besser als 1 zu 11,0 angeboten wurde und aktuell wird. Der Höchstbetrag von 11.700,-€ pro Kindergartengruppe wird ausbezahlt, wenn ein Anstellungsschlüssel von 1 zu 10 vorgehalten wurde bzw. wird. Liegt der durchschnittliche Anstellungsschlüssel zwischen den Werten von 1 zu 11,5 und 1 zu 10,0 bzw. 1 zu 11,0 und 1 zu 10,0 ist der Qualitätszuschlag anteilig gerechnet auszuzahlen.

Der Qualitätszuschlag wird vorerst bis zum Ende des Kindergartenjahres 2012/2013 ausbezahlt, so dass sich der Kinder- und Jugendausschuss im Frühjahr erneut mit dem Thema befassen wird, um die rechtliche Grundlage in Form der neuen Ausführungsvorschriften zum BayKiBiG bewerten zu können. Mögliche Konnexitätsansprüche der Stadt Lauf an der Pegnitz gegenüber dem Freistaat Bayern zu berücksichtigen.

Die Finanzierung erfolgt als überplanmäßige Ausgabe aus der Haushaltsstelle: 0.4649.7004.

 

 

Bildung ist die große soziale Aufgabe unserer Zeit. Sie ist der Schlüssel zu einer freien, selbstverantwortlichen Lebensgestaltung, zur Sicherung der materiellen Existenz aus eigener Kraft und zur gesellschaftlichen Teilhabe.

 

Die kinderfreundliche Stadt Lauf an der Pegnitz nimmt sich dieser Herausforderung an und investiert seit mehreren Jahren unter anderem bei den städtischen Kindertageseinrichtungen viel Geld in Form von zusätzlichem Personal, um einen Anstellungsschlüssel von 1 zu 10 anbieten zu können. Der gesetzlich normierte Mindestanstellungsschlüssel wurde im Zuge der Novellierung des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes von 1 zu 11,5 auf 1 zu 11,0 rückwirkend zum 01.09.2012 verbessert.

 

Um allen Einrichtungen und somit auch allen Kindern in Lauf nahezu gleiche Qualitätsstandards beim Besuch eines Kindergartens anbieten zu können, wurde am letzten Freitag, den 07.12.2012 in einer Gesprächsrunde mit Vertretern der Verwaltung und allen Vertretern der freien Träger ein Beschlussvorschlag erarbeitet.

 

Die Stadt Lauf wird rückwirkend vom 01.01.2012 bis 31.08.2012 einen Qualitätszuschlag zahlen, wenn die Einrichtung einen Anstellungsschlüssel besser als 1 zu 11,5 vorgehalten hat. Für die Zeit ab dem 01.09.2012 bis zum Ende des Kindergartenjahres 2012/2013 muss der Anstellungsschlüssel besser als die neue gesetzliche und förderfähige Norm von 1 zu 11 (Novellierung des BayKiBiG) sein.

 

Der zusätzliche Qualitätszuschlag, denn der Investitionszuschlag von 6.135,- € pro Gruppe und Jahr bleibt hierbei unangetastet, wurde auf Basis der durchschnittlichen Personalkosten einer Erzieher/in und Kinderpfleger/in gerechnet. Eine Verbesserung des Anstellungsschlüssels von 1 zu 11,5 auf 1 zu 10 verursacht zusätzliche Personalkosten in Höhe von 11.700,- € für den Träger.

 

Für die Zeit ab dem 01.09.2012 wurden zusätzliche Personalkosten in Höhe von 7.800,- € errechnet. Dieser Betrag ist geringerer, da die Verbesserung des Anstellungsschlüssels nur noch von 1 zu 11 auf 1 zu 10 zu rechnen ist.

 

In der Rückrechnung wird nunmehr ermittelt, welchen durchschnittlichen Anstellungsschlüssel die Einrichtungen vorgehalten haben. Der Qualitätszuschlag ist demnach von 1 zu 11,5 bis hin zu 1 zu 10 gestaffelt (siehe beiliegende Fördertabelle). Den Maximalwert von 11.700,- € pro Gruppe erhalten alle Einrichtungen, die 1 zu 10 oder besser im Jahresdurchschnitt vorweisen.

 

Errechnet sich ein durchschnittlicher Anstellungsschlüssel von bspw. 1 zu 10,5, so ist der Qualitätszuschlag anteilig auszuzahlen (hier: 11.700,-€ / 15 * 10 = 7.800,- €).

 

Ab dem 01.09.2012 leistet auch der Freistaat Bayern einen sog. Basiswert Plus, um Einrichtungen finanziell besser zu stellen, die über dem gesetzlich geforderten Mindestanstellungsschlüssel von 1 zu 10 liegen. Diese Mehreinnahmen der Träger werden dem Qualitätszuschlag der Stadt Lauf an der Pegnitz in Abzug gestellt.

 

Die Stadt Lauf leistet den freiwilligen Qualitätszuschlag vorerst für die Dauer des Kindergartenjahres 2012/2013, so dass im Frühjahr 2013 eine erneute Beratung stattfinden kann. Zu diesem Zeitpunkt müssten die neuen Ausführungsvorschriften zum BayKiBiG vorliegen und insbesondere die Klärung der Frage, ob der Freistaat Bayern im Rahmen der Konnexität eine Kostenübernahmepflicht hat, wird dann möglicherweise geklärt sein.

 

Aktuell überprüft der Bayerische Städtetag die Möglichkeiten bzw. Erfolgsaussichten eines Klageverfahrens gegen in den Freistaat Bayern zu diesem Sachverhalt.

 

Anfang Januar 2013 wird die Verwaltung eine erste Rückrechnung für das Kalenderjahr 2012 vornehmen können und die Auszahlung des Qualitätszuschlages veranlassen. Im April/Mai 2013 wird eine Abschlagszahlung auf Antrag der Träger ausbezahlt. Nach Beendigung des Kindergartenjahres erfolgt eine komplette Abrechnung.

 

Die Überprüfung des Abrechnungszeitraumes vom 01.01.2012 bis 31.12.2012 ergab hochgerechnet einen Auszahlbetrag in Höhe von ca. 125.000,- €.

 

Bei gleichbleibenden Anstellungsschlüsseln wird bis zum 31.08.2013 ein Qualitätszuschlag in Höhe von ca. 75.000,- € für alle Einrichtungen auszuzahlen sein.