Betreff
Abwasseranlage Lauf a.d. Pegnitz RÜB 18 "An der Staatsstraße 2241" Wetzendorf - Bericht zur Kostenentwicklung
Vorlage
FB 5/073/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die Kostenentwicklung bei der HhSt. 1.7045.9535 wird zur Kenntnis genommen.

 

Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 36.000 € wird hiermit genehmigt.

 

Die Deckung des Fehlbetrags in Höhe von 36.000 € ist gewährleistet durch nicht benötigte Haushaltsmittel auf der HhSt. 1.7001.9535.

Der vorhandene Regenüberlauf RÜ 18 an der Staatsstraße nach Wetzendorf entsprach nicht mehr den gültigen Richtlinien und war deshalb entsprechend nach den Vorgaben der Genehmigungsplanung zur Mischwasserbehandlung in einen Stauraumkanal umzubauen.

 

Zwischen dem bestehenden Regenüberlauf und dem Schacht P18_13 wurde der vorhandene Kanal DN 400 bzw. DN 500 durch einen 55 m langen Stauraumkanal mit einen sog. Ei-Profil DN 700/1050 ausgewechselt. Der Schacht P18_13 wurde abgebrochen und an seiner Stelle ein neues Drosselbauwerk errichtet. In diesem Bauwerk regelt zukünftig ein Elektroschieber den Drosselabfluss, d.h. den Abfluss, der bei Regen maximal zur Kläranlage weitergeführt wird.

 

Für die gesamte Maßnahme (Kanalbau, Maschinenbau und Elektrotechnik, Nebenkosten) lag eine Kostenschätzung vom Mai 2011 vor, die sowohl als Grundlage für die Honorarermittlung als auch für die Anmeldung der erforderlichen Haushaltsmittel 2012 diente. Als Baukosten wurden seinerzeit insgesamt 210.000 € und als Honorar 28.000 € ermittelt.

 

In den Haushalt 2012 wurden daraufhin 235.000 € eingestellt, so dass mit dem Ansatz 2011 insgesamt 250.000 € auf der HhSt. 1.7045.9535 für die Maßnahme zur Verfügung standen.

 

Bei der Vergabe der beiden Gewerke im Januar und Februar d.J. (17.01.2012 und 14.02.2012) mit einem Gesamtauftragsvolumen von rund 257.000 € war der Haushaltsansatz zwar bereits leicht überschritten, die Verwaltung hoffte aber darauf, dass die Auftragssummen nicht erreicht würden, da erfahrungsgemäß die LV-Massen eher auf der sicheren Seite ermittelt werden.

 

Nach den Ende Oktober vorgelegten Rechnungen werden inkl. Nebenkosten ca. 285.000 € benötigt. Aufgrund der Tatsache, dass der Ansatz 2011 nicht vollständig verbraucht und der Rest nicht übertragen wurde, ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 36.000 €, der als überplanmäßige Ausgabe zu finanzieren ist. Eine Deckung ist durch nicht mehr benötigte Haushaltsmittel bei der HhSt. 1.7001.9535 „Entwässerung“ gewährleistet.

 

Die Ursachen der Überschreitung liegen zum Einen bei der Überschreitung der Auftragssummen um ca. 30.100 € brutto. Das beauftragte Ingenieurbüro begründet diesen Betrag in der beiliegenden Aufstellung. Wesentliche Positionen waren dabei Abweichungen zwischen dem äußerlich erkennbaren bzw. in den Bestandsunterlagen dokumentierten Bauwerk und dem tatsächlichen Bestand. Zum Anderen ist festzustellen, dass der Haushaltsansatz für das Jahr 2012 zu gering angesetzt wurde, was mit der ursprünglichen niedrigen Kostenermittlung des Ingenieurbüros vom Mai 2011 begründet ist.