Betreff
Bertleinschule - Raumerweiterungen für die Bertleinschule
Vorlage
FB 1/118/2012
Aktenzeichen
210 - FB 1/Ta
Art
Beschlussvorlage

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 13.11.2012 mit Stimmengleichheit den Vorschlag der Verwaltung zur Behebung der Raumnot für die Grundschule II in der Bertleinschule abgelehnt.

Anschließend wurde die Verwaltung allerdings beauftragt, eine Alternativlösung für den Raumbedarf der Grundschule II zu überprüfen und den Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Stadtrates am 29.11.2012 nochmals zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

Seitens der Verwaltung konnte innerhalb der kurzen Zeit keine Alternative für eine schnelle Lösung der Raumprobleme gefunden werden. Allerdings gibt es mehrere Ansätze für mögliche dauerhafte Lösungen entweder durch An-, Um-, Aus- oder Neubaumaßnahmen dieser Raumnot zu begegnen.

Diese Ansätze müssen allerdings erst noch mit der Schule besprochen und auf den tatsächlichen Bedarf abgestimmt werden. Jedenfalls sind alle möglichen Alternativen nicht in einem Zeitraum umzusetzen, der für die Ganztagsschule akzeptabel wäre. Die Überlastung der Räume der gebundenen Ganztagsschule mit all seinen Auswirkungen auch auf die anderen Klassenräume kann aus schulischer Sicht nicht so lange hingenommen werden. Eine schnell umsetzbare Lösung ist erforderlich.

Die Verwaltung hat deshalb den ursprünglich im Bauausschuss abgelehnten Beschlussvorschlag abgeändert und auch die Raumnot der offenen Ganztagsschule mit in der Entscheidung berücksichtigt.   


Es ergeht deshalb folgender abgeänderter

 

Beschlussvorschlag:


Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Notwendigkeit der Raumerweiterung für die gebundene Ganztagesbetreuung der Grundschule an der Bertleinschule wird anerkannt. Den vorgeschlagenen Maßnahmen wird zugestimmt.

  2. Der Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von ca. 200.000 Euro wird zugestimmt.

  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den sofortigen Maßnahmebeginn umzusetzen und entsprechende Ausschreibungen zu starten bzw. Angebote einzuholen.

  4. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die Aufträge nach Prüfung der Ausschreibungsergebnisse bzw. der Angebote im Rahmen der genehmigten Finanzierung zu erteilen.

  5. Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahmen kann mit den Vorbereitungsarbeiten (Erschließung des Geländes) unmittelbar nach Beschlussfassung begonnen werden.
  6. Um den Raumbedarf auch für die Offenen Ganztagsschulangebote der Mittelschule mit zu decken, sollen bei der Ausschreibung dafür zusätzliche Pavillons optional mit berücksichtigt werden.