Betreff
Antrag des SK Heuchling e.V. auf die Gewährung einer einmaligen Zuwendung für verschiedene Investition nach den Vereinsrichtlinien
Vorlage
FB 1/117/2012
Aktenzeichen
521
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt, dem SK Heuchling e.V. für die bisher nicht bezuschussten Investitionskosten verschiedener Maßnahmen gemäß der Richtlinien einen einmaligen pauschalen Investitionszuschuss i. H. v. 17.500,00 Euro zu gewähren.

 

Die erforderlichen Mittel sind unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung zu stellen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Mit Schreiben, zuletzt vom 14.11.2012, beantragte der SK Heuchling e.V. einen Investitionszuschuss für verschiedene Maßnahmen zur Sanierung der vereinseigenen Sportanlagen.

Der Verein begründet eine entsprechende Bezuschussung über das übliche Maß hinaus mit den bereits geleisteten und in nächster Zeit anstehenden Investitionen, so dass ein erhöhter einmaliger Zuschuss auf die bisher nicht bezuschussten Investitionen gewährt werden sollte.

 

Der SK Heuchling e.V. bittet nunmehr explizit um Gewährung eines höchstmöglichen Zuschusses für die in den letzten 5 Jahren getätigten Investitionen, die sich lt. Auflistung bei fast  47.000,00 € bewegen.

 

Um den Verein, der in den letzten Jahren erhebliche Ausgaben hatte und der vor weiteren, für den Verein erheblichen Investitionen steht in dieser wirtschaftlichen Lage zu entlasten bevor diese zu angespannt wird und um ihn bei der Finanzierung der anstehenden Maßnahmen zu unterstützen, kann für die entsprechenden Investitionen, die gemäß der städtischen Förderrichtlinien bezuschusst werden können, auch nachträglich ein Zuschuss gewährt werden. Die Gewährung eines einmaligen Zuschusses für die Investitionen des Vereins ist richtliniengemäß im Sinne der neuen Förderrichtlinien.

 

Nachdem seitens der Stadt Lauf a.d. Pegnitz für diese Maßnahmen bisher kein Zuschuss gewährt wurde, und nachdem einige nicht förderfähige Investitionen abgezogen wurden, stehen damit noch ca. 44.500,00 € an Investitionen an, für die eine Bezuschussung möglich ist.

Es wird daher empfohlen, aufgrund der nachgewiesenen Investitionsausgaben des SK Heuchling e.V. entsprechend den städtischen Förderrichtlinien im Rahmen einer Einzelfallentscheidung einmalig einen Betrag von 17.500,00 € als Zuschuss zu gewähren.       

 

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss stehen im laufenden Haushaltsjahr unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung.