Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt, dem SK Heuchling e.V. für die bisher nicht bezuschussten
Investitionskosten verschiedener Maßnahmen gemäß der Richtlinien einen
einmaligen pauschalen Investitionszuschuss i. H. v. 17.500,00 Euro zu gewähren.
Die
erforderlichen Mittel sind unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Mit Schreiben,
zuletzt vom
Der Verein
begründet eine entsprechende Bezuschussung über das übliche Maß hinaus mit den
bereits geleisteten und in nächster Zeit anstehenden Investitionen, so dass ein
erhöhter einmaliger Zuschuss auf die bisher nicht bezuschussten Investitionen
gewährt werden sollte.
Der SK Heuchling
e.V. bittet nunmehr explizit um Gewährung eines höchstmöglichen Zuschusses für
die in den letzten 5 Jahren getätigten Investitionen, die sich lt. Auflistung
bei fast 47.000,00 € bewegen.
Um den Verein, der
in den letzten Jahren erhebliche Ausgaben hatte und der vor weiteren, für den
Verein erheblichen Investitionen steht in dieser wirtschaftlichen Lage zu
entlasten bevor diese zu angespannt wird und um ihn bei der Finanzierung der
anstehenden Maßnahmen zu unterstützen, kann für die entsprechenden
Investitionen, die gemäß der städtischen Förderrichtlinien bezuschusst werden
können, auch nachträglich ein Zuschuss gewährt werden. Die Gewährung eines
einmaligen Zuschusses für die Investitionen des Vereins ist richtliniengemäß im
Sinne der neuen Förderrichtlinien.
Nachdem seitens
der Stadt Lauf a.d. Pegnitz für diese Maßnahmen bisher kein Zuschuss gewährt
wurde, und nachdem einige nicht förderfähige Investitionen abgezogen wurden,
stehen damit noch ca. 44.500,00 € an Investitionen an, für die eine
Bezuschussung möglich ist.
Es wird daher
empfohlen, aufgrund der nachgewiesenen Investitionsausgaben des SK
Heuchling e.V. entsprechend den städtischen Förderrichtlinien im Rahmen einer
Einzelfallentscheidung einmalig einen Betrag von 17.500,00 € als Zuschuss zu
gewähren.
Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss stehen im laufenden Haushaltsjahr unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung.