Betreff
Änderung der Bedarfsanerkennung für eine Betreuungsgruppe für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagesstätte der Eckert´schen Kindergartenstiftung
Vorlage
FB 1/116/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt, den Bedarf nach Art. 7 Abs. 1 BayKiBiG für die Eckert´sche Kindergartenstiftung von zwei Kindergartengruppen mit je 25 Plätzen und einer Gruppe für unter Dreijährige mit 16 Plätzen rückwirkend zum 01.09.2012 anzuerkennen und die Betriebskostenförderung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Voraussetzung ist, dass in diesem Zusammenhang keine Investitionskostenzuschüsse von der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zu leisten sind.

 

In der 7. Sitzung des Stadtrates am 26.07.2012 hat der Stadtrat auf Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses der Eckert´schen Kindergartenstiftung die Bedarfsanerkennung für eine Betreuungsgruppe für 15 Kinder unter drei Jahren ausgesprochen. Zum damaligen Zeitpunkt lag der Verwaltung eine mündliche Zusage über eine neue Betriebserlaubnis für diese Einrichtung von Frau Kittel-Kleigrewe, Fachaufsicht über die Kindertagesstätten, über 15 Plätze vor.

 

Nach aktuellem Sachstand liegt in der Einrichtung eine Kapazität für eine Betreuungsgruppe für 16 Kinder unter drei Jahren. Dieser Bedarf wurde auch von Frau Kittel-Kleigrewe so anerkannt. Die Verwaltung empfiehlt nun dem Stadtrat die Bedarfanerkennung entsprechend zu ändern und dem Beschlussvorschlag zu folgen.