Betreff
Bau eines Kunstrasenplatzes auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 499 und 500 der Gemarkung Rückersdorf (Alm) durch die Stadt Lauf a. d. Pegnitz Gemeinsamer Antrag des SK Lauf e.V. 1904 und des SK Heuchling e. V. auf den Bau eines Kunstrasenplatzes an der S chützenstraße
Vorlage
FB 1/114/2012
Aktenzeichen
5210
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss empfiehlt dem Stadtrat,

 

Der Stadtrat beschließt die Errichtung eines städtischen Kunstrasenplatzes für den Fußballsport auf dem städtischen Gelände westlich der Schützenstraße (bisherige Bezeichnung „Alm“), um ausreichende Spiel – und Trainingsflächen für den Fußballsport im Gebiet der Stadt Lauf langfristig weiter zu entwickeln und entsprechend sicherzustellen. Als Investitionssumme werden nach Kostenschätzung rund 400.000 € veranschlagt. Die notwendigen Mittel sind unter der HHSt 1.5619.9500 zur Verfügung zu stellen (bisher vorgesehene HHSt. 1.5500.9880).

 

Der Gesamtbetrag beinhaltet die Errichtung der Sportanlage, einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten (Nivellierung), sowie eine Beleuchtungsanlage und die notwendige Einfriedung.

 

Über die beantragte Übernahme der Trägerschaft durch den SK Lauf e.V. 1904 entscheidet der Sport- und Kulturausschuss bis Frühjahr 2013. Hierzu ist vom SK Lauf rechtzeitig ein breites Nutzungskonzept für Vereine und Schulen vorzulegen. In dieses ist die Regelung der Platzbetreuung einschließlich der dafür erforderlichen Unterhaltskosten mit einzubeziehen.

 

Der Aufwand der laufenden, durchschnittlichen jährlichen Unterhaltskosten (nach einschlägigen Erfahrungswerten) ist noch in Erfahrung und den Gremien zur Kenntnis zu bringen und zukünftig in die kommenden Haushalte mit einzustellen.

 

Zur Projektrealisierung und Umsetzung in 2013 wird eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Stadt Lauf, des SK Lauf und des SK Heuchling eingerichtet.

 

Alle notwendigen fachlichen Beratungen und Beschlüsse zur Errichtung dieses Projektes erfolgen zukünftig im Bauausschuss, bzw. werden dort vorberaten und dem Stadtrat zur endgültigen Beschlussfassung mit einer entsprechenden Empfehlung vorgelegt.

 

Den Mitgliedern des Kultur- und Sportausschuss ist laufend über den Stand der Projektrealisierung zu berichten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Der Sportklub Lauf e.V. 1904 und der SK Heuchling e.V. baten mit Schreiben vom 31.10.2012 um den Bau eines Kunstrasenplatzes auf dem mittlerweile städtischen Gelände des bisherigen C-Platzes (genannt die „Alm“) an der Schützenstraße.

 

Beide Vereine verweisen auf ihren überproportionalen Anteil an jugendlichen Vereinsmitgliedern und den Schwerpunkt der Vereinsarbeit im Jugendfußball. So trainieren sie insgesamt 32 Jugendmannschaften und dazu noch mehrere Herren- und eine Damenmannschaft. Die vorhandenen Trainingsflächen reichen nicht mehr aus, um allen Mannschaften die entsprechend notwendigen Trainingsmöglichkeiten anzubieten.

 

Der Kunstrasenplatz soll ganzjährig als Trainings- und Spielfläche das bisherige Sportflächenangebot auch zeitlich erweitern, ohne entsprechende Regenerationszeiten wie beim Rasenplatz.

 

Der Verein bietet an, den bisherigen Rasenplatz auf dem mittlerweile städtischen Gelände des bisherigen C-Platzes (genannt die „Alm“) an der Schützenstraße als Fläche zur Verfügung zu stellen und auch die künftige Trägerschaft dafür zu übernehmen (Flächenmanagement und Unterhaltsplanung). Ein städtisches Belegungsrecht ist entsprechend zu berücksichtigen.

 

Dieser Antrag entspricht auch der weiteren Umsetzung des Laufer Investitionsförderprogramms für die Sportvereine und ist einer der bereits seitens der Sportvereine vorgelegten Investitionswünsche für die Planung der Jahre 2012 bis 2016 (siehe auch Vorlage FB 1/087/2011 zur 2. Kultur- und Sportausschuss-Sitzung vom 08.05.2012, nichtöffentlicher Teil).

 

Der zusätzliche Bedarf an Flächen und / oder Zeiten wurde bereits mehrfach vorgestellt und wurde auch schon in denn letzten Sitzungen des Kultur- und Sportausschusses thematisiert.

 

Es erfolgte bereits eine Prüfung anderer möglicher Flächen im Kernstadtgebiet. Diese schieden aber wegen nicht ausreichender Größe oder vorhandener oder sich daraus ergebender Nutzungseinschränkungen aus.

 

Die erforderlichen Mittel für die Zuschüsse an Sportvereine stehen im nächsten Haushaltsjahr im Rahmen der Förderung des Sports unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung.

 

Die Verwaltung empfiehlt auf den Grundstücken der „Alm“ (Flurstücke Nr. 499 und 500 der Gemarkung Rückersdorf) die Umsetzung eines entsprechenden Kunstrasenplatzes und verweist dazu im Einzelnen auf den Beschlussvorschlag.