Betreff
Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG), Bestätigung des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Lauf - Bullach
Vorlage
FB 3/012/2012
Aktenzeichen
091-FB3/Wa
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Auf Grund der Wahl des 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Lauf – Bullach am 12.11.2012 wird Herr Martin Maul, Straßweg 1, 91207 Lauf a.d.Pegnitz im Amt des 1. Kommandanten bestätigt.

 

  1. Die Bestätigung erfolgt im Benehmen mit der Kreisbrandinspektion und unter der auflösenden Bedingung, dass erforderliche Lehrgänge innerhalb eines Jahres nachzuweisen sind.

 

 

 

Im Rahmen einer Dienstversammlung fand am 12.11.2012 die Wahl des Kommandanten der FFW Lauf – Bullach statt.

 

In dieser Wahl wurde

 

Herr Martin Maul, Straßweg 1, 91207 Lauf a.d.Pegnitz

 

zum 1. Kommandanten gewählt. Wegen des im Feuerwehrrechts vorgeschriebenen Bestätigungsverfahrens durch die Gemeinde ist noch die Zustimmung des Stadtrats erforderlich. Mit Ausnahme der Lehrgänge „Gruppenführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ erfüllt der Gewählte die Voraussetzungen des Art. 8 Abs. 3 und 4 BayFwG. Die Lehrgänge können innerhalb einer angemessenen Frist absolviert werden.