Beschlussvorschlag:
Der Kultur- und
Sportausschuss beschließt, dem TV 1877 Lauf e.V. für die bisher nicht
bezuschussten Investitionskosten verschiedener Maßnahmen gemäß der Richtlinien
einen einmaligen pauschalen Investitionszuschuss i. H. v. 18.000,00 Euro zu
gewähren. Die Zuwendung ist wegen der finanziellen Lage als
Einzelfallentscheidung zulässig.
Die erforderlichen Mittel stehen unter HHSt
1.5500.9880 zur Verfügung.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Mit Schreiben vom
Der Verein
begründet eine entsprechende Bezuschussung über das übliche Maß hinaus mit den
in nächster Zeit anstehenden Investitionen, so dass ein erhöhter einmaliger
Zuschuss auf die bisher nicht bezuschussten Investitionen gewährt werden
sollte.
Der TV 1877
Lauf e.V. bittet
nunmehr explizit um Gewährung eines höchstmöglichen Zuschusses für die in den
letzten 5 Jahren getätigten Investitionen, die sich lt. Auflistung bei ca.
42.000,00 € bewegen.
Um den Verein, der
in den letzten Jahren erhebliche Ausgaben hatte und der vor weiteren, für den
Verein erheblichen Investitionen steht in dieser wirtschaftlichen Lage zu
entlasten, bevor diese zu angespannt wird, und um ihn bei der Finanzierung der
anstehenden Maßnahmen zu unterstützen, kann für die entsprechenden
Investitionen, die gemäß der städtischen Förderrichtlinien bezuschusst werden
können, auch nachträglich ein Zuschuss gewährt werden. Die Gewährung eines
einmaligen Zuschusses für die Investitionen des Vereins ist richtliniengemäß im
Sinne der neuen Förderrichtlinien.
Nachdem seitens
der Stadt Lauf a.d. Pegnitz für diese Maßnahmen bisher kein Zuschuss gewährt
wurde, stehen damit noch 42.000,00 € an Investitionen an, für die eine
Bezuschussung möglich sind.
Es wird daher
empfohlen, aufgrund der nachgewiesenen Investitionsausgaben des TV 1877
Lauf e.V. entsprechend
den städtischen Förderrichtlinien im Rahmen einer Einzelfallentscheidung
einmalig einen Betrag von 18.000 € als Zuschuss zu gewähren.
Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss stehen im laufenden Haushaltsjahr unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung.