Betreff
Antrag des TV 1877 Lauf e.V. auf die Gewährung einer einmaligen Zuwendung für verschiedene Investition nach den Vereinsrichtlinien
Vorlage
FB 1/104/2012
Aktenzeichen
521
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt, dem TV 1877 Lauf e.V. für die bisher nicht bezuschussten Investitionskosten verschiedener Maßnahmen gemäß der Richtlinien einen einmaligen pauschalen Investitionszuschuss i. H. v. 18.000,00 Euro zu gewähren. Die Zuwendung ist wegen der finanziellen Lage als Einzelfallentscheidung zulässig.

 

Die erforderlichen Mittel stehen unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Mit Schreiben vom 05.11.2012 beantragte der TV 1877 Lauf e.V. einen Investitionszuschuss für verschiedene Maßnahmen zur Sanierung der vereinseigenen Sportanlagen.

Der Verein begründet eine entsprechende Bezuschussung über das übliche Maß hinaus mit den in nächster Zeit anstehenden Investitionen, so dass ein erhöhter einmaliger Zuschuss auf die bisher nicht bezuschussten Investitionen gewährt werden sollte.

 

Der TV 1877 Lauf e.V. bittet nunmehr explizit um Gewährung eines höchstmöglichen Zuschusses für die in den letzten 5 Jahren getätigten Investitionen, die sich lt. Auflistung bei ca. 42.000,00 € bewegen.

 

Um den Verein, der in den letzten Jahren erhebliche Ausgaben hatte und der vor weiteren, für den Verein erheblichen Investitionen steht in dieser wirtschaftlichen Lage zu entlasten, bevor diese zu angespannt wird, und um ihn bei der Finanzierung der anstehenden Maßnahmen zu unterstützen, kann für die entsprechenden Investitionen, die gemäß der städtischen Förderrichtlinien bezuschusst werden können, auch nachträglich ein Zuschuss gewährt werden. Die Gewährung eines einmaligen Zuschusses für die Investitionen des Vereins ist richtliniengemäß im Sinne der neuen Förderrichtlinien.

 

Nachdem seitens der Stadt Lauf a.d. Pegnitz für diese Maßnahmen bisher kein Zuschuss gewährt wurde, stehen damit noch 42.000,00 € an Investitionen an, für die eine Bezuschussung möglich sind.

Es wird daher empfohlen, aufgrund der nachgewiesenen Investitionsausgaben des TV 1877 Lauf e.V. entsprechend den städtischen Förderrichtlinien im Rahmen einer Einzelfallentscheidung einmalig einen Betrag von 18.000 € als Zuschuss zu gewähren.       

 

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss stehen im laufenden Haushaltsjahr unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung.