Betreff
Beibehaltung der gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen für die vollstationäre Eirnichtung der GLOCKENGIESSER Alten- und Pflegeheime "Haus im Park"
Vorlage
FB 1/102/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Änderungsbescheid der Regierung von Mittelfranken über die „Zustimmung zu den gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen nach § 82 Abs. 3 SGB XI im Alten- und Pflegeheim „Haus im Park“, Galgenbühlstraße 15, 91207 Lauf an der Pegnitz“ vom 30.10.2012 zuzustimmen und die täglich zu erhebenden Investitionsaufwendungen in der vollstationären Einrichtung der GLOCKENGIESSER Alten- und Pflegeheime wie bisher beizubehalten.

 

 

Mit Bescheid vom 30.10.2012 hat die Regierung von Mittelfranken die gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen für die vollstationäre Pflege im GLOCKENGIESSER Alten- und Pflegeheim „Haus im Park“ beibehalten.

 

Demnach dürfen pro Platz und Tag durchschnittlich weiterhin 5,76 € jedoch im Einzelzimmer 7,22 € und im Doppelzimmer 3,96 € erhoben werden.