Betreff
Überleitung des Personals der Geschäftsstelle der Volkshochschule Unteres Pegnitztal von der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zum Zweckverband
Vorlage
FB 1/099/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt, der Vereinbarung zur Überleitung des Geschäftsstellen-Personals der Volkshochschule zum Zweckverband Volkshochschule Unteres Pegnitztal zuzustimmen. Die Personalüberleistungsvereinbarung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren arbeits- und verwaltungsrechtlichen Maßnahmen zum rechtmäßigen Vollzug dieses Beschlusses durchzuführen.

 

Aus Gründen der Klarheit, Vereinheitlichung und Verwaltungsvereinfachung wird vorgeschlagen, in Abänderung der Regelung in § 14 der Satzung des Zweckverbandes „Volkshochschule Unteres Pegnitztal“ künftig auch das Personal der Geschäftsstelle der Volkshochschule dem Zweckverband zu unterstellen und arbeitsrechtlich zuzuordnen. Neben der Änderung der vorgenannten Satzungsbestimmung bedarf diese Entscheidung arbeits- und mitbestimmungsrechtlich einer Personalüberleitungsvereinbarung, der einerseits sowohl der abgebende als auch der aufnehmende Arbeitgeber andererseits die Personalvertretung und das Personal zustimmen müssen.

 

In einer Teilpersonalversammlung wurde das Geschäftsstellen-Personal über die beabsichtigte Maßnahme und deren Folgen informiert. Personal und Personalvertretung haben der Personalüberleitung entsprechend dem Entwurf der Personalüberleitungsvereinbarung zugestimmt, auch aufgrund der in der Vereinbarung festgeschriebenen Rechte für die überzuleitenden Beschäftigten.

 

Des Weiteren ist zu erwähnen, dass auch die Rechtsaufsichtsbehörde, die Zusatzversorgungskasse der bayer. Gemeinden (bzgl. Überleitung der Betriebsrentenansprüche) und die Versicherungskammer Bayern (bzgl. der Beihilfeansprüche) keine Einwendungen gegen die Überleitung vorgetragen haben.

 

Die Verwaltung bittet daher, der beiliegenden Personalüberleitungsvereinbarung zuzustimmen. Danach wird die Vereinbarung der Zweckverbandsversammlung zur Entscheidung vorgelegt.