Betreff
Ersatzneubau Alten- und Pflegeheim der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard, Sachstandsbericht, insbesondere zur Darlehensaufnahme
Vorlage
FB 2/031/2012
Art
Informationsvorlage_alt2

Inzwischen steht das Richtfest für den Ersatzneubau des Alten- und Pflegeheimes der Glockengießer-Spitalstiftung bevor und es sind bereits rd. 3,7 Mio. Euro tatsächlich verbaut. Nahezu sämtliche anfallenden Gewerke aus der voraussichtlichen Gesamtsumme von rd. 12 Mio. Euro sind bereits vergeben. Die Senioren- und Altenheimkommission wird regelmäßig über den Bauverlauf informiert.

 

Aus dem Finanzierungsplan für die Baumaßnahme, der bereits im Juli 2011 vor Baubeginn erstellt und in verschiedenen Sitzungen Grundlage für die Auftragsvergabe war, geht hervor, dass neben einem bereits zugesicherten Landkreiszuschuss von 749.925 Euro auch der Zuschuss der Stadt Lauf a.d.Peg. i. H. v. 1,5 Mio. Euro im Jahr 2012 zur Verfügung stehen wird, dass aber darüber hinaus weitere Mittel in Form von Darlehen benötigt werden, die die Verwaltung entsprechend des Baufortschrittes beantragen sollte. U. a. war hierin auch ein Darlehen aus einem Förderprogramm der Regierung von Mittelfranken mit 7,2 Mio. Euro vorgesehen, das über die Regierung bei der BayernLabo unter Mitwirkung der KfW zu beantragen und zu bewilligen war.

 

Die Voraussetzungen für die Aufnahme in dieses Förderprogramm waren durch die Verwaltung trotz Überschreitung des Antragstermins 1. März 2011 im Juni 2011 erfüllt worden, so dass letztendlich durch die Regierung unterm 21.10.11 die Bewilligung erteilt wurde und die Darlehenszusage der BayernLabo mit den zugehörigen Vertragsunterlagen am 12.01.2012 bei der Stadt Lauf a.d.Peg. eingingen.

Die Verwaltung hat daraufhin die Darlehensverträge vom Ersten Bürgermeister und Vertreter der Glockengießer-Spitalstiftung, Herrn Bisping, unterzeichnen lassen und der BayernLabo vorgelegt.

 

Inzwischen sind für den Neubau die Zuschussmittel des Landkreises Nürnberger Land in voller Höhe mit 750.000 Euro geflossen, ebenso der städtische Zuschuss i. H. v. 1,5 Mio. Euro. Darlehensbeträge wurden noch nicht benötigt.

 

Das zugesagte Darlehen der BayernLabo über 7,2 Mio. Euro beinhaltete einen verbilligten Zinssatz von 2,95 % nominal/2,97 % effektiv, zwei tilgungsfreie Anlaufjahre  und hatte eine Zinsbindung von 10 Jahren. Als Sicherung war die Übernahme einer Ausfallbürgschaft durch die Stadt Lauf a.d.Peg. vorzusehen.

 

Nachdem der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 22.03.2012 Darlehens-Vergleichsangebote wünschte und gleichzeitig die Aufhebung des Darlehensvertrages vom 13.01.2012 beschlossen hatte, wurde in der nachfolgenden Sitzung des Stadtrates am 29.03.2012 bereits über die Aufnahme zweier sog. Kommunaldarlehen über jeweils 3,6 Mio. Euro bei Sparkasse und Raiffeisenbank entschieden.

Diese beiden Darlehen wurden ebenfalls mit einer 10-jährigen Zinsfestschreibung über 2,635 % (Raiba) bzw. 3,05 %/2,95 % (Sparkasse mit Bauspardarlehen) und zwei tilgungsfreien Anlaufjahren abgeschlossen.

Im Gegensatz zum zinsverbilligten Darlehen der BayernLabo musste dafür jedoch ein sog. Avalentgelt in die zu übernehmenden Bürgschaften eingestellt werden.

 

Zwischenzeitlich hatte die CSU-Fraktion eine Anfrage an die Rechtsaufsicht beim Landratsamt gestellt, ob hier nicht eine Dienstpflichtverletzung des Ersten Bürgermeisters vorgelegen habe, da der Darlehensvertrag mit der BayernLabo ohne Beschlussfassung und ohne Einholung von Vergleichsangeboten unterzeichnet worden sei. Insbesondere sollte festgestellt werden, ob der der Stadt Lauf a.d.Peg. entstandene Schaden aus der zu zahlenden Nichtabnahmeentschädigung über Haftungsinanspruchnahme des Bürgermeisters ausgeglichen werden könne.

 

Nach Vorlage einer ausführlichen Stellungnahme der Verwaltung an das Landratsamt stellte

dann die Rechtsaufsicht mit Schreiben vom 11.09.2012 fest, dass die Vorgehensweise von Verwaltung und Bürgermeister tatsächlich nicht den kommunal- und haushaltsrechtlichen Bestimmungen entsprochen habe. Gleichzeitig wurde jedoch auch festgestellt, dass dieses unzuständige Handeln des Bürgermeisters nicht zwingend eine Haftung des Bürgermeisters nach sich zieht.

 

Seitens der Verwaltung kann die Einschätzung der Rechtsaufsicht nicht geteilt werden. Zudem stellt sich für die Verwaltung nach wie vor die Frage, ob überhaupt ein Schaden entstanden ist.

Nichts desto trotz wird die Ansicht der Rechtsaufsicht von der Fachbereichsleitung freilich respektiert und somit die festgestellte Kompetenzüberschreitung bedauert. Übereinstimmend wird bekräftigt, dass in der Angelegenheit keinesfalls vorsätzlich sondern allenfalls in Unkenntnis bzw. anderer Auslegung der Rechtslage so vorgegangen worden war.

 

Hätten nämlich die Stadtratsmitglieder nicht auf einer Aufhebung des abgeschlossenen Vertrages und auf Neuabschluss von zwei Darlehensverträgen bestanden (die Notwendigkeit einer Darlehensaufnahme war spätestens mit Auftragsvergabe allen Stadträten bekannt), wäre die Nichtabnahmeentschädigung von 10.806,89 Euro nicht fällig geworden. Dieses Entgelt musste zudem nicht von der Stadt Lauf a.d.Peg. sondern vom Darlehensnehmer Stiftung bezahlt werden! Gleichzeitig – und dies wurde zum Darlehens- und Bürgschaftsbeschluss am 29. März 2012 explizit mitgeteilt – können Bürgschaftsentgelte aus den beiden neuen Darlehen fällig werden, die mit jährlich 28.800 Euro die Stiftung belasten könnten.

Es bleibt damit abzuwägen, ob nicht die Beibehaltung des ursprünglich abgeschlossenen Darlehensvertrages auf Dauer günstiger gewesen wäre, als es dem Beschlussgremium bekannt war.

 

Um ggf. einen Vermögensschaden von der Spitalstiftung abzuwenden, hat Bürgermeister Bisping inzwischen die Verwaltung angewiesen, Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen.

Von dort wurde eine Prüfung in Aussicht gestellt; allerdings müsste ggf. eine schuldhafte Dienstpflichtverletzung gegen eine oder mehrere Personen durch den Stadtrat nachgewiesen bzw. festgestellt werden, um in vollem Umfang Versicherungsleistungen zu erhalten. Eine abschließende Klärung durch die Versicherung steht noch aus.

Nach den bisherigen Erfahrungen ist es aber durchaus möglich, dass seitens der Versicherung eine Erstattung angeboten wird.