Inzwischen steht das Richtfest für den Ersatzneubau des Alten- und Pflegeheimes der Glockengießer-Spitalstiftung bevor und es sind bereits rd. 3,7 Mio. Euro tatsächlich verbaut. Nahezu sämtliche anfallenden Gewerke aus der voraussichtlichen Gesamtsumme von rd. 12 Mio. Euro sind bereits vergeben. Die Senioren- und Altenheimkommission wird regelmäßig über den Bauverlauf informiert.
Aus dem Finanzierungsplan für die Baumaßnahme, der bereits im Juli 2011 vor Baubeginn erstellt und in verschiedenen Sitzungen Grundlage für die Auftragsvergabe war, geht hervor, dass neben einem bereits zugesicherten Landkreiszuschuss von 749.925 Euro auch der Zuschuss der Stadt Lauf a.d.Peg. i. H. v. 1,5 Mio. Euro im Jahr 2012 zur Verfügung stehen wird, dass aber darüber hinaus weitere Mittel in Form von Darlehen benötigt werden, die die Verwaltung entsprechend des Baufortschrittes beantragen sollte. U. a. war hierin auch ein Darlehen aus einem Förderprogramm der Regierung von Mittelfranken mit 7,2 Mio. Euro vorgesehen, das über die Regierung bei der BayernLabo unter Mitwirkung der KfW zu beantragen und zu bewilligen war.
Die Voraussetzungen für die Aufnahme in dieses
Förderprogramm waren durch die Verwaltung trotz Überschreitung des
Antragstermins
Die Verwaltung hat daraufhin die Darlehensverträge vom Ersten Bürgermeister und Vertreter der Glockengießer-Spitalstiftung, Herrn Bisping, unterzeichnen lassen und der BayernLabo vorgelegt.
Inzwischen sind für den Neubau die Zuschussmittel des Landkreises Nürnberger Land in voller Höhe mit 750.000 Euro geflossen, ebenso der städtische Zuschuss i. H. v. 1,5 Mio. Euro. Darlehensbeträge wurden noch nicht benötigt.
Das zugesagte Darlehen der BayernLabo über 7,2 Mio. Euro beinhaltete einen verbilligten Zinssatz von 2,95 % nominal/2,97 % effektiv, zwei tilgungsfreie Anlaufjahre und hatte eine Zinsbindung von 10 Jahren. Als Sicherung war die Übernahme einer Ausfallbürgschaft durch die Stadt Lauf a.d.Peg. vorzusehen.
Nachdem der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am
Diese beiden Darlehen wurden ebenfalls mit einer 10-jährigen Zinsfestschreibung über 2,635 % (Raiba) bzw. 3,05 %/2,95 % (Sparkasse mit Bauspardarlehen) und zwei tilgungsfreien Anlaufjahren abgeschlossen.
Im Gegensatz zum zinsverbilligten Darlehen der BayernLabo musste dafür jedoch ein sog. Avalentgelt in die zu übernehmenden Bürgschaften eingestellt werden.
Zwischenzeitlich hatte die CSU-Fraktion eine Anfrage an die Rechtsaufsicht beim Landratsamt gestellt, ob hier nicht eine Dienstpflichtverletzung des Ersten Bürgermeisters vorgelegen habe, da der Darlehensvertrag mit der BayernLabo ohne Beschlussfassung und ohne Einholung von Vergleichsangeboten unterzeichnet worden sei. Insbesondere sollte festgestellt werden, ob der der Stadt Lauf a.d.Peg. entstandene Schaden aus der zu zahlenden Nichtabnahmeentschädigung über Haftungsinanspruchnahme des Bürgermeisters ausgeglichen werden könne.
Nach Vorlage einer ausführlichen Stellungnahme der Verwaltung an das Landratsamt stellte
dann die Rechtsaufsicht mit Schreiben vom
Seitens der Verwaltung kann die Einschätzung der Rechtsaufsicht nicht geteilt werden. Zudem stellt sich für die Verwaltung nach wie vor die Frage, ob überhaupt ein Schaden entstanden ist.
Nichts desto trotz wird die Ansicht der Rechtsaufsicht von der Fachbereichsleitung freilich respektiert und somit die festgestellte Kompetenzüberschreitung bedauert. Übereinstimmend wird bekräftigt, dass in der Angelegenheit keinesfalls vorsätzlich sondern allenfalls in Unkenntnis bzw. anderer Auslegung der Rechtslage so vorgegangen worden war.
Hätten nämlich die Stadtratsmitglieder nicht auf einer Aufhebung
des abgeschlossenen Vertrages und auf Neuabschluss von zwei Darlehensverträgen
bestanden (die Notwendigkeit einer Darlehensaufnahme war spätestens mit
Auftragsvergabe allen Stadträten bekannt), wäre die Nichtabnahmeentschädigung
von 10.806,89 Euro nicht fällig geworden. Dieses Entgelt musste zudem nicht von
der Stadt Lauf a.d.Peg. sondern vom Darlehensnehmer Stiftung bezahlt werden!
Gleichzeitig – und dies wurde zum Darlehens- und Bürgschaftsbeschluss am
Es bleibt damit abzuwägen, ob nicht die Beibehaltung des ursprünglich abgeschlossenen Darlehensvertrages auf Dauer günstiger gewesen wäre, als es dem Beschlussgremium bekannt war.
Um ggf. einen Vermögensschaden von der Spitalstiftung abzuwenden, hat Bürgermeister Bisping inzwischen die Verwaltung angewiesen, Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen.
Von dort wurde eine Prüfung in Aussicht gestellt; allerdings müsste ggf. eine schuldhafte Dienstpflichtverletzung gegen eine oder mehrere Personen durch den Stadtrat nachgewiesen bzw. festgestellt werden, um in vollem Umfang Versicherungsleistungen zu erhalten. Eine abschließende Klärung durch die Versicherung steht noch aus.
Nach den bisherigen Erfahrungen ist es aber durchaus möglich, dass seitens der Versicherung eine Erstattung angeboten wird.