Beschlussvorschlag:
1. Der
Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Der
Stadtrat nimmt Kenntnis vom Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses vom
28.10.2011 und stimmt der Erledigung der Prüfungserinnerungen zu.
2. Der
Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Die Jahresrechnungen 2010 werden mit folgenden Ergebnissen gemäß Art.
102 Abs. 3 GO festgestellt:
a) Stadt Lauf a.d.Pegnitz
Solleinnahmen/Sollausgaben 56.614.528,67
EUR
b) Glockengießer-Spitalstiftung St.Leonhard
Solleinnahmen/Sollausgaben 38.562,47
EUR
c) J.F.Barth´sche Stiftung
Solleinnahmen/Sollausgaben 902,64
EUR
Der
Jahresabschluss 2010 der Altenheime der
Glockengießer-Spitalstiftung St.Leonhard wird wie folgt festgestellt:
a) Bilanzsumme zum 31.12.2010 3.014.132,14
EUR
b) Summe der Erträge lt. GuV-Rechnung 2010 3.514.725,22
EUR
c) Summe der Aufwendungen lt. GuV-Rechnung 2010 3.405.973,17 EUR
d) Jahresüberschuss lt. GuV-Rechnung 2010
(zugleich Bilanzgewinn zum
31.12.2010) 108.752,05
EUR
3.
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Für die festgestellten Jahresrechnungen 2010 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz,
der Glockengießer-Spitalstiftung St.Leonhard, der J.F.Barth´schen Stiftung und
für den festgestellten Jahresabschluss 2010 der Altenheime der
Glockengießer-Spitalstiftung St.Leonhard wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung
erteilt.
An der Beschlussfassung über die Entlastung hat der 1. Bürgermeister nicht
mitgewirkt (Art. 49 GO).
In der Zeit vom 10.10.2011 bis 28.10.2011 wurden die Jahresrechnungen
2010 der Stadt, der Glockengießer-Spitalstiftung St.Leonhard und der
J.F.Barth´schen Stiftung sowie der Jahresabschluss 2010 der Altenheime der
Glockengießer-Spitalstiftung St.Leonhard vom Rechnungsprüfungsausschuss des
Stadtrates gem. Art. 103 GO geprüft. Die Niederschrift über die Prüfung vom
28.10.2011 sowie die Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfungserinnerungen
vom 10.10.2012 sind als Anlage beigefügt.
Über den Jahresabschluss zum 31.12.2010 und den Lagebericht für das
Geschäftsjahr 2010 der Glockengießer-Spitalstiftung Alten- und Pflegeheime
wurde der Stadtrat am 24.11.2011 informiert.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnungen und der Jahresabschlüsse und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnungen in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.