Betreff
ÖPNV - Weiterentwicklung Laufer Stadtverkehr
Vorlage
FB 1/097/2012
Aktenzeichen
851 / FB 1 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

Der Stadtrat beschließt, die Kostenteilungsvereinbarung mit dem Landratsamt Nürnberger Land bis zum 31.12.2017 zu verlängern und darin zusätzlich zu vereinbaren, dass bei Übernahme der Aufgabenträgerschaft diese Vereinbarung hinfällig wird und eine neue Vertragsgrundlage zu schaffen ist.

Der Stadtrat beschließt, dass das Busangebot in die Stadtteile Schönberg / Weigenhofen und Kuhnhof bis Bullach und soweit möglich auch nach Vogelhof auszuweiten ist und die notwendigen Mittel im Haushalt einzustellen sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, dass Weitere zu veranlassen und den Stadtrat über den Fortgang der Übernahme der Aufgabenträgerschaft unterrichtet zu halten.

 

 

Informationen zur Weiterentwicklung und neuer Konzeption

Verlängerung der Kostenteilungsvereinbarung mit dem Landkreis Nürnberger Land

 

Die Verwaltung nimmt Bezug auf den in der Verwaltungsausschuss-Sitzung am 15.09.2011 getroffenen Beschluss, eine eigene Aufgabenträgerschaft anzustreben und den Beschluss, eine Neukonzeption zu verwirklichen. Zusätzlich nimmt die Verwaltung Bezug auf den in der Stadtrats-Sitzung am 15.12.2011 gefassten Beschluss, die Kostenteilungsvereinbarung mit dem Landratsamt Nürnberger Land bis zum 31.12.2012 zu verlängern.

Mit dem Landratsamt hat die Verwaltung engen Kontakt gehalten und die gewünschte Übernahme der Aufgabenträgerschaft kommuniziert. Dazu wurden neben Gesprächen mit dem Landratsamt auch Gespräche mit den in Lauf fahrenden Busgesellschaften und nicht zuletzt auch mit dem Bezirk Mittelfranken geführt, um eine reibungslose Übernahme zu ermöglichen.

 

Das Landratsamt ist Aufgabenträger des ÖPNV im Landkreis und zurzeit auch Aufgabenträger und Konzessionär des Laufer Stadtverkehrs. Die Konzessionen laufen noch bis 2017. Für diesen Zeitraum wird aktuell auch der Zweite Nahverkehrsplan erarbeitet und voraussichtlich kurzfristig verabschiedet werden, der dann ebenfalls bis 2017 gelten soll.

Die Konzessionen für die Überlandlinien z.B. über Schönberg oder Kuhnhof sind in der Hand verschiedener Gesellschaften, die teilweise bereits seit Jahrzehnten Fahrten im eigenwirtschaftlichen Betrieb anbieten oder vom Landkreis für Zusatzangebote beauftragt werden. Auch hier laufen die Konzessionen meist bis 2017.

Das Landratsamt wird die Aufgabenträgerschaft für den Laufer Stadtverkehr spätestens zu diesem Zeitpunkt zurückgeben, womit automatisch auch eine Stilllegung der Konzession erfolgt. Hintergrund ist unter anderem auch, das nach der neuen gültigen EU-Anforderung der Konzessionär deutlich höhere Anforderungen zu erfüllen hat, zu denen beispielsweise das Vorhalten eines Betriebsleiters (mit entsprechenden Fachqualifikationen) zählt und das mindestens die Hälfte des Verkehrs selbst erbracht wird (mit eigenem Material und Personal, keine Vergaben).

Zusätzliche Fahrangebote im Fahrbereich von Konzessionen sind zunächst immer vom Konzessionär zu erbringen, wobei als Grundlage der Nahverkehrsplan dient. Erst wenn er die Angebote nicht erbringen will oder kann, können die Aufträge vergeben werden. Zurzeit werden die Vorgaben des Nahverkehrsplans übererfüllt.

Die aktuell eingesetzten Busse sind seit 2005 im Einsatz, eine Ersatzbeschaffung steht damit 2013 an. Ob, und wenn ja, welche öffentlichen Zuschüsse (des Bezirks) 2013 zum Einsatz kommen, steht noch nicht fest. Für 2012 stehen noch Förderzuschüsse zur Verfügung.

 

Diese Informationen und die zahlreich vorgetragenen Anregungen, Wünsche und Einwendungen zum Konzept und zum Stadtverkehr im Allgemeinen hat die Verwaltung berücksichtigt und ebenso auch die Vorgabe, das Angebot in Lauf zu verbessern.

 

 

 

Die sofortige Übernahme der Konzession durch die Stadt Lauf übersteigt derzeit die Möglichkeiten, da weder ein Betriebsleiter zur Verfügung steht noch Material oder Personal für mindestens 50 % des Busangebotes.

Deshalb hat die Verwaltung nach intensiven Gesprächen mit der Fa. Sebald, dem LRA und dem Bezirk Mittelfranken folgendes Procedere für die Zukunft des Laufer Stadtverkehrs erarbeitet:

-          die Fa. Sebald übernimmt die Konzession, da sie sowohl den notwendigen Betriebsleiter als auch Material und Personal hat

-          die Fa. Sebald führt eine EU-weite Ausschreibung über sechs neue Busse durch

-          die Fa. Sebald beantragt über den Bezirk Oberfranken Zuschussmittel, die über den Bezirk Mittelfranken refinanziert werden

-          die Zuschüsse verbilligen die Anschaffungskosten je Bus um ca. 50.000,00 €

-          die Busse werden trotz etwas kleinerer Maße sowohl mehr Beförderungsplätze allgemein haben als auch statt einem zwei Plätze für Rollstühle, Kinderwägen usw.

-          die Busse erfüllen die aktuell höchsten Anforderungen hinsichtlich des Umweltschutzes (Abgasnormen usw.) und werden einen geringeren Treibstoffverbrauch haben

-          die Busse werden serienmäßig mit einem Anzeigenband ausgestattet sein (Verlaufsanzeige)

-          die Busse werden zwei Fahrkartenentwerter haben, um dem Busfahrer zu entlasten und damit die Sicherheit der Fahrgäste zu erhöhen

-          die Busse werden alle notwendigen Fahrkarten anbieten (als Kartendruck, nicht mehr im Blockverkauf)

-          die Fa. Sebald übernimmt Räumlichkeiten des BUND Naturschutz am Bahnhof Lauf links und richtet dort sowohl eine Fahrkartenverkaufstelle für den Stadtverkehr Lauf als auch ein Beratungs- und Betreuungsbüro ein (incl. Beschwerde-Hotline)

-          durch die Fa. Sebald wird am Marktplatz ein Verkaufsautomat für den Laufer Stadtverkehr aufgestellt (vergleichbar der DB-Automaten, die keine Stadtverkehrstickets verkaufen), um erstmalig eine dritte Verkaufstelle (ohne Zeitbegrenzung) zentral in Lauf zu haben

-          um das gewünschte Busangebot in die Ortsteile zu verbessern, wurden verschiedene Vereinbarungen vorbereitet:

1)      mit der Fa. Schielein ein nahezu Stundentakt mit Bussen von Weigenhofen über Schönberg bis zum Bahnhof Lauf links mit Umsteigemöglichkeit zur S 1 und zum Stadtverkehr

2)      mit der Fa. Kraus ein nahezu Stundentakt mit Bussen von Bullach über Simonshofen und Kuhnhof bis zur Saarstraße und damit quasi mit Umsteigemöglichkeit zum Bahnhof Lauf rechts und zum Marktplatz

3)      zusätzlich finden darüber hinaus Gespräche statt, das Angebot in der Schülerbeförderung zu verbessern oder / und besser zu koordinieren (Abstimmung gemeinsam mit den Schulen) sowie für verbesserte Anbindungen von Vogelhof

-          bezüglich der beschlossenen günstigeren Anbindung von Kuhnhof (Preisstufe „S“ statt „2“) wurde mit der Fa. Kraus eine Vereinbarung vorbereitet, die Preisstufen zunächst beizubehalten, die Fahrkarten in Kuhnhof an die Fahrgäste jedoch zum Preis der Stufe „S“ abzugeben und den Differenzbetrag monatlich von der Stadt Lauf einzufordern, um dann im zweiten Halbjahr 2013 aufgrund der dann vorliegenden realen Stückzahlen beim VGN eine Neueintarifierung zu beantragen und einen Vertrag zu schließen, der dann den tatsächlich auszugleichenden Verlustbetrag genau zu Grunde legt

-          mit dem VGN Planungsbeauftragten wurde bezüglich des dritten Nahverkehrsplans des LRA für den Landkreis ab dem Jahr 2017 besprochen, nach Übernahme der Aufgabenträgerschaft durch die Stadt Lauf einen eigenen Nahverkehrsplan für das Stadtgebiet aufzustellen

-          durch den Bezirk Mittelfranken wurde grundsätzlich zugesagt, die bisher an das LRA ausgezahlten ÖPNV-Mittel bei Übernahme der Aufgabenträgerschaft dann auch an die Stadt Lauf zu zahlen

-          mit dem LRA wurde besprochen und vereinbart, die Übernahme der Aufgabenträgerschaft koordiniert sukzessive vorzubereiten und, sobald rechtlich zulässig und möglich, auch umzusetzen.

 

Dazu bedarf es aber grundsätzlich erst einmal der Weiterführung des Laufer Stadtverkehrs. Die bisher erzielten Ergebnisse wurden ausführlich dargelegt. Die Bereitstellung eines neuen und deutlich verbesserten Fuhrparks und die Weiterführung des Laufer Stadtverkehrs ist aber an die Verpflichtung gebunden, den Laufer Stadtverkehr mit diesem Material 5 Jahre, d.h. bis 2017 und damit bis zum Ablauf der Konzession zu fahren.

Deshalb ist mit dem LRA eine entsprechende Vertragsvereinbarung zu treffen, die diesen Zeitraum abdeckt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die zum 31.12.2012 auslaufende Vereinbarung über die Teilung der Kosten bezüglich des Laufer Stadtverkehrs bis 2017 zu verlängern. In die Vereinbarung ist einzuarbeiten, dass bei Übernahme der Aufgabenträgerschaft diese Vereinbarung hinfällig wird und eine neue Vertragsgrundlage zu schaffen ist.

Die Verwaltung schlägt weiter vor, die notwendigen Verträge für die Verbesserung des Busangebots in die genannten Ortsteile durch die Verwaltung schließen zu lassen und die Kostenmehrung in den Haushalt einzustellen.

Die Verwaltung bleibt beauftragt alle notwendigen Aufgaben zu übernehmen, um die Übernahme der Aufgabenträgerschaft vorzubereiten und umzusetzen.