Betreff
Antrag der Evang. Kirchengemeinde Schönberg auf einen Investitionszuschuss für die Erneuerung der Beschallungsanlage in der Jakobuskirche
Vorlage
FB 1/092/2012
Aktenzeichen
FB 1 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur - und Sportausschuss beschließt, der Evang. Kirchengemeinde Schönberg für die Erneuerung der Beschallungsanlage in der Jakobuskirche einen einmaligen, freiwilligen städtischen Zuschuss in Höhe von 10 von Hundert der nachzuweisenden, förderfähigen Investitionskosten, höchstens jedoch 1.400,00 €, zu gewähren.

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss sind im laufenden oder einem der nächsten Haushaltsjahre unter HHSt 1.3700.9880 zur Verfügung zu stellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Die Evang. Kirchengemeinde Schönberg bittet über das Pfarramt Schönberg mit Schreiben vom 22.08.2012 um einen Investitionszuschuss für die Erneuerung der Beschallungsanlage in der Jakobuskirche.

 Die bisherige Beschallungsanlage ist nach über 30 Jahren an ihrer Leistungsgrenze angelangt und muss zur Aufrechterhaltung der kirchlichen Arbeit dringend erneuert werden. Ein Kostenvoranschlag mit und für die Materialaufstellung liegt über 12.204,82 € vor. Die Arbeitskosten sind noch nicht bekannt, sollen aber nach Möglichkeit in Eigenleistung durch die Kirchengemeindemitglieder erbracht werden. Die Maßnahme wird nicht bezuschusst und muss vollständig von der Kirchengemeinde getragen werden.

Für die geplanten Investitionen setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:     

Investitions- und Anschaffungskosten:

Materialkosten gemäß Kostenvoranschlag:                                                                 12.204,82 €

Eigenleistung (geschätzt):                                                                                              1.800,00 €

                                                                   

Gesamt:                                                                                                                     14.004,82

Die Verwaltung schlägt vor, einen einmaligen, freiwilligen städtischen Zuschuss von 10 v. H. der nachgewiesenen, förderfähigen Investitionskosten, höchstens jedoch 1.400,00 €, zu gewähren.

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss sind im laufenden oder einem der nächsten Haushaltsjahre unter HHSt 1.3700.9880 zur Verfügung zu stellen.