Betreff
Stadtentwicklung Lauf a.d. Pegnitz
Vorlage
FB 5/069/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschläge:

 

Der AK Stadtentwicklung und der Bauausschuss empfehlen dem Stadtrat (nach jeweils getrennter Abstimmung):

 

1.1       „Lauf Mitte“

a)      Die gem. § 141 BauGB durchgeführten vorbereitenden Untersuchungen in Lauf Mitte werden in der vorgelegten Form (Fassung vom 25. Oktober 2012) zur Kenntnis genommen und die darin vorgestellten Sanierungsgründe und –ziele grundsätzlich gebilligt.

 

b)      Im weiteren Verfahrensablauf sind die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit für Lauf Mitte durchzuführen.

 

1.2.      „Lauf Links“

 

  1. Die gem. § 141 BauGB durchgeführten vorbereitenden Untersuchungen in Lauf Links werden in der vorgelegten Form (Fassung vom 25. Oktober 2012) zur Kenntnis genommen und die darin vorgestellten Sanierungsgründe und –ziele grundsätzlich gebilligt.

 

  1. Im weiteren Verfahrensablauf sind die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit für Lauf Links durchzuführen.

 

Im Mai 2011 hat der Stadtrat das mit intensiver Bürgerbeteiligung erarbeitete integrierte Stadtentwicklungskonzept zusammen mit dem dazugehörigen Einzelhandelsentwicklungsgutachten als Grundlage der weiteren Planungen für die nächsten Jahre verabschiedet. Das Konzept hat in vielschichtiger Weise die vorhandenen Stärken, die Entwicklungsperspektiven und die Chancen der Stadt Lauf herausgearbeitet und städtebauliche Leitlinien neu konzipiert.

Es wurden kurz- und mittelfristige Handlungsansätze definiert und langfristige Optionen entwickelt und daraus eine konzeptionelle Gesamtperspektive der Stadtentwicklung für die nächsten 15-20 Jahre formuliert.

Aufgrund der aus ISEK vorliegenden Untersuchungsergebnisse wurden besonders in den Gebieten Lauf Mitte (westlicher Stadteingang bis Bauhof) und Lauf Links (hauptsächlich Wohnbereiche südlich der S-Bahn) städtebauliche Defizite aufgedeckt, die beseitigt werden sollen. Eine Umsetzung der vielfältigen Projekte soll unter anderem mit Hilfe der Städtebauförderung durch die Ausweisung von Sanierungsgebieten erfolgen.

 

Für die Ausweisung von Sanierungsgebieten ist die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen erforderlich (§ 141 BauGB). Mit diesen Untersuchungen wurden für Lauf Mitte das Büro für Städtebau und Bauleitplanung Wittmann, Valier und Partner (GbR) sowie für Lauf Links das Büro Planwerk Stadtentwicklung Stadtmarketing Verkehr beauftragt (BAS-Beschluss vom 28.06.2011).

 

Zunächst wurden in beiden Untersuchungsgebieten Bestandserhebungen und eine Analyse der Stärken und Schwächen u. a. mit Hilfe von Haushaltsbefragungen und Schlüsselpersonengesprächen vorgenommen. Aus diesen Analysen ergaben sich die inhaltlichen und räumlichen Handlungsschwerpunkte, die im Frühjahr 2012 sowohl im Bauausschuss der Stadt Lauf a. d. Pegnitz als auch im Arbeitskreis Stadtentwicklung vorgestellt und diskutiert wurden.

 

Auf Grundlage dieses Planungsstandes wurde der Beteiligungsprozess mit den Bürgern konzipiert. Dafür wurden Workshops jeweils mit ausgewählten und geladenen Akteuren sowie VertreterInnen aus Politik und Verwaltung besetzt. Sie waren aber auch für weitere interessierte Einzelpersonen offen.

Die entsprechenden Planungsworkshops mit Themen wie Pegnitzgalerie, Stadtteilzentrum, Stadtteilplatz, Quartiers- und Projektmanagement, Blockinnenbereiche und Migration wurden im Zeitraum Mai bis Juli 2012 durchgeführt um zentrale Fragestellungen näher zu untersuchen und beispielhafte Nutzungskonzepte zu erstellen. In einem gemeinsamen Workshop wurden im Oktober die Ergebnisse für die Thematik „Stadtteilzentrum in Lauf Links“ und „Pegnitzgalerie in Lauf Mitte“ abgestimmt.

 

Die Berichte zu den vorbereitenden Untersuchungen für Lauf Mitte und Lauf Linkskönnen unter folgendem Link eingesehen werden:

 

www.lauf.de/download/lauf-mitte.pdf

www.lauf.de/download/lauf-links.pdf

 

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Als weiterer Verfahrensschritt ist die förmliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 139 BauGB) und der „Betroffenen“ (§ 137 BauGB) vorgesehen. Die Beteiligung der „allgemeinen Öffentlichkeit“ ist zwar nicht förmlich vorgeschrieben, aber angesichts der Bedeutung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen für die Gesamtentwicklung der Gemeinde durchaus angemessen. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wie im Rahmen der Bauleitplanung vorgesehen durchzuführen und die Betroffenen und die Bürger durch eine öffentliche Auslegung der Rahmenpläne und des Entwurfs der vorbereitenden Untersuchungen zu informieren.

Nicht nur um eine doppelte Berichterstattung durch die beauftragten Planer zu vermeiden, werden zur Sitzung des Bauausschusses auch die Mitglieder des AK Stadtentwicklung eingeladen. Der AK Stadtentwicklung ist kein Ausschuss des Stadtrates nach der Gemeindeordnung, sondern wurde lt. Beschluss vom 05.05.2011 als Steuerungsorgan des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (in einer erweiterten Besetzung neu) installiert. Dies war im Integrierten Stadtentwicklungskonzept so vorgesehen und wird in den VU auch wieder so vorgeschlagen. Er begleitet den Prozess und unterbreitet bei Bedarf den zuständigen städtischen Beschlussorganen empfehlende Beschlüsse zu einzelnen Projekten oder jetzt im vorliegenden Fall zu den beiden VU.

 

Die Verwaltung unterbreitet daher folgende