Betreff
Antrag des TSV Lauf e.V. auf einen Investitionszuschuss für die Neuanschaffung eines Bodenschutzbelags für die Turnhalle
Vorlage
FB 1/091/2012
Aktenzeichen
FB 1 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt, dem TSV Lauf e.V. für die geplante Neuanschaffung eines Bodenschutzbelags für die Turnhalle einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 400,00 €, zu gewähren.

Die erforderlichen Mittel stehen unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Der TSV Lauf e.V. bittet mit Schreiben vom 01.08.2012 um einen Investitionszuschuss für die geplante Neuanschaffung eines Bodenschutzbelags für die Turnhalle.

Die Anschaffung eines Schutzbelags für den Hallenboden ist wirtschaftlich notwendig, um langfristig die Qualität des Hallenbodens aufrecht zu erhalten und die Halle trotzdem für unterschiedlichste Veranstaltungen (Ehrenabende, Dartveranstaltung des Dartvereins Meistertrunk Lauf usw.) nutzen zu können, ohne einen teuren Austausch des speziellen Hallenbodens befürchten zu müssen.

Der  Bodenschutzbelag wird gemäß Kostenvoranschlag ca. 4.000,00 € kosten.

 

Für die geplante Investition setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:           

Investitions- und Anschaffungskosten:

veranschlagt:                                                                                                              4.000,00 €

Eigenleistung                                                                                                                     0,00 €

                                                                   

Gesamt:                                                                                                                     4.000,00

 

Die Verwaltung schlägt vor, für die geplante Maßnahme einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 400,00 €, zu gewähren.

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss stehen im laufenden Haushaltsjahr unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung.