Beschlussvorschlag:
Der Kultur- und
Sportausschuss beschließt, der Freiwilligen Feuerwehr Heuchling e.V. für die
geplanten Neubeschaffung und Instandsetzung eines gebrauchten PKW / Bus zur
Personen- und Gerätebeförderung einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe
von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 1.750,00 €, zu
gewähren
Die erforderlichen Mittel sind im laufenden
oder dem nächsten Haushaltsjahr unter HHSt 1.1301.9880 zur Verfügung zu
stellen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Die Freiwillige
Feuerwehr Heuchling e.V. bittet mit Schreiben vom
Die Freiwillige Feuerwehr Heuchling e.V. hatte bis zur Ersatzbeschaffung für das alte Löschgruppenfahrzeug durch die Stadt Lauf zwei Fahrzeuge für Ausbildung, Jugendarbeit und Ausrückedienst zur Verfügung. Für aktuell 47 Aktive und 21 Mitglieder der Jugendfeuerwehr stehen aktuell nur noch 17 Sitzplätze zur Verfügung. Der Verein möchte daher wieder ein drittes Fahrzeug zur Personen- und Gerätebeförderung anschaffen und dieses dann der Stadt Lauf für die Tätigkeit der FFW Heuchling schenken bzw. zur Verfügung stellen. Aus Kostengründen und aufgrund des vorhandenen Kapitals soll ein gebrauchtes, geeignetes Fahrzeug beschafft und dann mit entsprechender Eigenleistung in ein Feuerwehrfahrzeug umgebaut werden. Um die Kosten so niedrig wie möglich zu halten wird der gesamte Umbau in Eigenleistung erbracht. Ebenso wird die laufende Instandhaltung durch den Verein erbracht.
Das zusätzliche Transportfahrzeug wird benötigt, um auch weiterhin den notwendigen Transport von Mensch und Material sicher zu stellen.
Für die geplanten Investitionen setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:
Investitions- und Anschaffungskosten:
Kaufpreis Fahrzeug: 6.500,00 €
Material für Umbau und Instandsetzung: 4.500,00 €
Eigenleistung: 6.500,00 €
Gesamt: 17.500,00 €
In den 2011 verabschiedeten Förderrichtlinien für Vereine in der Stadt Lauf sind Feuerwehrvereine explizit nicht vorgesehen. Eine Behandlung könnte jedoch adäquat der dort genannten Investitionszuschüsse erfolgen.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, für die geplante Maßnahmen einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 1.750,00 €, zu gewähren.
Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss sind im laufenden oder dem nächsten Haushaltsjahr unter HHSt 1.1301.9880 zur Verfügung zu stellen.