Betreff
Freibad Lauf - kostenfreie Nutzung durch Laufer Schulklassen - RPrA-Auftrag
Vorlage
FB 1/089/2012
Aktenzeichen
FB 1 / Sf
Art
Informationsvorlage_alt2

In der Kultur- und Sportausschuss-Sitzung vom 5. Juli 2012 wurde als TOP Ö 4 der Auftrag des Rechnungsprüfungsausschusses bezüglich des kostenlosen Eintritts Laufer Schulklassen behandelt.

 

Der von der Verwaltung vorgeschlagene Beschluss über die künftige Handhabung wurde einstimmig gefasst. Der darüber hinaus gesondert gestellte Auftrag an die Verwaltung wurde wie folgt bearbeitet:

Mit dem Schwimmmeister des Freibads, Herrn Lingansch, wurde geklärt, dass bislang die Vormittagsstunden für den Schülerschwimmunterricht freigehalten werden. Für die Öffentlichkeit wird das Hallenbad erst am Nachmittag freigeben. Bislang ist ihm kein einziger Besuch einer Laufer Grundschule bekannt, da die möglichen Unterrichtszeiten bislang von dem Gymnasium, der Realschule und dem Förderzentrum belegt sind. Nach seinem Wissen werden durch die Schulen, für die die Stadt Lauf Sachaufwandsträger ist, Schwimmunterricht ausschließlich in der Bertleinschule und in der Kunigundenschule angeboten.

Von den Laufer Grundschulen ist nur die GS Heuchling offiziell ohne Schwimmbad ausgestattet. Der Schwimmunterricht ist nicht verpflichtend für die Schulen und wird von der GS Heuchling klassenweise und Jahrgangsweise angeboten. Dazu gehen die Kinder in die Kunigundenschule.

 

Herr Rapp, Kämmerer im Landratsamt, wurde das bisherige und nun vom Kultur- und Sportausschuss bestätigte Handling bezüglich der Schülerbesuche im Freibad geschildert. Von ihm wurde zugesagt, dass dieses Handling selbstverständlich im Gegenzug auch seitens des LRA bezüglich einer möglichen Nutzung des Hallenbades gilt.

Er ist reichbar unter ( 09123 / 950 - 6020