In der Kultur- und Sportausschuss-Sitzung vom
Der von der Verwaltung vorgeschlagene Beschluss über die künftige
Handhabung wurde einstimmig gefasst. Der darüber hinaus gesondert gestellte
Auftrag an die Verwaltung wurde wie folgt bearbeitet:
Mit dem Schwimmmeister des Freibads, Herrn Lingansch, wurde geklärt,
dass bislang die Vormittagsstunden für den Schülerschwimmunterricht
freigehalten werden. Für die Öffentlichkeit wird das Hallenbad erst am
Nachmittag freigeben. Bislang ist ihm kein einziger Besuch einer Laufer
Grundschule bekannt, da die möglichen Unterrichtszeiten bislang von dem
Gymnasium, der Realschule und dem Förderzentrum belegt sind. Nach seinem Wissen
werden durch die Schulen, für die die Stadt Lauf Sachaufwandsträger ist,
Schwimmunterricht ausschließlich in der Bertleinschule und in der
Kunigundenschule angeboten.
Von den Laufer Grundschulen ist nur die GS Heuchling offiziell ohne
Schwimmbad ausgestattet. Der Schwimmunterricht ist nicht verpflichtend für die
Schulen und wird von der GS Heuchling klassenweise und Jahrgangsweise
angeboten. Dazu gehen die Kinder in die Kunigundenschule.
Herr Rapp, Kämmerer im Landratsamt, wurde das bisherige und nun vom
Kultur- und Sportausschuss bestätigte Handling bezüglich der Schülerbesuche im
Freibad geschildert. Von ihm wurde zugesagt, dass dieses Handling
selbstverständlich im Gegenzug auch seitens des LRA bezüglich einer möglichen
Nutzung des Hallenbades gilt.
Er ist reichbar unter ( 09123 / 950 - 6020