Betreff
Antrag der Eigentümer Brunnenweg 3 auf Staubfreimachung
Vorlage
FB 5/067/2012
Art
Informationsvorlage_alt2

Durch den „Brunnenweg“ (FlNr. 550/2) werden zum einen die Acker- und Forstflächen nordöstlich von Rudolfshof wie auch die nördliche Wohnbebauung erschlossen. Bei dieser handelt es sich um eine Splittersiedlung im Außenbereich, bestehend aus fünf Einzelanwesen, von denen drei über den Brunnenweg (neun gemeldete Bewohner) und zwei über den Bussardweg erschlossen werden.

 

Der Brunnenweg ist in Teilbereichen bereits mit einer Asphaltdecke, die von den Anliegern mit Unterstützung der Stadt Lauf hergestellt wurde, überzogen. Ein Zwischenstück von ca. 250 m Länge ist nur hydraulisch mit einer Schottertragschicht befestigt. Die Eigentümer des Anwesens Brunnenweg 3 haben nun erneut den Antrag auf Staubfreimachung auch dieses Teilstücks gestellt, mit dem Argument, dass dadurch der Unterhaltsaufwand verringert würde.

 

Der Unterhalt des Wegs wird bislang kulanterweise durch die Stadt Lauf erbracht, obwohl er sich ab dem Pumpwerk bis zur nördlichen Bebauung im nicht asphaltierten Bereich in der Unterhaltspflicht der Anlieger befindet. Ab dem Pumpwerk der Städt. Werke Lauf GmbH ist der Brunnenweg als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet.

 

Bereits Anfang 2008 beantragten die Eigentümer die Asphaltierung, worauf die damals ermittelten Kosten in Höhe von 25.000 € bei den Beratungen für den Haushalt 2009 von der Verwaltung angemeldet worden sind.

 

Aufgrund der sich abzeichnenden Verschlechterung der finanziellen Lage und aufgrund der fehlenden Priorität wurden die Mittel damals aber nicht in den Haushalt aufgenommen.

 

Aktuell muss aufgrund der gestiegenen Material- und Treibstoffkosten für die erforderliche Maßnahme mit ca. 30.000 € gerechnet werden. Der Brunnenweg würde dabei auf einer Länge von 250 m mit einer 10 cm dicken und 2,50 m breiten Asphalttragschicht überzogen. Anschließend müssten die Bankette neu aufgeschottert werden.

 

Durch eine Asphaltierung würden die laufenden Unterhaltskosten nahezu entfallen. Derzeit beläuft sich der Aufwand des Bauhofs im Schnitt auf ca. 700 € pro Jahr. Anzumerken ist, dass sich die Antragsteller und deren Nachbarn nur zu einem geringen Anteil an den Baukosten beteiligen wollen und die angrenzenden Eigentümer der landwirtschaftlichen Flächen nach aller Voraussicht ebenfalls keine anteiligen Kosten übernehmen wollen.

 

In der Abwägung der Vorteile einer Asphaltierung und dem dazu erforderlichen, unverhältnismäßig hohen Aufwand muss festgestellt werden, dass die Mittel für den Straßenunterhalt aus Verkehrssicherungsgründen anderweitig wesentlich nutzbringender eingesetzt werden müssen. Nach Auffassung der Verwaltung hat die Maßnahme keine Priorität und ist nicht dringlich.

 

 

Der Bauausschuss wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten, ob die zur Staubfreimachung erforderlichen Mittel in Höhe von 30.000 € in den Haushaltsentwurf 2013 eingestellt werden sollen oder nicht.